Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage
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geschah erst im August 2001. Allerdings bekräftige Tschechien, dass die Ergebnisse der<br />
UVP verbindlich sein würden. Die bevorstehende EU-Mitgliedschaft machte aus dieser<br />
Frage mehr eine politische als eine rechtliche.<br />
Die Ergebnisse wurden in einem Protokoll festgehalten – dem so genannten „<strong>Melker</strong><br />
Protokoll“. Die wesentlichen Punkte der Vereinbarung waren:<br />
die Einrichtung einer Informationshotline für Störfälle zwischen den<br />
tschechischen Behörden und der Bundeswarnzentrale des österreichischen<br />
Bundesministeriums für Inneres;<br />
die Einrichtung eines Frühwarnsystems und in Folge die Einrichtung einer<br />
österreichischen Messstelle in Budweis/Tschechien;<br />
die Weiterführung der Energiepartnerschaften zwischen der tschechischen<br />
Energieagentur und der österreichischen Energieverwertungsagentur in deren<br />
Rahmen Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und<br />
Emissionsverringerung betrieben werden;<br />
die Vereinbarung eines „Trilogs“ über Sicherheitsfragen unter Einbeziehung der<br />
Europäischen Kommission;<br />
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung der gesamten Anlage in<br />
<strong>Temelin</strong> nach gemeinschaftlichen UVP Vorschriften; diese UVP sollte bis<br />
Anfang Juni 2001 abgeschlossen werden;<br />
die Aufnahme des kommerziellen Betriebes des KKWs <strong>Temelin</strong> erst nach<br />
Abschluss der Untersuchungen im Bereich nukleare Sicherheit und der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />
die Aufrechterhaltung des freien Personen- und Güterverkehrs, das bedeutete,<br />
dass es keine weiteren Grenzblockaden mehr geben sollte.<br />
Österreich sagte <strong>zu</strong>, die Erweiterungsverhandlungen nicht auf<strong>zu</strong>halten;<br />
(Europainfo o. J.)<br />
Die bilaterale Vereinbarung rief in beiden Ländern unterschiedliche Reaktionen hervor.<br />
Als positiv wurde in Österreich bewertet, dass <strong>Temelin</strong> erst nach Abschluss der<br />
Überprüfungen seinen kommerziellen Betrieb aufnehmen sollte. Allerdings konnte kein<br />
Stopp des Probebetriebs erreicht werden. Was die Gesamt-UVP des KKW betraf, so<br />
sorgte der schwammige Begriff „nach europäischen Standards“ für Kritik. Bundeskanzler<br />
Schüssel meinte nämlich, dass die Anlage den Sicherheitsstandards der<br />
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