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Stenografischer Bericht: 114. Sitzung - Deutscher Bundestag

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10472 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 15. Wahlperiode – <strong>114.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 17. Juni 2004<br />

(A) Deut besser, wenn die Heranziehungsgrenze vom 25. auf der kann ebenfalls vom Zivildienst zurückgestellt wer- (C)<br />

das 23. Lebensjahr herabgesetzt wird und zum Beispiel den.<br />

verheiratete Wehrpflichtige befreit werden oder Wehrpflichtige<br />

zurückgestellt werden, die im Beamtenverhältnis<br />

ausgebildet werden. Ganz im Gegenteil!<br />

Im vorliegenden Gesetz sind weitere Tatbestände zur<br />

Befreiung vom Zivildienst erheblich ausgeweitet worden:<br />

Befreit werden können Verheiratete oder eingetra-<br />

Selten bedacht wird vor allem die Signalwirkung diegene Lebenspartner. Befreit werden kann auch, wer alser<br />

Politik auf junge Menschen. Angesichts der Willkür, lein erziehend oder gemeinsam für ein Kind als<br />

mit der im Zivildienst herumgefuhrwerkt wird, ist es Sorgeberechtigter verantwortlich ist. Ein Zurückstel-<br />

doch kein Wunder, dass junge Menschen immer weniger lungsgrund ist jetzt auch die Anerkennung zum Erhalt<br />

einen Sinn im Zivildienst sehen und ihren Dienst ohne und zur Fortführung eines eigenen oder elterlichen Be-<br />

Freude ableisten!<br />

triebes. Bisher war das nur auf den Bereich von land-<br />

Das Aushöhlen der Wehrpflicht und des zivilen Ersatzdienstes<br />

durch die Bundesregierung muss ein Ende<br />

wirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben beschränkt.<br />

haben. Legen Sie endlich ein mittel- und langfristig tragfähiges<br />

Konzept für den Zivildienst vor!<br />

Auch die so genannte „Dritte-Söhne-Regelung“ ist erweitert<br />

worden. Sie gilt demnächst auch für Wehrpflichtige,<br />

deren zwei ältere Brüder Dienst im Zivil- oder<br />

Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN): Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung<br />

des Zivildienstgesetzes machen wir endlich<br />

Schluss mit einer großen Ungleichbehandlung. Denn<br />

wichtigster Bestandteil dieses Gesetzes ist, dass der Zivildienst<br />

auf neun Monate verkürzt und damit dem<br />

Wehrdienst angeglichen wird. Grüne haben lange dafür<br />

Katastrophenschutz, im Entwicklungsdienst, einem „anderen<br />

Dienst im Ausland“ nach § 14 b oder einen Freiwilligendienst<br />

nach § 14 c geleistet haben. Bisher galt<br />

das nur für den Bereich des Wehr- und Zivildienstes. Positiv<br />

ist auch die Neuregelung für das freiwillige Jahr<br />

nach § 14 c, die Urlaubsregelung anzupassen und statt<br />

24 Tage 26 Tage im Jahr Urlaub zu gewähren.<br />

gestritten, dass diejenigen, die ihren Dienst aus Gewissensgründen<br />

nicht mit Waffen leisten, nicht schlechter<br />

gestellt sein dürfen als diejenigen, die das tun. Deshalb<br />

Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf<br />

ein guter Schritt in die richtige Richtung ist.<br />

sage ich: Der Tag der Einbringung dieses Gesetzes ist<br />

ein guter Tag für Rot-Grün. Und es ist auch ein guter Tag Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekre-<br />

