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Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

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Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

nötigen Mittel zu (Cukier 1997f), doch ab Juli 1997 nahm die DARPA die Finanzierung der<br />

IANA wieder auf. 150<br />

Ebenfalls im März bat PG Media/Name.Space (Paul Garrins alternativer Namensraum mit<br />

hunderten gTLDs), NSI darum, seine gTLDs in den offiziellen Root Server einzutragen.<br />

Nachdem die Bitte abschlägig beschieden worden war, reichte PG Media am 20. März 1997<br />

eine Antitrust-Klage gegen Network Solutions ein, um die Öffnung der DNS Root gerichtlich<br />

zu erzwingen (Rony/Rony 1998: 550-554). 151 Damit war das unterschwellig immer vorhandene<br />

Problem aktuell geworden, wer eigentlich befugt sei, Einträge neuer gTLDs in die Root<br />

anzuordnen. NSI durfte nicht allein entscheiden, so viel war klar. Also wandte sich NSI<br />

wegen des PG Media-Antrags an die IANA, die jedoch die Befugnis verneinte. Daraufhin<br />

fragte NSI bei der NSF nach, die wiederum das Verhalten der IANA als inkonsistent mit RFC<br />

1591 empfand. Die NSF brachte den PG Media-Antrag bei der Interagency Working Group<br />

vor und wies NSI an, keine neuen TLDs in die Root einzutragen (Strawn 1998):<br />

„The National Science Foundation also specifically requests that NSI take NO action to create<br />

additional TLDs or to add any other new TLDs to the Internet root zone file until NSF, in<br />

consultation with other U.S. government agencies, has completed its deliberations in this area<br />

and is able to provide further guidance.“ (Brief von der NSF an NSI vom 25. Juni 1997 im<br />

Wortlaut auf einer Mailing-Liste, zit. n. Fenello 1997).<br />

Der Brief der NSF unterschied nicht zwischen generischen und Ländercode-Top Level<br />

Domains, so daß strenggenommen auch die Eintragung neuer ccTLDs nur noch auf Anweisung<br />

der NSF erfolgen konnte und nicht wie bisher auf Anweisung der IANA. Doch es war<br />

150<br />

Siehe die Aussage Larry Irvings vom Dept.of Commerce zur Finanzierung der IANA<br />

. Zur Finanzierung der IANA allgemein: Die jährlichen Mittel<br />

beliefen sich in den 90er Jahren auf etwa 500.000 USD pro Jahr. Die DARPA war die primäre Finanzquelle der<br />

IANA. Von 1984 bis 1990 wurde die IANA von SRI International mitfinanziert, von 1992-1998 von Network<br />

Solutions. Für die Funktion des RFC-Editors bei der IANA kam die Internet Society auf. Die DARPA stellte ca.<br />

90% der Mittel, die aus den folgenden Forschungsverträgen flossen:<br />

"Gigabit Network Communications", DABT63-91-C-0001 (November 1990 bis März 1997),<br />

"Teranode Network Technology", DABT63-95-C-0095 (Juli 1997 bis Dezember 1997 und verlängert bis zur<br />

Eingliederung der IANA in ICANN) (Postel 1997). S. a. USC/ICANN Transition Agreement, Dezember 1998<br />

.<br />

151 Sechs Monate später erweiterte PG Media die Klage und berief sich dabei nicht nur auf das Antitrust-Gesetz<br />

(Sherman Act), sondern auch auf die Free Speech-Rechte. Außerdem wurde neben NSI die NSF auf die<br />

Anklagebank gezogen. PG Media focht den Rechtstreit durch zwei Instanzen und verlor beide Male. Das erste<br />

Urteil fiel am 17.03.1999 (District Court Manhattan, Judge Robert P. Patterson), das Berufungsurteil am 21.<br />

Januar 2000. Das Gericht stellte fest, daß Network Solutions „antitrust protection“ genoß, solange das Unternehmen<br />

im Regierungsauftrag arbeitete und daß die Redefreiheit des Klägers nicht verletzt sei, da Internet-<br />

Namen eher mit Telefonnummern zu vergleichen seien als mit freier Rede.<br />

Unter bzw. findet sich umfangreiches<br />

Material zu dem Rechtsstreit. Die Experten-Stellungnahmen bieten eine außergewöhnlich reflektierte Auseinandersetzung<br />

mit den Internet Governance-Problemen.<br />

164

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