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Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage

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Sicherheitsniveau von KKWs steigern, so dass Energie mit einem hohen Grad<br />

an nuklearer Sicherheit produziert werden kann,<br />

Sicherstellen, dass nuklearer Abfall in verantwortungsvoller Weise entsorgt<br />

wird.<br />

(Europäische Kommission 2002)<br />

Was nun speziell den Bereich nukleare Sicherheit angeht, so betonte die Union stets die<br />

Wichtigkeit eines hohen Grades an nuklearer Sicherheit für die Kandidatenländer. In<br />

den Verhandlungen mit einigen Beitrittskandidaten bestand die EU sogar auf die<br />

Schließung gewisser KKWs – jedoch liegt keiner dieser Reaktoren in Tschechien.<br />

Grundsätzlich konzentrierten sich die Verhandlungen beim Energiekapitel hauptsächlich<br />

auf die Bereiche Ölvorräte, Energie-Binnenmarkt und nukleare Sicherheit.<br />

(Europäische Kommission 2002)<br />

Die Verhandlungen mit der Tschechischen Republik begannen Mitte 1998 und wurden<br />

im Dezember 2002, beim Europäischen Rat in Kopenhagen, geschlossen – ebenso wie<br />

die Verhandlungen mit den neun anderen Beitrittskandidaten. Mit dem Beitritt der<br />

neuen Mitgliedsstaaten Mitte 2004 tritt der Acquis in Kraft. In den Schlussfolgerungen<br />

des Europäischen Rates von Kopenhagen vom Dezember 2002 wird im Abschnitt V.<br />

„Sonstiges“ auf das bilaterale Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und<br />

Österreich bezüglich <strong>Temelin</strong> hingewiesen. Hier der genaue Wortlaut:<br />

„Der Europäische Rat nahm mit Befriedigung Kenntnis vom <strong>Melker</strong> Abkommen<br />

zwischen Österreich und der Tschechischen Republik und erwartet, dass es umfassend<br />

umgesetzt wird.“ (Europäischer Rat Kopenhagen 2002, V. 9).<br />

Der Knackpunkt bei den Auseinanderset<strong>zu</strong>ngen um dieses besagte Energiekapitel der<br />

Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik war die rechtliche<br />

Verbindlichkeit der Schlussfolgerungen von Melk und des Follow-ups aus dem Jahr<br />

2001. Die österreichische Regierung forderte, das <strong>Melker</strong> Abkommen in den<br />

Beitrittsvertrag <strong>zu</strong> integrieren um eine Einklagbarkeit der Ergebnisse beim<br />

Europäischen Gerichtshof sicher<strong>zu</strong>stellen. Beim Europäischen Rat in Kopenhagen 2002<br />

tauchten jedoch Probleme diesbezüglich auf. Einige Mitgliedsstaaten (Großbritannien,<br />

Frankreich, Schweden und Finnland) wehrten sich gegen eine Integration des <strong>Melker</strong><br />

Protokolls in den Beitrittsvertrag. So konnte sich Österreich mit dieser Forderung nicht<br />

durchsetzen, da die Zustimmung aller 15 Mitgliedsstaaten notwendig gewesen wäre.<br />

(Österreich Journal, 11.12.2001)<br />

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