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Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage

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werden eine gemeinschaftliche Regelung für staatliche Beihilfen für KKWs <strong>zu</strong> finden,<br />

da die Interessenlagen hier sehr ausgeprägt und gegensätzlich sind. Abermals ist<br />

an<strong>zu</strong>nehmen, dass Länder wie Großbritannien oder Frankreich kein Interesse an einer<br />

derartigen Regelung haben werden.<br />

10.4. Möglichkeiten der Einflussnahme durch den EU-Beitritt<br />

In der Zeitspanne vom Antrag eines Landes auf EU-Mitgliedschaft bis <strong>zu</strong>r tatsächlichen<br />

Aufnahme, muss ein Staat eine Reihe von Anpassung durchführen und den Acquis<br />

Communautaire übernehmen. Auch die Tschechische Republik stellte 1996 ihren<br />

Antrag auf Aufnahme in die Union. Seither ist viel geschehen – auch im<br />

energiepolitischen Bereich. Im folgenden möchte ich auf Schlussfolgerungen des<br />

Europäischen Rates <strong>zu</strong>m Thema nukleare Sicherheit, auf die Beitrittspartnerschaften,<br />

auf die Fortschrittsberichte der Tschechischen Republik an die Europäische<br />

Kommission sowie auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments <strong>zu</strong> <strong>Temelin</strong><br />

eingehen. Aus der Summe dieser Bereiche soll ersichtlich werden, dass Tschechien<br />

ohne den Beitritt <strong>zu</strong>r Union viele notwendige Agenden vielleicht erst <strong>zu</strong> einem späteren<br />

Zeitpunkt oder auch gar nicht umgesetzt hätte. Was nun die Zeit nach dem Beitritt im<br />

Mai 2004 betrifft, so ergibt sich durch die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechtes<br />

eine Vielzahl von Möglichkeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit; vor allem in<br />

Anbetracht der Tatsache, dass im Moment an gemeinsamen nuklearen Sicherheitsstandards<br />

für den Unionsraum gearbeitet wird. Da diese jedoch noch länger nicht<br />

spruchreif sind, werden die heutigen Beitrittskandidaten dann schon als Mitglieder an<br />

den Abstimmungen über die gemeinschaftlichen Sicherheitsstandards teilnehmen. So<br />

könnte der Fall eintreten, dass gemeinsame Sicherheitsstandards an der fehlenden<br />

Zustimmung der neuen Mitgliedsstaaten scheitern.<br />

Bevor ich nun <strong>zu</strong> den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates komme, möchte ich<br />

kurz die allgemeinen Grundsätze der Europäischen Kernenergiepolitik darstellen, wie<br />

sie in einer Mitteilung der Kommission vom September 1996 formuliert wurden<br />

(Scherhaufer/Högelsberger 1999, 16). Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht seine<br />

Energiequellen selbst <strong>zu</strong> wählen und die EU hat das an<strong>zu</strong>erkennen. Jene<br />

Mitgliedsstaaten, die sich für die Kernenergie entschieden haben, sind verpflichtet ein<br />

hohes Maß an nuklearer Sicherheit <strong>zu</strong> gewährleisten. Außerdem wurde auf die<br />

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