02.12.2012 Aufrufe

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> 493 in der Verfassung für fehlplatziert. Um die<br />

geplanten freiwilligen Benchmarking-Aktivitäten durchzuführen, bedürfe<br />

es keiner gesonderten verfassungsrechtlichen Gr<strong>und</strong>lage. Einfachgesetzliche<br />

Regelungen, gestützt auf bestehende Verfassungsbestimmungen,<br />

reichten aus. Ein rechtsvergleichendes Seminar 494 im B<strong>und</strong>esinnenministerium<br />

im Frühjahr 2008 habe gezeigt, dass auch in anderen föderalen<br />

Ländern mit etablierter Benchmarkingkultur <strong>von</strong> verfassungsrechtlichen<br />

Verankerungen abgesehen werde.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Kommission</strong> schloss sich mit den Beschlüssen in ihren letzten beiden<br />

Sitzungen vom 12. Februar 2009 <strong>und</strong> 5. März 2009 der auch <strong>von</strong> den<br />

Vorsitzenden vertretenen Auffassung 495 an, dass Leistungsvergleiche ein<br />

hilfreiches Instrument der Verwaltungsmodernisierung seien. Dem entsprechend<br />

beschloss sie, in das Gr<strong>und</strong>gesetz eine Regelung auf freiwilliger Basis<br />

aufzunehmen. 496<br />

Dagegen konnte über die im Vorfeld vertretenen b<strong>und</strong>esseitigen Vorschläge<br />

<strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong> Leistungsvergleichen im Einzelnen kein Einvernehmen<br />

erzielt werden. B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder können aber – aufbauend auf der<br />

beschlossenen verfassungsrechtlichen Regelung – zu den Einzelheiten der<br />

Durchführung Vereinbarungen schließen. 497<br />

2.3 Nationales Krebsregister<br />

2.3.1 Ausgangslage <strong>und</strong> Problemstellung<br />

Bevölkerungsbezogene Daten zu Krebserkrankungen werden <strong>zur</strong>zeit durch<br />

die epidemiologischen Krebsregister der Länder erfasst. Für eine Auswertung<br />

auf nationaler Ebene übermitteln die Krebsregister ihre Daten an die<br />

beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte „Dachdokumentation Krebs“.<br />

Derzeit werden die Daten in den Ländern unterschiedlich erfasst <strong>und</strong><br />

übermittelt. <strong>Die</strong>s erschwert die umfassende Beurteilung des Krebsgeschehens<br />

für ganz Deutschland. Zudem ergeben sich daraus Schwierigkeiten bei<br />

der Entwicklung <strong>von</strong> umfassenden Krebsbekämpfungsstrategien.<br />

493 AG 3 - 04<br />

494 Vgl. hierzu K-Drs. 103.<br />

495 Vorsitzendenpapier für die Klausurtagung vom 5.2.2009 <strong>und</strong> Vorsitzendenpapier<br />

vom 5.3.2009 (AU 052).<br />

496 K-Drs. 174, S. 92 f.; vgl. auch Parlamentarischer Staatssektretär Peter Altmaier<br />

(CDU/CSU), Protokoll 19. Sitzung, S. 593 D f.<br />

497 K-Drs. 174, a.a.O.<br />

210

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!