Stenografischer Bericht: 114. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 15. Wahlperiode – <strong>114.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 17. Juni 2004 10483<br />
(A) Diese Flugbewegungen von und nach Deutschland Deutschen Flugsicherung zu erhalten, zu stärken und auf (C)<br />
und über dem deutschen Luftraum sicher abzuwickeln, die Ebene anzuheben, die im Gründungsgesetz vorgese-<br />
ist Aufgabe der Deutsche Flugsicherung GmbH. Allein hen war. Es ist ausgesprochen kontraproduktiv, wenn der<br />
im Jahr 2003 kontrollierte die DFS rund 2,5 Millionen Bundeskanzler der Lufthansa gegenüber erklärt, nach<br />
Flüge im deutschen Luftraum.<br />
dem 11. September 2001 könne man nicht die Flugsiche-<br />
Bei der Umwandlung der Bundesanstalt für Flugsicherung<br />
in die Deutsche Flugsicherung GmbH als bundeseigenes,<br />
aber privatrechtlich organisiertes Unternehmen<br />
zum 1. Januar 1993 stand der Gedanke Pate, dass<br />
die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung zwar eigentümerisch<br />
weiterhin im Besitz des Bundes bleiben soll,<br />
dass aber gleichzeitig unternehmerisch in einem sich liberalisierenden<br />
europäischen Luftraum agiert werden<br />
soll. Diese Liberalisierung ging nicht nur nicht auf Kosten<br />
der Sicherheit, im Gegenteil: Die Zahl der gefährlichen<br />
Flugzeugannäherungen geht kontinuierlich zurück.<br />
Als sich das tragische Unglück des Zusammenstoßes einer<br />
russischen Passagiermaschine mit einer Frachtmaschine<br />
in Überlingen am Bodensee ereignete, war die<br />
schweizerische Flugsicherung zuständig.<br />
Die DFS hat die Chance der privatrechtlichen Organisation<br />
ergriffen und genutzt. Das langjährige Know-how<br />
ist mittlerweile in mehreren strategischen Geschäftsbereichen<br />
zusammengeführt. Dazu gehören zum Beispiel<br />
Bereiche wie die Flugvermessung oder das Consulting-<br />
Geschäft. Mit diesen und weiteren Dienstleistungen<br />
kann die DFS am Markt erfolgreich sein, wenn man<br />
– und das ist in diesem Fall der Eigentümer Bund – sie<br />
lässt.<br />
rungsgebühren erhöhen, ohne umgekehrt in gleicher<br />
Konsequenz der Deutschen Flugsicherung dann entweder<br />
die Vorschrift der kostendeckenden Gebühren zu<br />
nehmen oder aber zumindest bei der Abführung an den<br />
Finanzminister ebenfalls Gutschriften vorzunehmen.<br />
Ganz besonders dramatisch wird es, wenn die Geschäftsführung<br />
der Deutschen Flugsicherung in einem Verfahren<br />
aufzeigt, dass es möglich ist, selbst zur Eigenkapitalbasis<br />
beizutragen und dieses zusätzliche Kapital dann<br />
nicht der Flugsicherung verbleibt, sondern ebenfalls<br />
beim Finanzminister abzugeben ist.<br />
Es kommt darauf an, zunächst die Anregungen der<br />
11. Luftfahrtnovelle aus 1998 umzusetzen und der Deutschen<br />
Flugsicherung zu ermöglichen, geschäftsrelevante<br />
zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und damit<br />
ihre Ertragssituation zu verbessern. Es kommt zweitens<br />
darauf an, für eine ausgewogenere Kostenstruktur zu<br />
sorgen und der Flugsicherung zu ermöglichen, in guten<br />
Zeiten Rückstellungen zu bilden, damit nicht in schlechteren<br />
Zeiten für die Luftfahrt sofort Kostenstrukturen<br />
verändert werden müssen. Und es kommt vor allen Dingen<br />
drittens darauf an, dass die Verwaltung endlich die<br />
Vorschriften umsetzt, die der Gesetzgeber erlässt. Das ist<br />
insbesondere deswegen wichtig, weil sich auch in der<br />
Flugsicherung der Wettbewerb verstärkt und wir der<br />
(B)<br />
Voraussetzung für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg<br />
