02.12.2012 Aufrufe

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 <strong>Die</strong>sem Gr<strong>und</strong>satz ist entsprochen,<br />

wenn die Einnahmen aus Krediten<br />

0,35 vom H<strong>und</strong>ert im Verhältnis zum<br />

nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht<br />

überschreiten.<br />

3 Zusätzlich sind bei einer <strong>von</strong> der Normallage<br />

abweichenden konjunkturellen<br />

Entwicklung die Auswirkungen auf den<br />

Haushalt im Auf- <strong>und</strong> Abschwung symmetrisch<br />

zu berücksichtigen.<br />

In Satz 2 wird die Höchstgrenze der<br />

zulässigen strukturellen Verschuldung<br />

des B<strong>und</strong>es entsprechend der Maßgabe in<br />

Artikel 109 Absatz 3 Satz 4 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

geregelt. <strong>Die</strong>se Norm löst die bisherige<br />

Regelung ab, wonach die Einnahmen aus<br />

Krediten die Summe der im Haushaltsplan<br />

veranschlagten Ausgaben für Investitionen<br />

nicht überschreiten dürfen. Sie begrenzt<br />

die strukturelle Verschuldung des B<strong>und</strong>es<br />

auf ein langfristig tragfähiges Maß <strong>und</strong> gibt<br />

dem Haushaltsgesetzgeber mehr Flexibilität<br />

bei der Gestaltung einer nachhaltigen<br />

wachstumsfördernden Finanzpolitik.<br />

Satz 3 macht <strong>von</strong> der Befugnis des<br />

Artikels 109 Absatz 3 Satz 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

Gebrauch <strong>und</strong> verpflichtet den Haushaltsgesetzgeber<br />

<strong>zur</strong> Berücksichtigung der konjunkturellen<br />

Entwicklung bei der Ermittlung<br />

der zulässigen Kreditaufnahme. Der<br />

nach Satz 2 eingeräumte (strukturelle)<br />

Kreditspielraum wird in Abhängigkeit <strong>von</strong><br />

den erwarteten Auswirkungen einer <strong>von</strong><br />

der Normallage abweichenden konjunkturellen<br />

Entwicklung auf den Haushalt<br />

entweder erweitert oder verringert. In<br />

besonders guten Zeiten kann sich die<br />

Verpflichtung <strong>zur</strong> Erwirtschaftung echter<br />

Überschüsse (d.h. Tilgungen) ergeben.<br />

Durch die symmetrische Berücksichtigung<br />

der konjunkturellen Auswirkungen<br />

auf den Haushalt wird bezweckt, ein<br />

prozyklisches Verhalten zu vermeiden<br />

<strong>und</strong> die durch das Wirken lassen der<br />

automatischen Stabilisatoren bedingte<br />

Kreditaufnahme in Abschwungphasen<br />

durch entsprechende Überschüsse in Aufschwungphasen<br />

auszugleichen. Damit soll<br />

insbesondere auch den Erfordernissen des<br />

gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts<br />

Rechnung getragen werden.<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!