Skripten - an der Fakultät für Mathematik! - Universität Wien
Skripten - an der Fakultät für Mathematik! - Universität Wien
Skripten - an der Fakultät für Mathematik! - Universität Wien
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
86 5. GRUNDLEGENDE ALGEBRA<br />
Beweis.<br />
(1) Es gilt f(e) = f(e ◦e) = f(e)f(e), daher e ′ f(e) = f(e) = f(e)f(e) und mit <strong>der</strong><br />
Kürzungsregel (in H) folgt die Aussage.<br />
(2) Es gilt f(e) = f(a ◦ a −1 ) = f(a)f(a −1 ) und nach (1) e ′ = f(a)f(a −1 ). Analog<br />
folgt e ′ = f(a −1 )f(a) und wegen <strong>der</strong> Eindeutigkeit <strong>der</strong> Inversen ist f(a −1 ) das<br />
Inverse (in H) zu f(a), d.h. (f(a)) −1 = f(a −1 ).<br />
□<br />
5.3. Ringe<br />
Um uns den Schmuckstücken“ <strong>der</strong> <strong>Mathematik</strong> zu nähern, kehren wir zurück zu unseren<br />
”<br />
Gruppoiden aus Beispiel 5.1.1. Einige dort betrachtete Mengen haben als doppeltes Beispiel<br />
gedient. So etwaÆ,undÊaber auch die 2 × 2–Matrizen M 2 (Ê). Für alle diese Mengen<br />
haben wir Summen und Produkte definiert. Alle diese Mengen sind also Gruppoide bezüglich<br />
zweier Verknüpfungen.<br />
Beispiel 5.3.1 (Distributivität). Wichtig <strong>an</strong> den oben erwähnten Mengen mit Gruppoid–<br />
Strukturen bezüglich zweier Verknüpfungen ist die Eigenschaft, dass Ausmultiplizieren“ und<br />
”<br />
” Herausheben“ ( Ausklammern“) gültige Rechenregeln sind. Wir alle wissen ja, dass etwa<br />
”<br />
(3 + 4) · 5 = 3 · 5 + 4 · 5 gilt.<br />
Von nun <strong>an</strong> werden wir Mengen betrachten, auf denen zwei Verknüpfungen definiert sind.<br />
Wir schreiben die beiden Verknüpfungen + und ·, vereinbaren, dass · stärker bindet als +<br />
( Punktrechnung vor Strichrechung“), und lassen, wie schon <strong>an</strong>gekündigt, den Punkt weg,<br />
”<br />
wenn immer <strong>an</strong>gebracht.<br />
Definition 5.3.2 (Distributivgesetze). Sei H ein Gruppoid bezüglich zweier Verknüpfungen<br />
+ und ·. Wir schreiben d<strong>an</strong>n auch (H, +, ·) und sagen + erfüllt die beiden Distributivgesetze<br />
bzgl. · falls gilt<br />
(DG1)<br />
(DG2)<br />
∀a, b, c ∈ H : a(b + c) = ab + ac,<br />
∀a, b, c ∈ H : (b + c)a = ba + ca.<br />
Definition 5.3.3 (Halbring).<br />
(i) Eine Menge H, die eine Halbgruppe (H, +) und eine Halbgruppe (H, ·) bildet, heißt<br />
Halbring, falls die beiden Distributivgesetze von + bezüglich · erfüllt sind.<br />
(ii) Ist (H, +) eine kommutative Halbgruppe, so sprechen wir von einem additiv kommutativen<br />
Halbring, ist (H, ·) kommutativ, so nennen wir die Struktur einen multiplikativ<br />
kommutativen Halbring. Sind beide Verknüpfungen kommutativ, so liegt<br />
ein kommutativer Halbring vor.<br />
Beispiel 5.3.4 (Halbringe).<br />
(i) Die natürlichen Zahlen (Æ, +, ·) bilden einen kommutativen Halbring. M<strong>an</strong>che nennen<br />
das sogar Dioid, da beide Halbgruppen (Æ, +) und (Æ, ·) sogar Monoide sind.<br />
(ii) Auch (, +, ·) und (Ê, +, ·) besitzen eine Halbringstruktur. Dies folgt aus Beispiel<br />
5.2.3 und <strong>der</strong> offensichtlichen Gültigkeit <strong>der</strong> Distributivgesetze.<br />
(iii) Die interess<strong>an</strong>te Frage ist: Ist M 2 (Ê) ebenfalls ein Halbring? Die Antwort ist ja, ein<br />
additiv kommutativer Halbring. Das Nachrechnen <strong>der</strong> Distributivgesetze ist allerdings<br />
ein bisschen mühsam, ergibt sich aber aus <strong>der</strong> Gültigkeit <strong>der</strong> Distributivgesetze<br />
<strong>für</strong> die reellen Zahlen.<br />
Das Nullelement <strong>der</strong> Operation + in einem Halbring bezeichnen wir mit 0 und das Einselement<br />
von · mit 1, sofern sie existieren.