Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage
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Tschechische Republik aufgrund des Assoziierungsabkommens auch schon vor dem<br />
Beitritt <strong>zu</strong>r Anwendung des Acquis verpflichtet ist, bleibt sie bis 2004 ein Drittstaat. Es<br />
besteht also die Möglichkeit, dass die gemeinschaftsrechtliche Anti-Dumping<br />
Verordnung Anwendung findet. Warum dies jedoch nicht der Fall war, soll im<br />
Folgenden kurz erklärt werden.<br />
Der in Tschechien – vor allem in <strong>Temelin</strong> – produzierte Strom wird hauptsächlich in die<br />
Bundesrepublik Deutschland und nach Italien exportiert, und das <strong>zu</strong> sehr niedrigen<br />
Preisen. Das Argument, dass <strong>Temelin</strong> für die Stromversorgung des Landes notwendig<br />
sei, scheint durch diese Tatsache widerlegt <strong>zu</strong> sein. Deutschland importiert etwa soviel<br />
Strom wie es exportiert, und wäre daher auf den Strom aus Tschechien nicht<br />
angewiesen. Allerdings wird der Strom <strong>zu</strong> so billigen Preisen angeboten, dass die<br />
deutschen EVUs ihn aufkaufen. (Sliva, Radio Prag, 14.12.2002)<br />
Strom aus <strong>Temelin</strong> wäre grundsätzlich wegen der hohen Baukosten des KKWs sehr<br />
teuer. Folglich wäre der Strom nicht konkurrenzfähig, schon gar nicht am europäischen<br />
Markt, wo Elektrizität durch die Strommarktliberalisierung immer billiger wird. In<br />
Tschechien selbst ist es dagegen <strong>zu</strong> Verteuerungen am Strommarkt gekommen (Loidl,<br />
Interview, 23.07.2003). Der Pressesprecher von CEZ ebenso wie der Pressesprecher<br />
von <strong>Temelin</strong> (Nebesar, Interview, 09.09.2003) behaupteten, dass in den Preisen alle<br />
Kosten enthalten sind – das würden sogar Studien belegen.<br />
Im Jahr 2000 hatte das Land Oberösterreich eine Beschwerde gegen die Tschechische<br />
Republik wegen des Verdachts des Preisdumpings bei der Europäischen Kommission<br />
eingereicht. In einem persönlichen Gespräch des Landeshauptmanns Pühringer mit<br />
Erweiterungskommissar Verheugen versprach dieser die Angelegenheit <strong>zu</strong> prüfen<br />
(Asam e. V., 2003). Untermauert wurde der Verdacht des Preisdumpings durch einen<br />
Bericht des Büros Radko Pavlovec vom Frühjahr 2000, in dem Indizien für diesen<br />
Sachverhalt vorgelegt wurden. Es kam jedoch nie <strong>zu</strong> einem Verfahren, da der Tatbestand<br />
des Preisdumpings nach europäischem Wettbewerbsrecht nicht gegeben war.<br />
Warum darf Tschechien nach wie vor Strom <strong>zu</strong> so billigen Preisen in den EU-<br />
Binnenmarkt exportieren? Die Antwort ist einfach: es gibt einen Unterschied zwischen<br />
dem Begriff „Preisdumping“ im alltäglichen Sprachgebrauch und dem juristischen<br />
Begriff „Preisdumping“ im Gemeinschaftsrecht. Damit der Tatbestand des Preisdumpings<br />
gegeben ist, müssen genau definierte Bedingungen erfüllt werden.<br />
Preisdumping wird für die Europäische Kommission erst dann interessant, wenn ein<br />
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