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Islam - Antworten auf die Fragen unserer Zeit - Ahmadiyya Muslim ...

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Wirtschaftlicher Friede<br />

ausgegeben oder verschwendet wird. Es sind der verschwenderische<br />

Lebensstil der Reichen und seine einhergehende Ausstrahlung, <strong>die</strong> Zurschaustellung,<br />

der Pomp und Prunk, was - wenn man es vom niederen<br />

Aussichtspunkt der unglücklichen und leidenden und ums Überleben<br />

kämpfenden Armen aus betrachtet - <strong>auf</strong>grund der ungleichen Verteilung<br />

des Reichtums dazu führt, dass unüberbrückbare Abgründe zwischen<br />

den beiden entstehen.<br />

Daher mischt sich der <strong>Islam</strong> hinsichtlich des Ver<strong>die</strong>nens und Behaltens<br />

nicht ungehörig in <strong>die</strong> Freiheit des Einzelnen ein. Im Gegenteil, er fördert<br />

und ermutigt <strong>die</strong> Privatwirtschaft mehr als den öffentlichen Sektor.<br />

Er legt ein wohldefiniertes Regelwerk in Bezug <strong>auf</strong> einen Lebensstil zugrunde,<br />

das, wenn man es in Wort und Geist denn befolgte, das Leben<br />

als ganzes für alle erfrischend vereinfachte. Da <strong>die</strong>ser Gesichtspunkt islamischer<br />

Wirtschaftsphilosophie bereits früher diskutiert wurde, ist es<br />

unnötig, noch länger dabei zu verweilen.<br />

Das islamische Erbgesetz<br />

Dem islamischen Erbgesetz kommt bei der Verteilung von Reichtum<br />

seitens des Verstorbenen an seine Hinterbliebenen gleichfalls eine wichtige<br />

Rolle zu. Unter den Eltern, Ehepartnern, Kindern, Verwandten und<br />

Anverwandten müssen vorgeschriebene Anteile verteilt werden. Man<br />

kann ihnen das Recht <strong>auf</strong> Erbschaft, das ihnen von Gott zugesprochen<br />

wurde, nicht vorenthalten, solange es keinen guten Grund dafür gibt,<br />

und über dessen Triftigkeit in einem islamischen Staat von den Gerichten<br />

und nicht vom Einzelnen entschieden wird. Im besten Fall kann eine<br />

Person <strong>die</strong> Höchstgrenze von einem Drittel seines beweglichen Besitzes<br />

an andere Personen oder Gesellschaften seiner Wahl vermachen (Sure<br />

4 Al-Nisa, Verse 8 bis 13). Diese Maßnahmen verhindern wirksam <strong>die</strong><br />

Anhäufung von Reichtum in wenigen Händen.<br />

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