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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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Ausgleichs <strong>und</strong> sei daher nicht erstrebenswert. Eine Kommunalisierung der<br />

längerfristigen Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Sozialpolitik werde auch wegen der mit<br />

dem Auseinanderfallen <strong>von</strong> Durchführungs- <strong>und</strong> Finanzierungsverantwortung<br />

verb<strong>und</strong>enen Fehlanreize abgelehnt. <strong>Die</strong> übrigen mit der Forderung<br />

nach Auflösung der BA verb<strong>und</strong>enen Einzelvorschläge seien mit der<br />

Schaffung neuer Schnittstellen <strong>und</strong> neuer bürokratischer Strukturen<br />

verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> somit nicht geeignet, die Strukturen in der Arbeitsverwaltung<br />

effizienter zu gestalten.<br />

Der Deutsche Landkreistag verwies in einer Stellungnahme 844 auf das Urteil<br />

des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 845 , welches die<br />

Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit <strong>und</strong> Landkreisen/kreisfreien<br />

Städten nach § 44b SGB II <strong>zur</strong> verfassungswidrigen Mischverwaltung<br />

erklärt <strong>und</strong> eine der Kompetenzordnung des Gr<strong>und</strong>gesetzes entsprechende<br />

Neuorganisation der Aufgaben des SGB II bis spätestens zum 31. Dezember<br />

2010 gefordert habe.<br />

<strong>Die</strong> B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit solle auf ihr Kerngeschäft der Arbeitslosenversicherung<br />

nach dem SGB III konzentriert werden. <strong>Die</strong> steuerfinanzierte<br />

Fürsorgeleistung der Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

solle bei den Landkreisen/kreisfreien Städten verankert werden. Das<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz bestimme den prinzipiellen Vorrang einer dezentralen, also<br />

kommunalen, vor einer zentral <strong>und</strong> damit staatlich determinierten Aufgabenwahrnehmung.<br />

<strong>Die</strong> Verknüpfung <strong>von</strong> Arbeitsmarktintegration mit<br />

sozialer Integration sowie die Erfahrung im Umgang mit schwierigen<br />

Zielgruppen seien kommunale Stärken. <strong>Die</strong> Erbringung aller Leistungen<br />

„aus einer Hand“ <strong>und</strong> die Nutzung regionaler Kooperationspotenziale seien<br />

entscheidende Vorteile für die kommunale Aufgabenwahrnehmung. Soweit<br />

überregionale Vermittlung in Betracht komme, könne sie durch Kooperation<br />

mit anderen Kommunen oder durch Beauftragung der BA sichergestellt<br />

werden. Das in den Arbeitsgemeinschaften tätige BA-Personal könne <strong>von</strong><br />

den Kommunen übernommen werden.<br />

Nach diesen Positionierungen im Fachdiskurs warb MdB Ernst Burgbacher<br />

(FDP) 846 in der 12. Sitzung der <strong>Kommission</strong> nochmals für seinen Vorschlag.<br />

Der Vorsitzende Dr. Peter Struck, MdB (SPD), erklärte, dass „er die Hand für<br />

diese Reform nicht heben werde“. 847 <strong>Die</strong> SPD-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion lehnte<br />

den Vorschlag ebenso ab. 848 Bei der Eingrenzung der Verwaltungsthemen in<br />

844 Vgl. im Einzelnen AU 040 (neu), S. 39 f; auch K-Drs. 101 <strong>und</strong> K-Drs. 112.<br />

845 BVerfGE 119, S. 331 ff.<br />

846 Protokoll 12. Sitzung, S. 336 A <strong>und</strong> 337 D<br />

847 Protokoll 12. Sitzung, S. 337 D<br />

848 K-Drs.127, S. 47<br />

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