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Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage

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ein Abtragen des kontaminierten Kraftwerkes kosten wird.“ (Havel 1999, in: OÖN,<br />

14.05.1999).<br />

Umweltminister Kuzvart hatte sich dafür eingesetzt, dass die noch ausstehenden UVPs<br />

durchgeführt werden müssten. Der Klage der tschechischen NGO „Südböhmische<br />

Mütter gegen Atomgefahren“ war vor dem Prager Obersten Gerichtshof entsprochen<br />

worden.<br />

In Österreich forderte man nach der Entscheidung in Prag, dass dieser Konflikt auf die<br />

europäische Ebene gehoben werden müsste. Bei den Beitrittsverhandlungen wollte<br />

Österreich auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Wien beharren,<br />

wonach der Sicherheit im Nuklearsektor der beitrittswilligen Staaten Mittel- und<br />

Osteuropas besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte (Europäischer Rat<br />

Wien 1998, VI. 67). Nötigenfalls sollten die Verhandlungen solange geführt werden bis<br />

<strong>Temelin</strong> westlichen Sicherheitsstandards entsprechen würde. Jedoch war bei dem engen<br />

Finanzplan fraglich, ob wesentliche Aufrüstungen und Sicherheitsverbesserungen<br />

überhaupt durchgeführt werden konnten. In Österreich war man innerhalb der<br />

Regierung und der Opposition einig, dass Tschechien sich mit dieser Entscheidung den<br />

Beitritt <strong>zu</strong>r Europäischen Union erschwert hatte. Auch wurde abermals auf die<br />

wettbewerbsrechtlichen Aspekte nach dem Beitritt Tschechiens hingewiesen, die – so<br />

glaubte man – ebenfalls eine Rolle spielen würden. Im Besonderen bezog sich das auf<br />

tschechische Stromexporte. Tschechien exportiert Strom nach Deutschland und Italien<br />

<strong>zu</strong> wesentlich niedrigeren Preisen als sie im tschechischen Inland gelten. Die Frage der<br />

staatlichen Beihilfen - direkter oder indirekter Natur - wurde ebenfalls aufgeworfen. Im<br />

Falle eines Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht könnte CEZ nach dem<br />

Beitritt vor dem EuGH auf Rückzahlung der Beihilfen geklagt werden.<br />

Während <strong>Temelin</strong> die Medien beherrschte, begann im Juni 1999 das neue UVP<br />

Verfahren für die Aufstockung des Zwischenlagers in Dukovany. Der Projektantrag der<br />

Betreiber war 1998 wegen heftiger Proteste <strong>zu</strong>rückgewiesen worden.<br />

Im Juli 1999 wurde ein Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung bezüglich<br />

der Nut<strong>zu</strong>ng der Kernenergie in den osteuropäischen Beitrittskandidatenländern mit<br />

einstimmiger Unterstüt<strong>zu</strong>ng des Nationalrates verabschiedet. Darin bekräftigt die<br />

Bundesregierung, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität hat. Daher sei<br />

auch die Sicherheit grenznaher Kernkraftwerke für Österreich von vitalem Interesse.<br />

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