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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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<strong>Die</strong> Länder 467 waren der Auffassung, dass eine Regelung der Art <strong>und</strong> Weise<br />

der Zusammenarbeit durch Vereinbarung in besonderem Maße der Verteilung<br />

der Verwaltungskompetenzen <strong>und</strong> dem Gesichtspunkt gleicher<br />

Augenhöhe der Beteiligten entspreche. Sie sahen die Bereitschaft <strong>zur</strong><br />

Regelung der Zusammenarbeit im IT-Bereich bereits als ein erhebliches<br />

Entgegenkommen gegenüber dem B<strong>und</strong> an, da sie hier im Interesse der<br />

Förderung der <strong>gemeinsame</strong>n Nutzung des elektronischen Datenaustauschs<br />

auf Teile ihrer Verwaltungsorganisationskompetenzen verzichteten.<br />

Der Deutsche Landkreistag 468 begrüßte den Vorschlag des B<strong>und</strong>es <strong>zur</strong><br />

IT-Kooperation im Gr<strong>und</strong>satz. <strong>Die</strong> Notwendigkeit <strong>zur</strong> ebenenübergreifenden<br />

Zusammenarbeit in diesem begrenzten Handlungsfeld sei unbestreitbar.<br />

<strong>Die</strong>s betreffe insbesondere die Schaffung <strong>von</strong> Interoperabilität. Gerade vor<br />

diesem Hintergr<strong>und</strong> lehne er aber bei der Netzinfrastruktur eine alleinige<br />

Kompetenz des B<strong>und</strong>es ab, es handle sich hier um einen Bereich der<br />

B<strong>und</strong>-Länder-Zusammenarbeit. Nur dieses berücksichtige die auch im<br />

Netzbereich bestehenden kommunalen Interessen.<br />

Der Deutsche Städtetag <strong>und</strong> der Deutsche Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> 469<br />

begrüßten eine Gr<strong>und</strong>gesetzänderung, um für mehr Gemeinsamkeit beim<br />

Aufbau der öffentlichen IT-Strukturen zu sorgen. Beide erwarteten, dass die<br />

im Entwurf des Gesetzes über die Zusammenarbeit <strong>und</strong> Mindestabstimmung<br />

beim Einsatz der Informationstechnik in den Behörden <strong>von</strong> B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Ländern (Ausführungsgesetz zu Artikel 91d Absatz 4 Gr<strong>und</strong>gesetz) 470<br />

vorgesehene Mitarbeit der drei <strong>von</strong> den kommunalen Spitzenverbänden in<br />

den IT-Planungsrat entsandten Vertreter einen Schritt zu einer tatsächlich<br />

erfolgenden Abstimmung mit der kommunalen Ebene darstelle.<br />

<strong>Die</strong> Vorsitzenden schlugen in ihrem weiteren Vorsitzendenpapier <strong>zur</strong> 17.<br />

Sitzung der <strong>Kommission</strong> am 5. Februar 2009 471 eine Verbesserung der<br />

Zusammenarbeit <strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern im Bereich der Informationstechnik<br />

vor. Insbesondere sollte verfassungsrechtlich die Möglichkeit eröffnet<br />

werden, aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Vereinbarungen bei Planung <strong>und</strong> Ausführung des so<br />

genannten Verbindungsnetzes zusammenzuwirken sowie Standards <strong>und</strong><br />

Sicherheitsanforderungen mit Mehrheit verbindlich festzulegen, soweit es<br />

der <strong>zur</strong> Aufgabenerfüllung notwendige Datenaustausch erfordere. Der B<strong>und</strong><br />

467 Vgl. AG 3 - 03, S.1 <strong>und</strong> die Begründung <strong>zur</strong> vorgeschlagenen Gr<strong>und</strong>gesetzänderung<br />

in Anlage, S. 3 f.<br />

468 AG 3 - 05<br />

469 AG 3 - 04; K-Drs. 140.<br />

470 AG 3 - 01; § 5 Absatz 2 in überarbeiteter Fassung des Gesetzesentwurfes in AG 3<br />

- 07.<br />

471 Vorsitzendenpapier für die Klausurtagung am 5.2.2009, S. 12.<br />

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