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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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che Positionen hinsichtlich der Voraussetzungen, der Höhe, der Laufzeit,<br />

des Verteilungsmaßstabs <strong>und</strong> der Finanzierung dieser Hilfen blieben<br />

dennoch bestehen.<br />

Voraussetzungen<br />

Das B<strong>und</strong>esfinanzministerium 232 sah in seinem Vorschlag eine Verpflichtung<br />

der Hilfe empfangenden Länder <strong>zur</strong> Einhaltung eines mit dem Stabilitätsrat<br />

verbindlich vereinbarten Konsolidierungspfades mit dem Ziel vor,<br />

spätestens bis zum Jahr 2014 einen ausgeglichenen Finanzierungssaldo zu<br />

erreichen <strong>und</strong> ihn in allen Jahren des Hilfebezugs beizubehalten. Demgegenüber<br />

verknüpfte der Vorschlag <strong>von</strong> MdB Ernst Burgbacher <strong>und</strong> MdB Dr.<br />

Volker Wissing (FDP) 233 die Gewährung <strong>von</strong> „Zinsspitzenhilfen“ an die<br />

Länder mit der Einhaltung eines strikten Neuverschuldungsverbots. Der<br />

Vorschlag der Länder Berlin, Bremen, Saarland <strong>und</strong> Schleswig-Holstein 234<br />

beinhaltete hingegen den Wunsch, die zu vereinbarenden Konsolidierungspfade<br />

flexibel zu handhaben.<br />

Höhe<br />

Das B<strong>und</strong>esfinanzministerium 235 bot fünf Ländern jeweils hälftig <strong>von</strong> B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Ländern zu finanzierende Konsolidierungshilfen im Gesamtvolumen<br />

<strong>von</strong> jährlich r<strong>und</strong> 692 Mio. Euro (netto) an. Hier<strong>von</strong> sollten Berlin 280 Mio.<br />

Euro, Bremen 176 Mio. Euro, Saarland 82 Mio. Euro, Sachsen-Anhalt<br />

129 Mio. Euro <strong>und</strong> Schleswig-Holstein 24 Mio. Euro erhalten. Demgegenüber<br />

orientierte sich die Forderung der vier Länder Berlin, Bremen, Saarland<br />

<strong>und</strong> Schleswig-Holstein 236 zunächst am Eckpunktepapier der Vorsitzenden<br />

237 , in dem ein mögliches Hilfevolumen <strong>von</strong> 1,0 bis 1,2 Mrd. Euro<br />

genannt wurde. Sie kamen nach eigenen Berechnungen zu dem Ergebnis,<br />

dass jährlich sogar 1,4 Mrd. Euro (Berlin 290 Mio. Euro, Bremen 465 Mio.<br />

Euro, Saarland 383 Mio. Euro, Schleswig-Holstein 262 Mio. Euro) notwendig<br />

seien, um sie schrittweise in die Lage zu versetzen, eine striktere<br />

Schuldenbremse einhalten zu können. In einer weiteren Stellungnahme<br />

forderte MdL Winfried Kretschmann 238 eine Altschulden-/Konsolidierungshilfe<br />

mit einem jährlichen Volumen <strong>von</strong> 1,4 bis 1,8 Mrd. Euro.<br />

232 AG 1 - 16<br />

233 K-Drs. 133<br />

234 AG 1 - 17<br />

235 AG 1 - 16<br />

236 AG 1 - 17<br />

237 K-Drs. 128<br />

238 AG 1 - 19<br />

125

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