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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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dung, dass das strukturelle Defizit des<br />

Haushaltsjahres 2010 ab dem Jahr 2011<br />

in gleichmäßigen Schritten <strong>zur</strong>ückgeführt<br />

wird.<br />

1.1.3 Andere Lösungsansätze <strong>und</strong> Modelle <strong>zur</strong><br />

Schuldenbegrenzung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Kommission</strong> hat die folgenden abweichenden Lösungsansätze <strong>und</strong><br />

Modelle diskutiert:<br />

1.1.3.1 Verbot der Neuverschuldung<br />

<strong>Die</strong> strikteste Beschränkung der Aufnahme neuer Schulden war die Forderung<br />

nach einem generellen Verbot jeglicher Netto-Neuverschuldung. 24 Es<br />

bindet die Ausgabemöglichkeiten des Staates an die tatsächlichen Einnahmen,<br />

das heißt in jeder Haushaltsperiode wären Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

so in Ausgleich zu bringen, dass der Schuldenstand nicht erhöht wird. Der<br />

Staatsverschuldung wäre damit eine absolute Grenze gesetzt. <strong>Die</strong> Verankerung<br />

eines Nettoneuverschuldungsverbots im Gr<strong>und</strong>gesetz hätte Interpretationsspielräume<br />

im Zusammenhang mit der Verschuldungsregelung<br />

weitgehend ausgeschlossen. Das Modell senkt die bestehende Staatsschuld<br />

zwar nicht, relativiert sie aber zumindest. Bei steigendem nominalen BIP<br />

bewirkt ein Neuverschuldungsverbot, dass die Schuldenstandsquote (das<br />

Verhältnis des Umfangs der öffentlichen Schulden zum BIP) eine rückläufige<br />

Tendenz aufweist. Bereits mittelfristig hätte dies <strong>zur</strong> Folge, dass das<br />

Konvergenz kriterium des Vertrags <strong>von</strong> Maastricht – der öffentliche Bruttoschuldenstand<br />

soll 60 Prozent des nominalen BIP nicht übersteigen – nach<br />

vielen Jahren des Überschreitens wieder erfüllt würde.<br />

<strong>Die</strong> Verankerung eines absoluten Schuldenverbots im Gr<strong>und</strong>gesetz wurde<br />

in der Regel auch <strong>von</strong> den <strong>Kommission</strong>smitgliedern, die sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

für ein Schuldenverbot aussprachen, nicht verlangt. Sie forderten zwar ein<br />

Schuldenverbot, konzedierten aber, dass eine Neuverschuldung auch<br />

künftig noch in besonderen, genau abgegrenzten Ausnahmefällen, wie etwa<br />

Naturkatastrophen, zulässig sein sollte. 25 <strong>Die</strong>se Ausnahmen müssten dann<br />

24 MdB Ernst Burgbacher (FDP), Protokoll 5. Sitzung, S. 135 A; Minister Hartmut<br />

Möllring (Niedersachsen), ebd. S. 138 D.<br />

25 MdB Ernst Burgbacher (FDP), Protokoll 5. Sitzung, S. 135 B, Amtschef Dr. Walter<br />

Schön (Bayern), Protokoll 7. Sitzung, S. 185 D; MdL Dr. Matthias Rößler, Protokoll<br />

7. Sitzung, S. 195 B; Ministerpräsident Christian Wulff (Niedersachsen), Protokoll<br />

14. Sitzung, S. 452 A; Ministerpräsident Stanislaw Tillich (Sachsen), Protokoll<br />

15. Sitzung, S. 474 A.<br />

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