für alle Zivildienstleistenden.<br />

tärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren,<br />

(B)<br />

Mit diesem wichtigen Schritt in die richtige Richtung<br />

wird übrigens auch ein Vorschlag der Kommission „Impulse<br />

für die Zivilgesellschaft“ umgesetzt – im Konsens<br />

und sehr zeitnah. Das erscheint mir besonders wichtig,<br />

weil wir in der Debatte um die Zukunft von Wehr- und<br />

Zivildienst natürlich ganz viele Menschen „mitnehmen“<br />

müssen, auch solche, die sich heute immer noch nicht<br />

vorstellen können, dass beides Auslaufmodelle sind.<br />

Eines sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Es wird<br />

keinen Sinn machen, die Dauer von Wehr- und Zivildienst<br />

noch weiter abzusenken. Wir sind an dem Punkt<br />

angekommen, uns mit der Abschaffung aller Zwangsdienste<br />

auseinander setzen zu müssen. Die Zukunft gehört<br />

den Freiwilligendiensten!<br />

Frauen und Jugend: Die Kommission „Impulse für die<br />

Zivilgesellschaft – Perspektiven für Freiwilligendienste<br />

und Zivildienste in Deutschland“ wurde im Mai vergangenen<br />

Jahres von Frau Bundesministerin Renate<br />

Schmidt eingesetzt und hat am 15. Januar 2004 Empfehlungen<br />

vorgelegt. Diese Empfehlungen wurden unter<br />

Beteiligung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, der<br />

kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsverbände<br />

im Konsens getroffen. Eine der Empfehlungen<br />

war, die Dauer des Zivildienstes an die des Grundwehrdienstes<br />

anzupassen. Dies wurde auch von der parlamentarischen<br />

Begleitgruppe der Impulse-Kommission mehrheitlich<br />

gefordert. Es entspricht ebenso einer Forderung<br />

des Bundesrates, „dass die Dauer des Zivildienstes die<br />

Dauer des Grundwehrdienstes nicht überschreiten darf.“<br />

(D)<br />

Mit dem Zivildienständerungsgesetz wird die Lebensplanung<br />

für junge Männer wesentlich vereinfacht. Sie<br />

müssen nicht mehr bis zum 25. Lebensjahr damit rechnen,<br />

eingezogen zu werden. Denn künftig gilt: Zivildienstpflichtige<br />

werden nur noch bis zur Vollendung<br />

des 23. Lebensjahres einberufen. Ich halte das für einen<br />

ganz wichtigen Aspekt. Denn in einer Zeit, in der von<br />

jungen Menschen verlangt wird, flexibel zu sein und ihre<br />

Schul-, Bildungs- und Ausbildungszeiten immer zügiger<br />

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verkürzen wir<br />

den Zivildienst von zehn auf neun Monate. Die Bundesregierung<br />

folgt mit dem Entwurf für ein Zweites Zivildienständerungsgesetz<br />

den Vorschlägen vieler gesellschaftlicher<br />

Gruppen. Der Gesetzentwurf weist eine<br />

Reihe weiterer Veränderungen und Verbesserungen für<br />

die betroffenen jungen Grundwehrdienstpflichtigen und<br />

Zivildienstpflichtigen auf:<br />

zu durchlaufen, kann über ihren Köpfen nicht länger als Wir senken die Regelaltersgrenze für die Einberufung<br />

unbedingt nötig das Damoklesschwert „Zwangsdienst“ zur Bundeswehr und die Heranziehung zum Zivildienst<br />

schweben. In Zeiten, wo jeder junge Mensch froh ist, um zwei Jahre auf 23 Jahre; Wehrdienstpflichtige und<br />

einen Job bekommen zu haben, ist es außerdem überaus Zivildienstpflichtige werden in Zukunft in der Regel nur<br />

positiv, dass ein weiterer Rückstellungsgrund geschaffen noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres einberu-<br />

wurde: Wer die allgemeine Hochschul- oder Fachhochfen. Das bedeutet: Sicherheit für die persönliche Lebensschulreife<br />

in der Tasche hat, als Kriegsdienstverweigerer und Berufsplanung der jungen Leute. Von vielen Arbeit-<br />

anerkannt wird und eine betriebliche Ausbildung macht, geberinnen und Arbeitgebern wird bei der Einstellung

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