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Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

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Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

Europa und die USA generell auf einen internationalen Ansatz verständigt hatten. 177 Die<br />

Kommission äußerte sich tief besorgt, daß das globale Internet unter US-Jurisdiktion fallen<br />

würde, wenn das Grünbuch umgesetzt werden würde. Der Mangel an internationaler Beteiligung<br />

und der vorgesehene Ausschluß intergouvernementaler Institutionen seien nicht hinnehmbar.<br />

Die USA müßten ihre direkte regulatorische Intervention auf die bestehenden<br />

amerikanischen Vereinbarungen zwischen Regierungsagenturen und US-Institutionen<br />

begrenzen. Alle anderen Fragen sollten an ein repräsentatives internationales Gremium<br />

übergeben werden, denn viele Punkte des Grünbuchs verlangten nach „thorough bilateral and<br />

multilateral consideration“ (European Commission/Council of the European Union 1998). Die<br />

Europäische Kommission fing an, in dem Prozeß eine aktive Rolle zu spielen und versuchte,<br />

in bilateralen Gesprächen mit der US-Administration Einfluß zu nehmen. Als Druckmittel<br />

hatte sie nicht viel in der Hand. Die diffuse Drohung aus der französischen Internet<br />

community, es bestehe das Risiko, daß Europa ein eigenes Internet und eine eigene DNS Root<br />

aufbauen würde, schien nicht sehr realistisch. Solche Äußerungen zeigten aber, wie feindselig<br />

das Grünbuch teilweise im Ausland aufgenommen wurde (TechWeb News 1998-03-10).<br />

Die hitzigsten Diskussionen konzentrierten sich auf den Punkt, in dem es um Posten und<br />

Einfluß ging. Das Grünbuch machte einen konkreten Vorschlag, wie das Board der neuen<br />

Spitzenorganisation zusammengesetzt sein sollte, was sich als besonders heikel erwies. In den<br />

meisten Stellungnahmen von korporativen Akteuren fand sich eine Passage, in der die<br />

betreffende Gruppe ihren Anspruch anmeldete, im Board vertreten zu sein. Nach den Vorstellungen<br />

der US-Regierung sollte das erste Board 15 Sitze haben. Neben dem CEO der zu<br />

gründenen Organisation wurden sieben Sitze für die technische Seite und die Anbieter sowie<br />

sieben Sitze für die Internet-Nutzer vorgesehen. Folgende Gruppen sollten das Recht erhalten,<br />

Mitglieder zu benennen.<br />

Technik/Anbieter<br />

- Regionale Nummernvergabestellen (3)<br />

- Internet Architecture Board (2)<br />

- Registries (1)<br />

- Registrars (1)<br />

CEO<br />

Nutzer<br />

- Kommerzielle Nutzer, inkl.<br />

Markeninhaber (5)<br />

- Non-profit Nutzer (1)<br />

- Individuelle Nutzer (1)<br />

Tabelle 8: Zusammensetzung des Direktoriums nach dem Grünbuch<br />

177 Zur Regelung der grenzüberschreitenden Probleme der Informationsgesellschaft schwebte der Europäischen<br />

Kommission eine „Internationale Charta für den globalen elektronischen Marktplatz“ vor, nach der ein<br />

Verfahren installiert würde, in dem die Interessen des öffentlichen und des privaten Sektors angemessen<br />

vertreten sein sollten (European Commission 1998a).<br />

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