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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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antastenden Reformvorschlägen nicht erwartet werden konnte. Sie beriefen<br />

sich darauf, dass das derzeitige Verfahren bis zum Jahr 2019 gesetzlich<br />

festgeschrieben sei. <strong>Die</strong> neuen Länder, die im Rahmen des Solidarpakts II<br />

aus dem Finanzausgleich in fallenden Raten zusätzliche B<strong>und</strong>esergänzungszuweisungen<br />

erhalten, machten für ihre langfristigen Haushaltsprojektionen<br />

eine Vertrauensgarantie geltend. 387 <strong>Die</strong> Nehmerländer benötigten<br />

eine bis zum Jahr 2019 verlässliche Finanzausstattung. 388 Außerdem hätten<br />

bereits die Verhandlungen <strong>zur</strong> Fortschreibung des Solidarpakts I mit<br />

Erstreckung des föderalen Finanzausgleichs auf die neuen Länder gezeigt,<br />

dass eine derartige Reform auf erheblich widerstreitende Interessen treffe.<br />

Insofern sei zu befürchten, dass bei Aufnahme des Themas „Reform des<br />

föderalen Finanzausgleichs“ ein Abschluss der Arbeit der Föderalismuskommission<br />

II in der laufenden Legislaturperiode nicht zu erreichen sei. 389<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> bestand bereits in einem frühen Stadium der<br />

Beratungen innerhalb der <strong>Kommission</strong> Übereinstimmung, den Solidarpakt<br />

II unangetastet zu lassen <strong>und</strong> auch eine gr<strong>und</strong>legende Reform des<br />

derzeitigen Systems des Finanzausgleichs nicht weiter zu verfolgen. In<br />

ihrem Eckpunktepapier vom 23. Juni 2008 stellten die Vorsitzenden fest,<br />

dass bestehende Vereinbarungen zu zentralen finanzrelevanten Sachverhalten<br />

wie der Länderfinanzausgleich <strong>und</strong> der Solidarpakt II für die neuen<br />

Länder nicht in Frage gestellt würden. 390<br />

Ergänzend wurde <strong>von</strong> verschiedenen Seiten auf den Reformbedarf für die<br />

Zeit nach dem Jahr 2019 hingewiesen. Angeregt wurde, möglichst frühzeitig<br />

Überlegungen anzustellen, wie den Ländern – sowohl Geber- als auch<br />

Nehmerländern – mehr Anreize für eine erfolgreiche eigene Wirtschafts-<br />

<strong>und</strong> Arbeitsmarktpolitik gegeben werden könnten. Zudem wurde im<br />

Verlauf der Diskussionen in der <strong>Kommission</strong> darauf hingewiesen, dass bei<br />

einer Stärkung der Finanzautonomie der Länder <strong>und</strong> Kommunen zwangsläufig<br />

auch die Ausgleichsströme überprüft <strong>und</strong> angepasst werden müssten.<br />

<strong>Die</strong> Länder sollten mehr Steuermittel behalten können, um einen Anreiz für<br />

solide Haushaltspolitik zu erhalten. Ihr Interesse, im Rahmen der bestehenden<br />

Steuergesetze die Steuern vollständig zu erheben, müsse durch eine<br />

387 Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern), Protokoll<br />

5. Sitzung, S. 152 A, Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt (Sachsen), Protokoll<br />

7. Sitzung, S. 200 D, MdB Bodo Ramelow (DIE LINKE.), ebd. S. 201 A.<br />

388 Chef der Staatskanzlei Reinhard Meyer (Mecklenburg-Vorpommern), AU 004<br />

389 Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt (Sachsen), Protokoll 2. Sitzung,<br />

S. 41 D; B<strong>und</strong>esminister Dr. Thomas de Maizière (CDU/CSU), Protokoll 5. Sitzung,<br />

S. 133 D, Ministerpräsident Dr. Edm<strong>und</strong> Stoiber (Bayern), ebd. S. 144 D; Ministerpräsident<br />

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer (Sachsen-Anhalt), Protokoll 15. Sitzung,<br />

S. 474 D.<br />

390 K-Drs. 128, S. 1, auch Protokoll 5. Sitzung, S. 124 D <strong>und</strong> Protokoll 14. Sitzung,<br />

S. 461 B <strong>und</strong> S. 470 B.<br />

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