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Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage

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geschah erst im August 2001. Allerdings bekräftige Tschechien, dass die Ergebnisse der<br />

UVP verbindlich sein würden. Die bevorstehende EU-Mitgliedschaft machte aus dieser<br />

Frage mehr eine politische als eine rechtliche.<br />

Die Ergebnisse wurden in einem Protokoll festgehalten – dem so genannten „<strong>Melker</strong><br />

Protokoll“. Die wesentlichen Punkte der Vereinbarung waren:<br />

die Einrichtung einer Informationshotline für Störfälle zwischen den<br />

tschechischen Behörden und der Bundeswarnzentrale des österreichischen<br />

Bundesministeriums für Inneres;<br />

die Einrichtung eines Frühwarnsystems und in Folge die Einrichtung einer<br />

österreichischen Messstelle in Budweis/Tschechien;<br />

die Weiterführung der Energiepartnerschaften zwischen der tschechischen<br />

Energieagentur und der österreichischen Energieverwertungsagentur in deren<br />

Rahmen Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und<br />

Emissionsverringerung betrieben werden;<br />

die Vereinbarung eines „Trilogs“ über Sicherheitsfragen unter Einbeziehung der<br />

Europäischen Kommission;<br />

die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung der gesamten Anlage in<br />

<strong>Temelin</strong> nach gemeinschaftlichen UVP Vorschriften; diese UVP sollte bis<br />

Anfang Juni 2001 abgeschlossen werden;<br />

die Aufnahme des kommerziellen Betriebes des KKWs <strong>Temelin</strong> erst nach<br />

Abschluss der Untersuchungen im Bereich nukleare Sicherheit und der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />

die Aufrechterhaltung des freien Personen- und Güterverkehrs, das bedeutete,<br />

dass es keine weiteren Grenzblockaden mehr geben sollte.<br />

Österreich sagte <strong>zu</strong>, die Erweiterungsverhandlungen nicht auf<strong>zu</strong>halten;<br />

(Europainfo o. J.)<br />

Die bilaterale Vereinbarung rief in beiden Ländern unterschiedliche Reaktionen hervor.<br />

Als positiv wurde in Österreich bewertet, dass <strong>Temelin</strong> erst nach Abschluss der<br />

Überprüfungen seinen kommerziellen Betrieb aufnehmen sollte. Allerdings konnte kein<br />

Stopp des Probebetriebs erreicht werden. Was die Gesamt-UVP des KKW betraf, so<br />

sorgte der schwammige Begriff „nach europäischen Standards“ für Kritik. Bundeskanzler<br />

Schüssel meinte nämlich, dass die Anlage den Sicherheitsstandards der<br />

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