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Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage

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Ob nun der Standpunkt der Kommission pro-nuklear ist oder nicht, ist nicht die<br />

eigentliche Frage. Aus Gründen der Energieversorgung bzw. –abhängigkeit kann „(…)<br />

Europa <strong>zu</strong> diesem Zeitpunkt nicht auf Nuklearenergie verzichten.“ (de Palacio 2003, in:<br />

Die Welt, 13.10.2003). In demselben Artikel betont de Palacio, dass sie weder für noch<br />

gegen die Nut<strong>zu</strong>ng der Kernenergie sei, diese allerdings ein wirksames Mittel gegen die<br />

globale Erwärmung wäre.<br />

Was nun im Speziellen <strong>Temelin</strong> betrifft, so unterscheidet die Kommission kaum<br />

zwischen diesem KKW und den anderen KKWs in den Beitrittsländern. <strong>Temelin</strong> gehört<br />

– wie die meisten KKWs in den Beitrittsländern – <strong>zu</strong> jenen kerntechnischen Anlagen,<br />

die als sicher gelten. Die Kommission betont, dass <strong>Temelin</strong> allen internationalen<br />

Sicherheitsrichtlinien entspricht (Lazarova, Radio Prag, 14.07.2002). So lehnt die<br />

Kommissarin auch jede weitere Einmischung seitens Österreichs ab, da die Zukunft<br />

<strong>Temelin</strong>s eine rein tschechische Angelegenheit sei. Die Union werde keinen Druck auf<br />

Prag diesbezüglich ausüben (ebd.). Etwaige offene Fragen wurden für die Europäische<br />

Kommission während des <strong>Melker</strong> <strong>Prozess</strong>es geklärt, und folglich ist <strong>Temelin</strong> kein<br />

Thema mehr. So wurde auch schon ein Jahr <strong>zu</strong>vor der Vorschlag des Europäischen<br />

Parlaments, eine internationale Konferenz über die Stilllegung <strong>Temelin</strong>s und deren<br />

Finanzierung ab<strong>zu</strong>halten, abgelehnt.<br />

10.3. Wettbewerbsrechtliche Aspekte<br />

Die Diskussion konzentrierte sich vor allem auf drei Bereiche: Preisdumping, der § 13<br />

des österreichischen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) und<br />

staatliche Beihilfen für KKWs. Im Folgenden möchte ich kurz umreißen worum es in<br />

der jeweiligen Diskussion ging.<br />

Was ist eigentlich Preisdumping? Dumping ist das Verbringen einer Ware auf den<br />

Markt eines anderen Landes unter ihrem normalen Wert. Als normaler Wert gilt in der<br />

Regel der tatsächliche Verkaufspreis auf dem Inlandsmarkt des Ausfuhrlandes. Im<br />

Gemeinschaftsrecht bezieht sich der räumliche Geltungsbereich des Antidumping-<br />

Rechts auf Drittstaaten. (Verordnung 1995, Nr. 384/96, Art.1, Art. 2) Die Tschechische<br />

Republik wird im Mai 2004 der Europäischen Union beitreten, was ab diesem Zeitpunkt<br />

die Dumpingdiskussion ohnehin überflüssig macht, da es im europäischen Binnenmarkt<br />

aufgrund des Freihandelsprinzips kaum <strong>zu</strong> Preisdumping kommen kann. Obwohl die<br />

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