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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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aber <strong>von</strong> den Parlamenten mit qualifi zierten Mehrheiten beschlossen <strong>und</strong><br />

mit einem jeweils verbindlichen Tilgungsplan versehen werden. <strong>Die</strong><br />

Anwendungsfälle wären auf eine Art „Notverschuldung“ zu begrenzen.<br />

Andere Ansätze <strong>zur</strong> Schuldenbegrenzung, wie die Novellierung des Artikels<br />

115 Gr<strong>und</strong>gesetz, die Schweizer Schuldenbremse oder die Einführung<br />

der Maastricht-Kriterien auf nationaler Ebene, ließen dem gegenüber<br />

weitergehende Ausnahmen zu, wodurch die Staatsverschuldung auch in<br />

ihrem relativen Verhältnis zum BIP weiter anwachsen könnte. 26<br />

Gegen ein striktes, absolutes Neuverschuldungsverbot wurde eingewandt,<br />

dass die Möglichkeit <strong>zur</strong> Kreditfinanzierung in bestimmten Situationen<br />

zweifellos sinnvoll <strong>und</strong> aus volkswirtschaftlicher Sicht sogar indiziert sein<br />

könne. Wenn der Staat seiner Stabilisierungsfunktion gerecht werden wolle,<br />

benötige er geeignete wirtschaftspolitische Instrumente, zu denen zum<br />

Beispiel die Möglichkeit <strong>zur</strong> Schuldenaufnahme gehöre, um auf erforderliche<br />

Anpassungsprozesse Einfluss nehmen zu können. Gäbe es diese<br />

Möglichkeit nicht, bestünde die Gefahr einer prozyklisch wirkenden<br />

Haushaltspolitik. So würde ein konjunktureller Abschwung durch korrespondierende<br />

Ausgabenkürzungen verstärkt. Mit diesem Argument, das auf<br />

die automatischen Stabilisierungswirkungen der öffentlichen Steuer- <strong>und</strong><br />

Transfersysteme verweist, lässt sich zwar keine dauerhaft hohe Kreditaufnahme,<br />

zumindest aber unter Stabilisierungsgesichtspunkten eine vorübergehende,<br />

den Konjunkturzyklus dämpfende Neuverschuldung hinreichend<br />

begründen. Auch dürfe die Bereitstellung öffentlicher Güter, zum Beispiel<br />

öffentlicher Mittel für Bildung, Forschung, Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung,<br />

nicht nur wegen der Durchsetzung normativer Regelungen <strong>zur</strong> Schuldenbegrenzung<br />

eingeschränkt werden. Zwar müsse der Ausgabenpfad der Haushaltsplanung<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich durch die zu erwartenden Einnahmen (ohne<br />

Kredite) begrenzt werden; sollte eine Kreditaufnahme aber dennoch erforderlich<br />

werden, müsse sie im Rahmen einer mittelfristigen Nachhaltigkeitsplanung<br />

für die Folgejahre verbindlich <strong>zur</strong>ückgeführt werden. 27<br />

26 CDU/CSU-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion, K-Drs. 003, S. 6; MdL Winfried Kretschmann,<br />

K-Drs. 036, S. 3 <strong>und</strong> K-Drs. 091, S. 6; Beschluss des B<strong>und</strong>esparteitages der FDP,<br />

K-Drs. 039, S. 2; FDP-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion, K-Drs. 094, S. 3 f.; FDP-Arbeitsgemeinschaft,<br />

K-Drs. 116; MdB Ernst Burgbacher/MdB Dr. Volker Wissing (FDP), K-Drs.<br />

133, S. 3 ff. <strong>und</strong> S. 15-19; Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen), Protokoll<br />

7. Sitzung, S. 192 D.<br />

27 MdB Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Protokoll 2. Sitzung, S. 34 D f. <strong>und</strong><br />

Protokoll 5. Sitzung, S. 138 B; MdB Bodo Ramelow (DIE LINKE.), Protokoll 6. Sitzung,<br />

S. 175 D; MdB Bodo Ramelow/MdB Dr. Axel Troost (DIE LINKE.), K-Drs. 047,<br />

S.5; MdL Winfried Kretschmann, K-Drs. 036; Dr. <strong>Die</strong>ter Vesper, K-Drs. 087; Landesrechnungshof<br />

Mecklenburg-Vorpommern, AU 047, S. 14.<br />

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