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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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die Arbeitslosenversicherung auf die Deckung des Risikos des Einkommensverlusts<br />

bei Erwerbslosigkeit für sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigte gr<strong>und</strong>sätzlich für die ersten 12 Monate beschränken. <strong>Die</strong><br />

Kommunen erhielten mehr Verantwortung, indem sie die Aufgaben der<br />

Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> der Sozialpolitik wahrnähmen.<br />

Im Einzelnen enthielt der Vorschlag folgende Elemente:<br />

– Auflösung der BA in ihrer jetzigen Form <strong>und</strong> Gründung einer<br />

leistungs- <strong>und</strong> k<strong>und</strong>enorientierten Versicherungsagentur;<br />

– Einrichtung einer kleinen Arbeitsmarktagentur für überregionale <strong>und</strong><br />

internationale Aufgaben mit einer entscheidungskompetenten<br />

Stabstelle als Partner der B<strong>und</strong>esländer für länderbezogene Projekte;<br />

– Abschaffung der Regionaldirektionen;<br />

– Überprüfung <strong>und</strong> Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente;<br />

Organisation einer effizienten <strong>und</strong> nachhaltigen Vermittlung<br />

in den ersten Arbeitsmarkt;<br />

– Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung<br />

<strong>und</strong> Einführung <strong>von</strong> Wahltarifen;<br />

– Auszahlung des Arbeitgeberanteils <strong>zur</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

steuerfrei an den Arbeitnehmer;<br />

– Übertragung der Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik auf die<br />

Job-Center bei den Kommunen, wobei die primäre Verantwortung<br />

des B<strong>und</strong>es für die Arbeitsmarktpolitik über eine finanzielle Beteiligung<br />

des B<strong>und</strong>es im Gr<strong>und</strong>gesetz festgeschrieben wird;<br />

– Übertragung der Aufgaben der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung<br />

(ZAV) auf die Arbeitsmarktagentur bzw. Wahrnehmung durch private<br />

Anbieter;<br />

– Neuorganisation der weiteren Aufgaben der BA, z. B. Privatisierung<br />

des Instituts für Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Berufsforschung (IAB) <strong>und</strong> der<br />

Fachhochschule des B<strong>und</strong>es – Fachbereich Arbeitsverwaltung –<br />

sowie der Führungsakademie <strong>und</strong> der Verwaltungsschulen der BA.<br />

Einige Länder merkten an 840 , es sei nicht ersichtlich, welche Vorteile die<br />

Errichtung eines neuen Leistungsträgers (B<strong>und</strong>esversicherungsagentur)<br />

gegenüber der bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch die B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit mit sich bringe, zumal es in der Anfangsphase einer Umstellung<br />

zu Verzögerungen beim Leistungsvollzug kommen werde. Auch sei zu<br />

bedenken, dass eine Übertragung der Aufgabenverantwortung für das SGB<br />

II auf die Kommunen unter Beibehaltung der Finanzverantwortung des<br />

B<strong>und</strong>es einen Bruch der bisherigen Kompetenzordnung des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

bedeuten würde. Daher müsste der Vorschlag konsequent auf eine Übertra-<br />

840 AU 040 (neu), S. 37 f.<br />

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