Stenografischer Bericht: 114. Sitzung - Deutscher Bundestag
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10472 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 15. Wahlperiode – <strong>114.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 17. Juni 2004<br />
(A) Deut besser, wenn die Heranziehungsgrenze vom 25. auf der kann ebenfalls vom Zivildienst zurückgestellt wer- (C)<br />
das 23. Lebensjahr herabgesetzt wird und zum Beispiel den.<br />
verheiratete Wehrpflichtige befreit werden oder Wehrpflichtige<br />
zurückgestellt werden, die im Beamtenverhältnis<br />
ausgebildet werden. Ganz im Gegenteil!<br />
Im vorliegenden Gesetz sind weitere Tatbestände zur<br />
Befreiung vom Zivildienst erheblich ausgeweitet worden:<br />
Befreit werden können Verheiratete oder eingetra-<br />
Selten bedacht wird vor allem die Signalwirkung diegene Lebenspartner. Befreit werden kann auch, wer alser<br />
Politik auf junge Menschen. Angesichts der Willkür, lein erziehend oder gemeinsam für ein Kind als<br />
mit der im Zivildienst herumgefuhrwerkt wird, ist es Sorgeberechtigter verantwortlich ist. Ein Zurückstel-<br />
doch kein Wunder, dass junge Menschen immer weniger lungsgrund ist jetzt auch die Anerkennung zum Erhalt<br />
einen Sinn im Zivildienst sehen und ihren Dienst ohne und zur Fortführung eines eigenen oder elterlichen Be-<br />
Freude ableisten!<br />
triebes. Bisher war das nur auf den Bereich von land-<br />
Das Aushöhlen der Wehrpflicht und des zivilen Ersatzdienstes<br />
durch die Bundesregierung muss ein Ende<br />
wirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben beschränkt.<br />
haben. Legen Sie endlich ein mittel- und langfristig tragfähiges<br />
Konzept für den Zivildienst vor!<br />
Auch die so genannte „Dritte-Söhne-Regelung“ ist erweitert<br />
worden. Sie gilt demnächst auch für Wehrpflichtige,<br />
deren zwei ältere Brüder Dienst im Zivil- oder<br />
Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN): Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung<br />
des Zivildienstgesetzes machen wir endlich<br />
Schluss mit einer großen Ungleichbehandlung. Denn<br />
wichtigster Bestandteil dieses Gesetzes ist, dass der Zivildienst<br />
auf neun Monate verkürzt und damit dem<br />
Wehrdienst angeglichen wird. Grüne haben lange dafür<br />
Katastrophenschutz, im Entwicklungsdienst, einem „anderen<br />
Dienst im Ausland“ nach § 14 b oder einen Freiwilligendienst<br />
nach § 14 c geleistet haben. Bisher galt<br />
das nur für den Bereich des Wehr- und Zivildienstes. Positiv<br />
ist auch die Neuregelung für das freiwillige Jahr<br />
nach § 14 c, die Urlaubsregelung anzupassen und statt<br />
24 Tage 26 Tage im Jahr Urlaub zu gewähren.<br />
gestritten, dass diejenigen, die ihren Dienst aus Gewissensgründen<br />
nicht mit Waffen leisten, nicht schlechter<br />
gestellt sein dürfen als diejenigen, die das tun. Deshalb<br />
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf<br />
ein guter Schritt in die richtige Richtung ist.<br />
sage ich: Der Tag der Einbringung dieses Gesetzes ist<br />
ein guter Tag für Rot-Grün. Und es ist auch ein guter Tag Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekre-<br />
für alle Zivildienstleistenden.<br />
tärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren,<br />
(B)<br />
Mit diesem wichtigen Schritt in die richtige Richtung<br />
wird übrigens auch ein Vorschlag der Kommission „Impulse<br />
