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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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Ebenso empfahl Ministerpräsident Peter Müller (Saarland) 298 , mit Einführung<br />

verbindlicher Schuldengrenzen einen Stabilitätsrat ein<strong>zur</strong>ichten. Bei<br />

einer drohenden Verletzung der neuen Schuldengrenzen sollte dieser<br />

Stabilitätsrat im Rahmen eines Frühwarnsystems die für die Fehlentwicklung<br />

maßgeblichen Ursachen gemeinsam mit dem betroffenen Land analysieren<br />

<strong>und</strong> Vorschläge für eine Problemlösung unterbreiten.<br />

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 299 befürwortete, den bisherigen<br />

Finanzplanungsrat durch einen neuen Stabilitätsrat zu ersetzen. Seine<br />

Aufgabe sollte die Koordinierung der föderalen Solidarität im Rahmen des<br />

Länderfinanzausgleichs <strong>und</strong> der Altschuldenhilfe, aber auch die Überwachung<br />

der Tilgungspläne für die strukturellen Defizite <strong>und</strong> die Anwendung<br />

der Schuldenbremsen umfassen. Zudem solle der Stabilitätsrat Sanktionen<br />

vorschlagen können. MdB Dr. Volker Wissing (FDP) 300 forderte für den Fall<br />

der Nichteinhaltung vereinbarter Schuldengrenzen einen verpflichtenden<br />

Sanktionsmechanismus. Der Wissenschaftliche Beirat beim B<strong>und</strong>esfinanzministerium<br />

301 schlug vor, dass in diesen Fällen ein Verfahren <strong>zur</strong> Feststellung<br />

einer Haushaltsnotlage eröffnet werden solle, das schließlich zu einer<br />

Beschlussfassung über ein verpflichtendes Sanierungsprogramm mit<br />

entsprechenden Auflagen bei Nichteinhaltung führe.<br />

Als möglicher Sanktionsmechanismus, aber auch als Anreiz <strong>zur</strong> Vermeidung<br />

unsolider Haushaltspolitik wurde ein zwangsweiser Zuschlag auf die<br />

Einkommensteuer („Schuldensoli“) vorgeschlagen, mit dem das übermäßige<br />

Defizit <strong>zur</strong>ückgeführt <strong>und</strong> gleichzeitig der Verstoß der Öffentlichkeit<br />

gegenüber transparent gemacht werden sollte. 302<br />

Hingegen wies Staatsminister Karlheinz Weimar (Hessen) 303 auf diesbezügliche<br />

Probleme hin. Einerseits gehörten zu der Forderung nach Einführung<br />

einer Schuldenbegrenzung <strong>und</strong> eines Frühwarnsystems eigentlich auch<br />

Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung. <strong>Die</strong>se verfassungskonform zu<br />

formulieren <strong>und</strong> umzusetzen, berge jedoch andererseits erhebliche Probleme.<br />

Zum Beispiel die Eigenverantwortung <strong>und</strong> das Verschulden des<br />

jeweiligen Landes zu bewerten oder auch die Legitimation <strong>und</strong> die Befugnisse<br />

eines gegebenenfalls für das jeweilige Land einzusetzenden „Staats-<br />

298 K-Drs. 049, S.6<br />

299 K-Drs. 095, S. 6<br />

300 Protokoll 2. Sitzung, S. 35 B<br />

301 Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, K-Drs. 013, S. 4<br />

302 SVR, K-Drs. 002, S. 114 ff.; ähnlich auch Wissenschaftlicher Beirat beim BMF,<br />

K-Drs. 013, S. 26 <strong>und</strong> Minister Dr. Helmut Linssen (Nordrhein-Westfalen), Protokoll<br />

5. Sitzung, S. 158 D.<br />

303 Protokoll 2. Sitzung, S. 36 B f.<br />

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