04.11.2013 Aufrufe

Islam - Antworten auf die Fragen unserer Zeit - Ahmadiyya Muslim ...

Islam - Antworten auf die Fragen unserer Zeit - Ahmadiyya Muslim ...

Islam - Antworten auf die Fragen unserer Zeit - Ahmadiyya Muslim ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wirtschaftlicher Friede<br />

Sittlichkeit im Handel<br />

Weder widerspricht der <strong>Islam</strong> dem Kapitalismus, noch lehnt er den<br />

wissenschaftlichen Sozialismus vollkommen ab, sondern er behält ihre<br />

guten Punkte und Haltungen ein.<br />

Im folgenden nun einige Beispiele, zu denen der <strong>Islam</strong> vor 1.400 Jahren<br />

ein Regelwerk vernünftiger wirtschaftlicher Sittlichkeit festlegte, <strong>die</strong><br />

der moderne Mensch schlussendlich <strong>auf</strong> harte Weise entdeckte:<br />

1. <strong>Islam</strong>ische Handelsbeziehungen gründen sich <strong>auf</strong> absolutes Vertrauen<br />

und Ehrlichkeit (Sura 2 Al-Baqarah, Verse 283 und 284).<br />

2. Der <strong>Islam</strong> verbietet den Gebrauch falscher Gewichte und das Austeilen<br />

geringeren Maßes (Sura 83 Al Tatfif, Verse 2 bis 4).<br />

3. Händlern ist es verboten, beschädigte Artikel zu verk<strong>auf</strong>en oder<br />

Ware, <strong>die</strong> verdorben oder nutzlos geworden ist. Ein Händler darf<br />

nicht versuchen, irgendwelche Schäden eines Artikels, den er zum<br />

K<strong>auf</strong> anbietet, zu verbergen (Hadith <strong>Muslim</strong>). Falls ein sol cher Artikel<br />

- ohne vorheriges Wissen des Käufers darum - ver k<strong>auf</strong>t wurde,<br />

hat jener das Recht, ihn zurückzugeben und einen Anspruch <strong>auf</strong><br />

Kostenerstattung, nachdem er den Fehler oder Scha den entdeckt<br />

hat (Hadith <strong>Muslim</strong>).<br />

4. Einem Händler ist es verboten, von verschiedenen Kunden unterschiedliche<br />

Preise zu verlangen, gleichwohl es seinem Gutdünken<br />

unterliegt, jedem Kunden Vorzugsnachlässe anzubieten. Es steht<br />

ihm frei, jede ihm angemessene Rate festzusetzen (Hadith Bukhari<br />

und Hadith <strong>Muslim</strong>).<br />

5. Der <strong>Islam</strong> verbietet unlauteren Wettbewerb oder Kartelle, <strong>die</strong> unlauteren<br />

Wettberb schaffen. Er verbietet gleichfalls den Ge brauch<br />

von inflationären Preisen anläßlich einer Versteigerung, sei es<br />

durch Falschbieter oder Scheinangebote, um einen interes sierten<br />

248

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!