der DFS ist daher zum einen die Bildung einer angemessenen<br />
Eigenkapitalquote, die unabhängig von externen<br />
Einflüssen ist, sowie zum anderen ein neuer<br />
Überzeugung sind, dass die Deutsche Flugsicherung mit<br />
den vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeiten<br />
durchaus in der Lage ist, im europäischen Wettbewerb<br />
zu bestehen und sich dort entsprechend zu positionieren.<br />
(D)<br />
Ordnungsrahmen, der der DFS die Beteiligung an anderen<br />
Gesellschaften erlaubt oder eine Beteiligung anderer<br />
Gesellschafter an der DFS. Dies kommt, in dem gemeinsamen<br />
Entschließungantrag aller Fraktionen zum Ausdruck<br />
den unsere Fraktion ausdrücklich unterstützt.<br />
Wir werden als Parlament zügig die Umsetzung der<br />
gesetzlichen Vorschriften überprüfen und uns nicht<br />
scheuen, den Finger erneut in die Wunde zu legen und<br />
das Thema öffentlich zu debattieren.<br />
Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim<br />
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Es ist gute Tradition,<br />
dass sich der Deutsche <strong>Bundestag</strong>, insbesondere der<br />
Verkehrsausschuss des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es, intensiv<br />
mit dem Wohl und Wehe der Deutschen Flugsicherung<br />
befasst, denn es ist ein Kind des <strong>Bundestag</strong>es als leuchtendes<br />
Beispiel einer gelungenen Organisationsprivatisierung.<br />
Leider wird der Vollzug bestimmter Gesetze, so<br />
zum Beispiel der Luftfahrtnovelle aus dem Jahr 1998,<br />
nach wie vor vom Finanzministerium nicht in der Weise<br />
umgesetzt, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Neben<br />
diesem eigentlichen Ärgernis wurde und wird die Situation<br />
der Deutschen Flugsicherung durch aus Sicht der<br />
Liberalen falsche Entscheidungen des Finanzministeriums,<br />
aber auch durch schwerwiegende Aussagen des<br />
Bundeskanzlers vor dem Hintergrund der Ereignisse des<br />
11. September 2001 nicht sachgerecht genug weitergeführt.<br />
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:<br />
Es ist dieses Haus, dem die DFS Deutsche Flugsicherung<br />
GmbH ihre Existenz zu verdanken hat. Damals,<br />
Anfang der 90er-Jahre, gab es zwei wesentliche Gründe<br />
für die „Geburt“ der DFS: Die Flugsicherung in<br />
Deutschland sollte mit der Organisationsprivatisierung<br />
von drei Beschränkungen befreit werden, die die optimale<br />
Leistungsfähigkeit behinderten: den Beschränkungen<br />
des Beamtenrechts und den Beschränkungen des<br />
Bundeshaushaltes, um damit das Personal der Aufgabenstellung<br />
entsprechend bezahlen zu können, um das Personal<br />
unabhängig vom Laufbahnsystem des öffentlichen<br />
Dienstes einstellen zu können und um erforderliche Investitionen<br />
zum Ausbau der Flugsicherungssysteme unter<br />
wirtschaftlichen Bedingungen tätigen zu können.<br />
Die von der Bundesregierung betriebene Organisationsprivatisierung<br />
der Flugsicherung entwickelte sich zu<br />
Der gemeinsam von allen Fraktionen erarbeitete An- einem vollen Erfolg; die „neue“ Flugsicherung, die DFS,<br />
trag mit dem Titel „Wirtschaftliche und organisatorische hielt, was man von ihr erwartet hatte. Als äußerlich am<br />
Strukturen der Deutschen Flugsicherung dauerhaft ver- besten sichtbares Zeichen konnten – nicht zuletzt natürbessern“<br />
versucht nochmals aufzuzeigen, dass es insbelich aufgrund günstiger äußerer Bedingungen – die Flugsondere<br />
darauf ankommt, die Eigenkapitalbasis der sicherungsgebühren in den 90er-Jahren mehrfach in der