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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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sollte ferner eine auf das Verbindungsnetz allein begrenzte Gesetzgebungskompetenz<br />

erhalten.<br />

In weiteren Gesprächen im Rahmen der Arbeiten <strong>zur</strong> Ad-hoc-Arbeitsgruppe<br />

vom 9. Februar 2009 <strong>zur</strong> Vorbereitung der 18. Sitzung der <strong>Kommission</strong> am<br />

12. Februar 2009 einigten sich B<strong>und</strong>esseite <strong>und</strong> Länderseite dann auf einen<br />

Vorschlag <strong>zur</strong> Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes 472 , um bei der Informationstechnik<br />

zusammenzuwirken. 473 <strong>Die</strong>sen Vorschlag für einen neuen Artikel 91c<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz nebst dem Entwurf für ein Gesetz <strong>zur</strong> Ausführung <strong>von</strong> Artikel<br />

91c Absatz 4 Gr<strong>und</strong>gesetz sowie für einen Staatsvertrag <strong>zur</strong> Ausführung<br />

<strong>von</strong> Artikel 91c Gr<strong>und</strong>gesetz beschloss die <strong>Kommission</strong> sodann in ihrer<br />

abschließenden Sitzung am 5. März 2009. 474<br />

2.2 Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvergleiche (Benchmarking)<br />

2.2.1 Ausgangslage <strong>und</strong> Problemstellung<br />

Einig war man sich in der <strong>Kommission</strong>, dass Benchmarking ein Instrument<br />

des Leistungsvergleichs darstellt, das geeignet ist, die Qualität des Verwaltungshandelns<br />

zu verbessern. Es sei ein wertvolles Instrument gerade im<br />

föderalen Staat. Verwaltungen würden in die Lage versetzt, sich mit anderen<br />

zu vergleichen <strong>und</strong> vom Besten zu lernen.<br />

Insbesondere die B<strong>und</strong>esseite 475 vertrat in der <strong>Kommission</strong> die Auffassung,<br />

dass föderaler Wettbewerb durch Benchmarking in Deutschland noch zu<br />

wenig stattfinde. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom<br />

15./16. Dezember 2004 zum Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvergleich werde in der<br />

Praxis nicht konsequent umgesetzt. Durch einen Verfassungsauftrag solle<br />

die bisher unterentwickelte Vergleichskultur in Deutschland gefördert<br />

werden.<br />

472 Ergebnisvermerk der Ad-hoc AG vom 9.2.2009, S. 7 f.<br />

473 Kurz Staatsminister Professor Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-Pfalz), Protokoll 18.<br />

Sitzung, S. 551 A.<br />

474 K-Drs. 174; vgl. Protokoll 19. Sitzung mit Beiträgen <strong>von</strong> Parlamentarischem<br />

Staatssekretär Peter Altmaier (CDU/CSU) <strong>und</strong> Staatsminister Georg Fahrenschon<br />

(Bayern), S. 593 B ff. <strong>und</strong> S. 594 B.<br />

475 K-Drs. 098, S. 10 f.<br />

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