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Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage

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Die Vorwürfe an Tschechien richten sich vor allem auf die Quersubventionierung durch<br />

den tschechischen Stromverbraucher, was eine indirekte staatliche Beihilfe darstellen<br />

würde. Wie schon erwähnt exportiert Tschechien seinen Strom <strong>zu</strong> sehr günstigen<br />

Preisen, jedoch sind die Strompreise in Tschechien selbst sehr hoch. Es besteht der<br />

Verdacht, dass der tschechische Energieversorger CEZ die Verluste von <strong>Temelin</strong> mit<br />

überhöhten Strompreisen wett<strong>zu</strong>machen versucht. In diesem Zusammenhang wurde<br />

auch die Fusion des Unternehmens CEZ mit vier regionalen EVUs <strong>zu</strong>r „CEZ Gruppe“<br />

geprüft (Sliva, Radio Prag, 14.12.2002). Diese Bedenken wurden jedoch von<br />

Wettbewerbskommissar Mario Monti inzwischen entkräftet. In Beantwortung einer<br />

parlamentarischen Anfrage im Jänner 2003 stellte der Kommissar fest, dass diese<br />

Fusion der Kontrolle der tschechischen Aufsichtsbehörden unterliege. Das europäische<br />

Wettbewerbsrecht ist auf die Fusion von CEZ mit den regionalen EVUs nicht<br />

anwendbar, da diese Regelung nur für Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 250<br />

Millionen Euro gilt – also Unternehmen, die im europäischen Raum eine marktbeherrschende<br />

Stellung einnehmen. Das ist bei CEZ jedoch bei weitem nicht der Fall.<br />

(Europäisches Parlament 2002)<br />

Es gab in der Vergangenheit – wie weiter oben schon angedeutet - mehrmals strittige<br />

Fragen in Be<strong>zu</strong>g auf staatliche Beihilfen für KKWs. Diese sind zwar grundsätzlich nicht<br />

erlaubt, aber trotzdem gab es von Fall <strong>zu</strong> Fall Unklarheiten wie <strong>zu</strong>m Beispiel bei der<br />

Zurückhaltung von Dividendenauszahlungen des französischen Stromversorger EdF.<br />

Auch der tschechische Stromversorger CEZ hatte Mitte der 1990er Jahre Dividenden<br />

nicht ausgezahlt, um sie im KKW <strong>Temelin</strong> <strong>zu</strong> investieren (Boland 1995, 18). Aber auch<br />

die Frage nach der Verwendung von Rückstellungen, die für die Demontage von KKWs<br />

in Deutschland vorgesehen waren, sorgte für einige Diskussionen. Diese sollten jedoch<br />

mittelfristig beendet sein, da in dem schon erwähnten Richtlinienvorschlag vom<br />

November 2002 die Gründung von zweckgebundenen Fonds für die Demontage von<br />

KKWs in jedem Mitgliedsstaat angeregt wurde. Ein abschließendes Ergebnis gibt es<br />

hier<strong>zu</strong> zwar noch nicht, da die Diskussion darüber gerade in der Atomic Question Group<br />

des Rates geführt wird. Eine Stellungnahme des EP wird erwartet. (Meister, Interview,<br />

10.07.2003) Bisher wurde die Frage der staatlichen Beihilfen noch nicht befriedigend<br />

geklärt, da der EURATOM Vertrag nichts über staatliche Beihilfen für KKWs aussagt.<br />

So kann man an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass dieses Problem auf<br />

europäischer Ebene erkannt und diskutiert wird. Es könnte aber politisch schwierig<br />

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