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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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– Gesamtvolumen 1 bis 1,2 Mrd. € jährlich,<br />

– Finanzierung: hälftig durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder,<br />

– gestufte Beteiligung der Länder an der Finanzierung nach objektiven<br />

Kriterien sowie<br />

– keine Finanzierungsbeteiligung <strong>von</strong> hilfeberechtigten Ländern.<br />

In der o. g. Arbeitsgruppe 1 sollten auf der Basis dieser Eckpunkte gesetzlich<br />

ausformulierte Lösungsvorschläge für solidarische Konsolidierungshilfen<br />

entwickelt werden.<br />

Zu der im Zusammenhang mit den Konsolidierungshilfen für hochverschuldete<br />

Länder kontrovers diskutierten Frage, ob eine Altschuldenregelung<br />

nötig sei, um die Zinsbelastung späterer Generationen zu verringern<br />

<strong>und</strong> wie diese aussehen solle, fassten die Vorsitzenden in ihrem Eckpunktepapier<br />

zusammen, dass die Frage des Einstiegs in die Altschuldentilgung<br />

für die Phase der Föderalismuskommission II noch nicht entscheidungsreif<br />

sei. Eine verbindliche Neuverschuldungsbegrenzung, die die Schuldenstandsquote<br />

Jahr für Jahr konsequent senke, sei aber ein erster notwendiger<br />

Schritt <strong>zur</strong> nachhaltigen Konsolidierung der Haushalte in B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern. Das Problem der Altschuldentilgung solle in einer mittelfristigen<br />

Perspektive erneut aufgerufen <strong>und</strong> nach Erreichen strukturell ausgeglichener<br />

Haushalte in B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern gelöst werden.<br />

Unter Bezug auf das Eckpunktepapier erarbeitete das B<strong>und</strong>esfinanzministerium<br />

als Diskussionsgr<strong>und</strong>lage Lösungsvorschläge 228 zum Themenbereich<br />

Konsolidierungs hilfen, zu dem in der Folge verschiedene Mitglieder der<br />

<strong>Kommission</strong> kritisch <strong>und</strong> zum Teil mit eigenen Vorschlägen Stellung<br />

nahmen. Daraufhin baten die Vorsitzenden sowohl das B<strong>und</strong>esfinanzministerium<br />

als auch die Länder Berlin, Bremen, Saarland <strong>und</strong> Schleswig-Holstein,<br />

ihre Standpunkte 229 in gesetzlich ausformulierter Form vorzulegen,<br />

um die unterschiedlichen Positionen <strong>und</strong> Vorschläge alternativ gegenüberstellen<br />

zu können.<br />

Auf Basis dieser Lösungsvorschläge sowie unter Heranziehung der Antworten<br />

<strong>zur</strong> Abfrage <strong>zur</strong> Entwicklung der Verschuldung 230 <strong>und</strong> der Ergebnisse<br />

der AG <strong>zur</strong> Analyse der Haushalte der Länder Bremen, Saarland <strong>und</strong><br />

Schleswig-Holstein 231 , diskutierte die Arbeitsgruppe intensiv, ob <strong>und</strong> unter<br />

welchen Voraussetzungen einzelne Länder unter der Bedingung zusätzlicher<br />

Eigenanstrengungen finanzielle Hilfen erhalten sollten. Unterschiedli-<br />

228 AG 1 - 06<br />

229 AG 1 - 17<br />

230 Siehe Teil II 1.2.1.1<br />

231 Siehe Teil II 1.2.1.2<br />

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