Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage
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Sicherheitsniveau von KKWs steigern, so dass Energie mit einem hohen Grad<br />
an nuklearer Sicherheit produziert werden kann,<br />
Sicherstellen, dass nuklearer Abfall in verantwortungsvoller Weise entsorgt<br />
wird.<br />
(Europäische Kommission 2002)<br />
Was nun speziell den Bereich nukleare Sicherheit angeht, so betonte die Union stets die<br />
Wichtigkeit eines hohen Grades an nuklearer Sicherheit für die Kandidatenländer. In<br />
den Verhandlungen mit einigen Beitrittskandidaten bestand die EU sogar auf die<br />
Schließung gewisser KKWs – jedoch liegt keiner dieser Reaktoren in Tschechien.<br />
Grundsätzlich konzentrierten sich die Verhandlungen beim Energiekapitel hauptsächlich<br />
auf die Bereiche Ölvorräte, Energie-Binnenmarkt und nukleare Sicherheit.<br />
(Europäische Kommission 2002)<br />
Die Verhandlungen mit der Tschechischen Republik begannen Mitte 1998 und wurden<br />
im Dezember 2002, beim Europäischen Rat in Kopenhagen, geschlossen – ebenso wie<br />
die Verhandlungen mit den neun anderen Beitrittskandidaten. Mit dem Beitritt der<br />
neuen Mitgliedsstaaten Mitte 2004 tritt der Acquis in Kraft. In den Schlussfolgerungen<br />
des Europäischen Rates von Kopenhagen vom Dezember 2002 wird im Abschnitt V.<br />
„Sonstiges“ auf das bilaterale Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und<br />
Österreich bezüglich <strong>Temelin</strong> hingewiesen. Hier der genaue Wortlaut:<br />
„Der Europäische Rat nahm mit Befriedigung Kenntnis vom <strong>Melker</strong> Abkommen<br />
zwischen Österreich und der Tschechischen Republik und erwartet, dass es umfassend<br />
umgesetzt wird.“ (Europäischer Rat Kopenhagen 2002, V. 9).<br />
Der Knackpunkt bei den Auseinanderset<strong>zu</strong>ngen um dieses besagte Energiekapitel der<br />
Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik war die rechtliche<br />
Verbindlichkeit der Schlussfolgerungen von Melk und des Follow-ups aus dem Jahr<br />
2001. Die österreichische Regierung forderte, das <strong>Melker</strong> Abkommen in den<br />
Beitrittsvertrag <strong>zu</strong> integrieren um eine Einklagbarkeit der Ergebnisse beim<br />
Europäischen Gerichtshof sicher<strong>zu</strong>stellen. Beim Europäischen Rat in Kopenhagen 2002<br />
tauchten jedoch Probleme diesbezüglich auf. Einige Mitgliedsstaaten (Großbritannien,<br />
Frankreich, Schweden und Finnland) wehrten sich gegen eine Integration des <strong>Melker</strong><br />
Protokolls in den Beitrittsvertrag. So konnte sich Österreich mit dieser Forderung nicht<br />
durchsetzen, da die Zustimmung aller 15 Mitgliedsstaaten notwendig gewesen wäre.<br />
(Österreich Journal, 11.12.2001)<br />
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