Diplomarbeit zu Temelin & Melker Prozess - Plage
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werden eine gemeinschaftliche Regelung für staatliche Beihilfen für KKWs <strong>zu</strong> finden,<br />
da die Interessenlagen hier sehr ausgeprägt und gegensätzlich sind. Abermals ist<br />
an<strong>zu</strong>nehmen, dass Länder wie Großbritannien oder Frankreich kein Interesse an einer<br />
derartigen Regelung haben werden.<br />
10.4. Möglichkeiten der Einflussnahme durch den EU-Beitritt<br />
In der Zeitspanne vom Antrag eines Landes auf EU-Mitgliedschaft bis <strong>zu</strong>r tatsächlichen<br />
Aufnahme, muss ein Staat eine Reihe von Anpassung durchführen und den Acquis<br />
Communautaire übernehmen. Auch die Tschechische Republik stellte 1996 ihren<br />
Antrag auf Aufnahme in die Union. Seither ist viel geschehen – auch im<br />
energiepolitischen Bereich. Im folgenden möchte ich auf Schlussfolgerungen des<br />
Europäischen Rates <strong>zu</strong>m Thema nukleare Sicherheit, auf die Beitrittspartnerschaften,<br />
auf die Fortschrittsberichte der Tschechischen Republik an die Europäische<br />
Kommission sowie auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments <strong>zu</strong> <strong>Temelin</strong><br />
eingehen. Aus der Summe dieser Bereiche soll ersichtlich werden, dass Tschechien<br />
ohne den Beitritt <strong>zu</strong>r Union viele notwendige Agenden vielleicht erst <strong>zu</strong> einem späteren<br />
Zeitpunkt oder auch gar nicht umgesetzt hätte. Was nun die Zeit nach dem Beitritt im<br />
Mai 2004 betrifft, so ergibt sich durch die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechtes<br />
eine Vielzahl von Möglichkeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit; vor allem in<br />
Anbetracht der Tatsache, dass im Moment an gemeinsamen nuklearen Sicherheitsstandards<br />
für den Unionsraum gearbeitet wird. Da diese jedoch noch länger nicht<br />
spruchreif sind, werden die heutigen Beitrittskandidaten dann schon als Mitglieder an<br />
den Abstimmungen über die gemeinschaftlichen Sicherheitsstandards teilnehmen. So<br />
könnte der Fall eintreten, dass gemeinsame Sicherheitsstandards an der fehlenden<br />
Zustimmung der neuen Mitgliedsstaaten scheitern.<br />
Bevor ich nun <strong>zu</strong> den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates komme, möchte ich<br />
kurz die allgemeinen Grundsätze der Europäischen Kernenergiepolitik darstellen, wie<br />
sie in einer Mitteilung der Kommission vom September 1996 formuliert wurden<br />
(Scherhaufer/Högelsberger 1999, 16). Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht seine<br />
Energiequellen selbst <strong>zu</strong> wählen und die EU hat das an<strong>zu</strong>erkennen. Jene<br />
Mitgliedsstaaten, die sich für die Kernenergie entschieden haben, sind verpflichtet ein<br />
hohes Maß an nuklearer Sicherheit <strong>zu</strong> gewährleisten. Außerdem wurde auf die<br />
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