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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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c) Einführung <strong>von</strong> Artikel 37a Gr<strong>und</strong>gesetz -neu- <strong>und</strong> Artikel 37b<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz -neu-<br />

Einige Länder sprachen sich für eine gr<strong>und</strong>gesetzliche Verankerung der<br />

Möglichkeit <strong>zur</strong> Schließung <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>lagenstaatsverträgen über die<br />

Zusammenarbeit aus. 636 Zusätzlich sollte der Verwaltungsverband als<br />

Rechtskörperschaft eingeführt werden. Dafür wurde zum einen ein neuer<br />

Artikel 37a Gr<strong>und</strong>gesetz vorgeschlagen, zum anderen sollte die Möglichkeit<br />

der Gründung eines Verwaltungsverbands als Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Staatsvertrags durch einen neuen Artikel<br />

37b Gr<strong>und</strong>gesetz geregelt werden.<br />

In der Diskussion wurde für die Notwendigkeit der Einführung einer<br />

gr<strong>und</strong>gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage für Verwaltungskooperationen (insbesondere<br />

für den Verwaltungsverband) u. a. angeführt, dass bestimmte Konstellationen<br />

innerstaatlicher Verwaltungskooperation, etwa <strong>zur</strong> <strong>gemeinsame</strong>n<br />

Erbringung <strong>von</strong> IT-<strong>Die</strong>nstleistungen, dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts<br />

unterworfen seien 637 . Leistungsvereinbarungen seien dabei als<br />

Beschaffung anzusehen mit der Folge, dass ein Bieterwettbewerb durchzuführen<br />

sei, <strong>und</strong> die Verwaltung ggf. mit einem nicht gewünschten Partner<br />

zusammenarbeiten müsse. Verfassungsrechtliche Organisationsentscheidungen<br />

für Kooperationen hätten Vorrang vor dem europäischen Vergaberecht,<br />

so dass die Verankerung im Gr<strong>und</strong>gesetz die Problematik lösen<br />

könne.<br />

Auf Bitte der <strong>Kommission</strong> legte die B<strong>und</strong>esregierung eine gutachterliche<br />

Äußerung <strong>zur</strong> Vereinbarkeit innerstaatlicher Kooperationsformen mit dem<br />

EU-Vergaberecht insbesondere mit Blick auf den Verwaltungsverb<strong>und</strong><br />

vor. 638 Darin wird die Auffassung vertreten, die im Rahmen der Föderalismusreform<br />

II diskutierten neuen gr<strong>und</strong>gesetzlichen Regelungen könnten<br />

innerstaatliche Kooperationen bei bestehender Ausschreibungspflicht nicht<br />

dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts entziehen. Allerdings<br />

kamen die beteiligten Ressorts zu dem Schluss, es sei nicht auszuschließen,<br />

dass die diskutierten gr<strong>und</strong>gesetzlichen Regelungen zu Verwaltungskooperationen<br />

positive Reflexwirkungen auf die vergaberechtlichen Beurteilungen<br />

innerstaatlicher Kooperationen insoweit entfalten könnten, als dass<br />

eine solche Norm den Willen des Verfassungsgebers verdeutlichen würde,<br />

dass es sich um verfassungsrechtlich erwünschte Organisationsformen<br />

handle.<br />

636 AU 042, S. 11<br />

637 vgl. <strong>zur</strong> Problematik Protokoll 9. Sitzung, Staatsrat Dr. Robert Heller (Hamburg),<br />

S. 294 C bis 295 D <strong>und</strong> K-Drs. 090, S. 5 ff.<br />

638 K-Drs. 099<br />

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