03.11.2013 Aufrufe

Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

den gTLDs auf dieser Ebene nicht gegeben war. Es konnte nur eine einzige, unteilbare .com-<br />

Datenbank geben, und folglich konnte man einen .com-Namen nicht zu einem anderen<br />

Datenbankbetreiber mitnehmen. D. h. daß eine Firma, die sich unter dem Namen<br />

firmaxyz.com vermarktet hatte, nur unter großem Aufwand zu firmaxyz.shop wechseln<br />

konnte, so daß die .com-Registry ungeniert an der Preisschraube drehen konnte. Die Mehrheit<br />

der Kommentatoren sahen dieses Szenario als realistisch an, während die FTC argumentierte,<br />

daß die abschreckende Wirkung auf Neukunden eine Registry veranlassen würde, Preistreiberei<br />

zu unterlassen. 171<br />

Ein grundsätzlich umstrittener Punkt lag in der Definition des Namens- und Adreßraums<br />

des Internet. Die US-Regierung unterließ eine explizite Definition, aber aus dem Vorhaben,<br />

sich vollständig aus der Governancestruktur des Internet zurückzuziehen und alle Funktionen<br />

an die neue Korporation zu übertragen, wurde ersichtlich, daß sie den Namens- und Adreßraum<br />

des Internet als private Ressource betrachtete. Dieser Ansicht pflichtete ein Teil der<br />

Kommentatoren bei, allen voran Tony Rutkowski, der als Leitmodell die Definition „shared<br />

private trust“ aufbrachte. Ähnlich argumentierte CIX, während NSI eine gemäßigtere Position<br />

einnahm und nur das Root Server System als „the ‚public trust‘ part of the system“ bezeichnete.<br />

172 Dagegen vertraten Organisationen wie die Internet Society, EDUCOM (die Informationstechnologie-Vereinigung<br />

der US-Hochschulen) und die ausländischen Regierungen<br />

den gegensätzlichen Standpunkt, nämlich daß die Namen und Nummern eine öffentliche<br />

Ressource seien. Die Motive waren allerdings verschieden. EDUCOM sorgte sich um die<br />

Stellung der Bildungseinrichtungen im kommerziellen Netz, und definierte daher Namen und<br />

Adressen als öffentlichen Raum aller Internet-Nutzer „which requires public interest<br />

stewardship“. Die ISOC berief sich auf das von ihr mitgetragene „international public trust“-<br />

Modell des gTLD-MoU, an dem bekanntermaßen die ITU beteiligt war. 173<br />

Die Haltungen der Regierungen stellten einen besonderen Fall dar. Nur wenige ausländische<br />

Regierungen meldeten sich überhaupt offiziell zu Wort. Viele nationale Regierungen<br />

171 Zur Argumentation gegen for-profit Registries siehe z. B. die Stellungnahmen der ISOC, des PAB, des CIX,<br />

der Regierung Australiens oder der Experten Scott Bradner (IESG-Mitglied, ISOC- und ARIN-Trustee)<br />

und Karl Auerbach<br />

. Network Solutions gehörte<br />

zu den wenigen Befürwortern von kommerziellen Registries, lehnte allerdings auch die Trennung von Registry<br />

und Registrar ab .<br />

172 Rutkowski: ,<br />

CIX: ,<br />

NSI: .<br />

173 ISOC: ,<br />

181

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!