für die Zivilgesellschaft“ umgesetzt – im Konsens<br />
und sehr zeitnah. Das erscheint mir besonders wichtig,<br />
weil wir in der Debatte um die Zukunft von Wehr- und<br />
Zivildienst natürlich ganz viele Menschen „mitnehmen“<br />
müssen, auch solche, die sich heute immer noch nicht<br />
vorstellen können, dass beides Auslaufmodelle sind.<br />
Eines sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Es wird<br />
keinen Sinn machen, die Dauer von Wehr- und Zivildienst<br />
noch weiter abzusenken. Wir sind an dem Punkt<br />
angekommen, uns mit der Abschaffung aller Zwangsdienste<br />
auseinander setzen zu müssen. Die Zukunft gehört<br />
den Freiwilligendiensten!<br />
Frauen und Jugend: Die Kommission „Impulse für die<br />
Zivilgesellschaft – Perspektiven für Freiwilligendienste<br />
und Zivildienste in Deutschland“ wurde im Mai vergangenen<br />
Jahres von Frau Bundesministerin Renate<br />
Schmidt eingesetzt und hat am 15. Januar 2004 Empfehlungen<br />
vorgelegt. Diese Empfehlungen wurden unter<br />
Beteiligung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, der<br />
kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsverbände<br />
im Konsens getroffen. Eine der Empfehlungen<br />
war, die Dauer des Zivildienstes an die des Grundwehrdienstes<br />
anzupassen. Dies wurde auch von der parlamentarischen<br />
Begleitgruppe der Impulse-Kommission mehrheitlich<br />
gefordert. Es entspricht ebenso einer Forderung<br />
des Bundesrates, „dass die Dauer des Zivildienstes die<br />
Dauer des Grundwehrdienstes nicht überschreiten darf.“<br />
(D)<br />
Mit dem Zivildienständerungsgesetz wird die Lebensplanung<br />
für junge Männer wesentlich vereinfacht. Sie<br />
müssen nicht mehr bis zum 25. Lebensjahr damit rechnen,<br />
eingezogen zu werden. Denn künftig gilt: Zivildienstpflichtige<br />
werden nur noch bis zur Vollendung<br />
des 23. Lebensjahres einberufen. Ich halte das für einen<br />
ganz wichtigen Aspekt. Denn in einer Zeit, in der von<br />
jungen Menschen verlangt wird, flexibel zu sein und ihre<br />
Schul-, Bildungs- und Ausbildungszeiten immer zügiger<br />
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verkürzen wir<br />
den Zivildienst von zehn auf neun Monate. Die Bundesregierung<br />
folgt mit dem Entwurf für ein Zweites Zivildienständerungsgesetz<br />
den Vorschlägen vieler gesellschaftlicher<br />
Gruppen. Der Gesetzentwurf weist eine<br />
Reihe weiterer Veränderungen und Verbesserungen für<br />
die betroffenen jungen Grundwehrdienstpflichtigen und<br />
Zivildienstpflichtigen auf:<br />
zu durchlaufen, kann über ihren Köpfen nicht länger als Wir senken die Regelaltersgrenze für die Einberufung<br />
unbedingt nötig das Damoklesschwert „Zwangsdienst“ zur Bundeswehr und die Heranziehung zum Zivildienst<br />
schweben. In Zeiten, wo jeder junge Mensch froh ist, um zwei Jahre auf 23 Jahre; Wehrdienstpflichtige und<br />
einen Job bekommen zu haben, ist es außerdem überaus Zivildienstpflichtige werden in Zukunft in der Regel nur<br />
positiv, dass ein weiterer Rückstellungsgrund geschaffen noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres einberu-<br />
wurde: Wer die allgemeine Hochschul- oder Fachhochfen. Das bedeutet: Sicherheit für die persönliche Lebensschulreife<br />
in der Tasche hat, als Kriegsdienstverweigerer und Berufsplanung der jungen Leute. Von vielen Arbeit-<br />
anerkannt wird und eine betriebliche Ausbildung macht, geberinnen und Arbeitgebern wird bei der Einstellung