Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib
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Internet Governance & ICANN<br />
www.volker-leib.de<br />
lichkeit der Organisation müßten dementsprechend geregelt werden, was bedeute, daß<br />
diejenigen, die von den Entscheidungen betroffen wären, effektive Kontrolle ausüben müßten.<br />
Daher wurde für das Board des „Name Council“ eine andere Zusammensetzung als im<br />
Grünbuch vorgeschlagen:<br />
- 3 stimmrechtslose ex officio Sitze der Techniker (IANA, IETF) und des Direktors des<br />
Council<br />
- 3 Vertreter der Registries<br />
- 3 Vertreter der Registrars<br />
- 9 Vertreter der Registrants<br />
Da die Inhaber von Domainnamen das größte Interesse an Policy-Erwartungssicherheit und<br />
Zuverlässigkeit des Systems hätten, müßten sie im Board die Mehrheit haben. Um eine<br />
kundenorientierte Politik zu gewährleisten, sollte eine Exit-Möglichkeit festgeschrieben<br />
werden:<br />
„Any registrants who disapprove of the new policy-making structure would not be required to<br />
continue to use or pay for prior registrations, nor would they be prevented by their current<br />
registration contracts from establishing alternative root servers with associated policyoversight<br />
mechanisms.“ 193<br />
Der Rat sollte auch nicht von möglichen Antitrust-Untersuchungen ausgenommen werden,<br />
wodurch die Regierungen ebenfalls eine Kontrollfunktion erhalten hätten. Der Plan für den<br />
„Name Council“ war durchdacht und basierte auf realistischen Vorstellungen über die<br />
Funktionsweise und regulatorischen Probleme des Domainmarkts. Johnson und Farber<br />
entwarfen eine responsive, flexible Institution der Industrie-Selbstregulierung, die sich der<br />
drohenden Gefahr des Bypass hätte stellen müssen und deshalb einen Anreiz gehabt hätte, im<br />
Interesse ihrer Klienten zu handeln. Die Schwachstelle lag darin, daß implizit zwei Voraussetzungen<br />
gemacht wurden: Das NSI-Monopol würde durch einen hierarchischen Akt der US-<br />
Regierung beendet werden und der Markenschutz würde in einer separaten Institution<br />
geregelt. Die US-Regierung nahm die intelligente Eingabe zur Kenntnis, doch bevor die<br />
Gründung einer neuen Organisation angegangen werden konnte, mußte sie den nächsten<br />
Schritt des Verfahrens vornehmen.<br />
193 .<br />
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