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Skripten - an der Fakultät für Mathematik! - Universität Wien

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86 5. GRUNDLEGENDE ALGEBRA<br />

Beweis.<br />

(1) Es gilt f(e) = f(e ◦e) = f(e)f(e), daher e ′ f(e) = f(e) = f(e)f(e) und mit <strong>der</strong><br />

Kürzungsregel (in H) folgt die Aussage.<br />

(2) Es gilt f(e) = f(a ◦ a −1 ) = f(a)f(a −1 ) und nach (1) e ′ = f(a)f(a −1 ). Analog<br />

folgt e ′ = f(a −1 )f(a) und wegen <strong>der</strong> Eindeutigkeit <strong>der</strong> Inversen ist f(a −1 ) das<br />

Inverse (in H) zu f(a), d.h. (f(a)) −1 = f(a −1 ).<br />

□<br />

5.3. Ringe<br />

Um uns den Schmuckstücken“ <strong>der</strong> <strong>Mathematik</strong> zu nähern, kehren wir zurück zu unseren<br />

”<br />

Gruppoiden aus Beispiel 5.1.1. Einige dort betrachtete Mengen haben als doppeltes Beispiel<br />

gedient. So etwaÆ,undÊaber auch die 2 × 2–Matrizen M 2 (Ê). Für alle diese Mengen<br />

haben wir Summen und Produkte definiert. Alle diese Mengen sind also Gruppoide bezüglich<br />

zweier Verknüpfungen.<br />

Beispiel 5.3.1 (Distributivität). Wichtig <strong>an</strong> den oben erwähnten Mengen mit Gruppoid–<br />

Strukturen bezüglich zweier Verknüpfungen ist die Eigenschaft, dass Ausmultiplizieren“ und<br />

”<br />

” Herausheben“ ( Ausklammern“) gültige Rechenregeln sind. Wir alle wissen ja, dass etwa<br />

”<br />

(3 + 4) · 5 = 3 · 5 + 4 · 5 gilt.<br />

Von nun <strong>an</strong> werden wir Mengen betrachten, auf denen zwei Verknüpfungen definiert sind.<br />

Wir schreiben die beiden Verknüpfungen + und ·, vereinbaren, dass · stärker bindet als +<br />

( Punktrechnung vor Strichrechung“), und lassen, wie schon <strong>an</strong>gekündigt, den Punkt weg,<br />

”<br />

wenn immer <strong>an</strong>gebracht.<br />

Definition 5.3.2 (Distributivgesetze). Sei H ein Gruppoid bezüglich zweier Verknüpfungen<br />

+ und ·. Wir schreiben d<strong>an</strong>n auch (H, +, ·) und sagen + erfüllt die beiden Distributivgesetze<br />

bzgl. · falls gilt<br />

(DG1)<br />

(DG2)<br />

∀a, b, c ∈ H : a(b + c) = ab + ac,<br />

∀a, b, c ∈ H : (b + c)a = ba + ca.<br />

Definition 5.3.3 (Halbring).<br />

(i) Eine Menge H, die eine Halbgruppe (H, +) und eine Halbgruppe (H, ·) bildet, heißt<br />

Halbring, falls die beiden Distributivgesetze von + bezüglich · erfüllt sind.<br />

(ii) Ist (H, +) eine kommutative Halbgruppe, so sprechen wir von einem additiv kommutativen<br />

Halbring, ist (H, ·) kommutativ, so nennen wir die Struktur einen multiplikativ<br />

kommutativen Halbring. Sind beide Verknüpfungen kommutativ, so liegt<br />

ein kommutativer Halbring vor.<br />

Beispiel 5.3.4 (Halbringe).<br />

(i) Die natürlichen Zahlen (Æ, +, ·) bilden einen kommutativen Halbring. M<strong>an</strong>che nennen<br />

das sogar Dioid, da beide Halbgruppen (Æ, +) und (Æ, ·) sogar Monoide sind.<br />

(ii) Auch (, +, ·) und (Ê, +, ·) besitzen eine Halbringstruktur. Dies folgt aus Beispiel<br />

5.2.3 und <strong>der</strong> offensichtlichen Gültigkeit <strong>der</strong> Distributivgesetze.<br />

(iii) Die interess<strong>an</strong>te Frage ist: Ist M 2 (Ê) ebenfalls ein Halbring? Die Antwort ist ja, ein<br />

additiv kommutativer Halbring. Das Nachrechnen <strong>der</strong> Distributivgesetze ist allerdings<br />

ein bisschen mühsam, ergibt sich aber aus <strong>der</strong> Gültigkeit <strong>der</strong> Distributivgesetze<br />

<strong>für</strong> die reellen Zahlen.<br />

Das Nullelement <strong>der</strong> Operation + in einem Halbring bezeichnen wir mit 0 und das Einselement<br />

von · mit 1, sofern sie existieren.

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