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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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Gegen die Zusammenfassung der Altschulden wurde eingewandt, dass auf<br />

diese Weise haushaltspolitische Fehlanreize geschaffen <strong>und</strong> eine unsolide<br />

Finanzpolitik belohnt würden. Neben dem B<strong>und</strong> müssten gerade auch die<br />

haushaltspolitisch solide agierenden Länder die finanziellen Lasten dieser<br />

(Teil-)Entschuldung tragen. Insofern komme eine solche Lösung – wenn<br />

überhaupt – nur mit strengen, sanktionsbewehrten Auflagen in Frage. 212<br />

Zudem blieben die Finanzprobleme derjenigen Länder, deren Finanzausstattung<br />

gemessen an den zu berücksichtigenden finanziell relevanten<br />

Strukturunterschieden unangemessen niedrig sei, ebenso ungelöst wie das<br />

Problem der Altlasten in Gestalt <strong>von</strong> überdurchschnittlich hohen Versorgungsausgaben.<br />

Hier<strong>von</strong> betroffene Länder müssten die Beiträge <strong>zur</strong><br />

Finanzierung der Tilgungslasten des Fonds weiterhin durch Kredite<br />

finanzieren, so dass ihre Haushaltsentlastung gering wäre.<br />

Andererseits bestand die Auffassung, dass dieser Einwand in Kauf zu<br />

nehmen sei, wenn ein Altschuldenfonds die Voraussetzung wäre, um in<br />

Deutschland überhaupt eine wirksame Schuldenschranke gesetzlich<br />

verankern zu können. Insofern bedingten sich Schuldenschranke <strong>und</strong><br />

Altschuldenregelung gegenseitig. 213<br />

Zumindest gegen eine Beteiligung des B<strong>und</strong>es an einem Altschuldenfonds<br />

wurden seitens der Vertreter der <strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sseite erhebliche Einwände<br />

vorgebracht. Insbesondere wegen der hohen eigenen Verschuldung, die sich<br />

<strong>von</strong> der der finanzschwachen Länder kaum unterscheide, sei eine solche<br />

Beteiligung ausgeschlossen. 214 Auch B<strong>und</strong>esminister Peer Steinbrück<br />

(SPD) 215 schloss eine Beteiligung des B<strong>und</strong>es an einem wie auch immer<br />

gearteten Altschuldenfonds aus.<br />

Der B<strong>und</strong>esfinanzminister lehnte darüber hinaus alle Finanzierungsvorschläge<br />

216 zu den Fondslösungen oder auch sonst ab, die eine Umwidmung<br />

<strong>von</strong> Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag vorsahen. Er betonte, dass es<br />

sich um B<strong>und</strong>esmittel handele, deren Inanspruchnahme für einen Altschuldenfonds<br />

den B<strong>und</strong> einseitig belaste. 217 Ministerpräsident Prof. Dr. Georg<br />

Milbradt (Sachsen) erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der<br />

212 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, AU 047, S. 29 f.<br />

213 B<strong>und</strong>esminister Thomas de Maizière (CDU/CSU), Protokoll 5. Sitzung, S. 133 C;<br />

MdL Winfried Kretschmann, ebd. S. 165 A; Landtagspräsident Martin Kayenburg,<br />

ebd. S. 142 C; Vorsitzender Ministerpräsident Günther H. Oettinger (Baden-<br />

Württemberg), ebd. S. 165 D.<br />

214 CDU/CSU-Fraktion K-Drs. 097, S. 3 <strong>und</strong> K-Drs. 123, S. 5.<br />

215 Protokoll 5. Sitzung, S. 149 D<br />

216 MdL Winfried Kretschmann, Protokoll 7. Sitzung, S. 197 B; MdB Fritz Kuhn<br />

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Protokoll 14. Sitzung, S. 463 A.<br />

217 Protokoll 7. Sitzung, Zwischenruf S. 189 B <strong>und</strong> S. 199 C<br />

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