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Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

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Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

lichkeit der Organisation müßten dementsprechend geregelt werden, was bedeute, daß<br />

diejenigen, die von den Entscheidungen betroffen wären, effektive Kontrolle ausüben müßten.<br />

Daher wurde für das Board des „Name Council“ eine andere Zusammensetzung als im<br />

Grünbuch vorgeschlagen:<br />

- 3 stimmrechtslose ex officio Sitze der Techniker (IANA, IETF) und des Direktors des<br />

Council<br />

- 3 Vertreter der Registries<br />

- 3 Vertreter der Registrars<br />

- 9 Vertreter der Registrants<br />

Da die Inhaber von Domainnamen das größte Interesse an Policy-Erwartungssicherheit und<br />

Zuverlässigkeit des Systems hätten, müßten sie im Board die Mehrheit haben. Um eine<br />

kundenorientierte Politik zu gewährleisten, sollte eine Exit-Möglichkeit festgeschrieben<br />

werden:<br />

„Any registrants who disapprove of the new policy-making structure would not be required to<br />

continue to use or pay for prior registrations, nor would they be prevented by their current<br />

registration contracts from establishing alternative root servers with associated policyoversight<br />

mechanisms.“ 193<br />

Der Rat sollte auch nicht von möglichen Antitrust-Untersuchungen ausgenommen werden,<br />

wodurch die Regierungen ebenfalls eine Kontrollfunktion erhalten hätten. Der Plan für den<br />

„Name Council“ war durchdacht und basierte auf realistischen Vorstellungen über die<br />

Funktionsweise und regulatorischen Probleme des Domainmarkts. Johnson und Farber<br />

entwarfen eine responsive, flexible Institution der Industrie-Selbstregulierung, die sich der<br />

drohenden Gefahr des Bypass hätte stellen müssen und deshalb einen Anreiz gehabt hätte, im<br />

Interesse ihrer Klienten zu handeln. Die Schwachstelle lag darin, daß implizit zwei Voraussetzungen<br />

gemacht wurden: Das NSI-Monopol würde durch einen hierarchischen Akt der US-<br />

Regierung beendet werden und der Markenschutz würde in einer separaten Institution<br />

geregelt. Die US-Regierung nahm die intelligente Eingabe zur Kenntnis, doch bevor die<br />

Gründung einer neuen Organisation angegangen werden konnte, mußte sie den nächsten<br />

Schritt des Verfahrens vornehmen.<br />

193 .<br />

191

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