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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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<strong>Die</strong> untersuchten Länder hingegen sahen – auf Gr<strong>und</strong> ihrer in Teilen<br />

gegensätzlichen Interpretation der Finanzindikatoren – durch die Ergebnisse<br />

der Prüfung ihre Einschätzung bekräftigt, auf Gr<strong>und</strong> struktureller<br />

Nachteile ohne Hilfe der b<strong>und</strong>esstaatlichen Gemeinschaft nicht in der Lage<br />

zu sein, in einem Zeitraum <strong>von</strong> zehn Jahren ausgeglichene Haushalte zu<br />

erreichen. Insofern könnten sie sich auch nicht auf die Einhaltung strengerer<br />

Neuverschuldungsgrenzen verpflichten.<br />

Für die <strong>Kommission</strong> erkennbar fußten die gegensätzlichen Einschätzungen<br />

der Ergebnisse der Prüfgruppe auf den unterschiedlichen, für die Projektion<br />

der Haushaltsentwicklung maßgeblichen Annahmen, der unterschiedlichen<br />

Interpretation <strong>von</strong> Sondereffekten <strong>und</strong> Strukturunterschieden sowie der<br />

unterschiedlichen Wertung <strong>zur</strong> Validität <strong>von</strong> Daten.<br />

Rheinland-Pfalz legte ein eigenes Haushaltsprojektionsmodell 200 vor. Es<br />

kam zu dem Ergebnis, dass sich keines der zu überprüfenden Länder<br />

(einschließlich der kommunalen Ebene) in einer absoluten Haushaltsnotlage<br />

befinde, sondern alle drei Länder ihre Finanzierungsdefizite mit der<br />

Zeit reduzieren könnten. Zumindest das Land Schleswig-Holstein könne<br />

auch ohne einschneidende Konsolidierungs maßnahmen bis zum Jahr 2019<br />

einen Haushaltsausgleich schaffen. 201<br />

200 K-Drs. 111<br />

201 Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel, Protokoll 13. Sitzung, S. 373 A<br />

111

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