02.12.2012 Aufrufe

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ministerpräsident Peter Müller (Saarland) 274 sprach sich gegen die geplante<br />

nachschüssige Zahlung der Konsolidierungshilfen aus. <strong>Die</strong>s würde bedeuten,<br />

dass das Saarland zwar im Jahr 2019 einen ausgeglichenen Haushalt<br />

vorweisen müsste, dabei aber die letzte Rate der Finanzhilfe erst Mitte 2020<br />

erhielte. Ministerpräsident Erwin Sellering (Mecklenburg-Vorpommern) 275<br />

wiederholte seine Kritik, er könne als Vertreter eines ebenfalls wirtschaftsstrukturell<br />

schwachen Landes eine Beteiligung an der Finanzierung der<br />

Konsolidierungshilfen für die fünf Länder nicht vertreten <strong>und</strong> werde aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> der vorgesehenen Regelung nicht zustimmen. Staatssekretär<br />

Michael Haußner (Thüringen) 276 hielt es für angemessen, einzelne Länder<br />

aus dem Osten finanztechnisch <strong>von</strong> der Mitfinanzierung der Hilfen<br />

auszunehmen.<br />

Bürgermeister Jens Böhrnsen (Bremen) <strong>und</strong> Ministerpräsident Peter Müller<br />

(Saarland) 277 kündigten an, ihre Länder zögen bei Zustandekommen der<br />

Regelungen zu den Konsolidierungshilfen ihre Klagen vor dem B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage <strong>zur</strong>ück.<br />

Im Ergebnis stimmten die <strong>Kommission</strong>smitglieder den Vorschlägen des<br />

fortgeschriebenen Vorsitzendenpapiers mit den in der 18. Sitzung der<br />

<strong>Kommission</strong>ssitzung verabredeten Klarstellungen mit breiter Mehrheit zu.<br />

<strong>Die</strong> endgültige Formulierung der Vorschläge <strong>zur</strong> Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

<strong>und</strong> der korrespondierenden Ausführungsgesetze wurden einer Interims-Arbeitsgruppe<br />

278 unter der Federführung des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums<br />

übertragen.<br />

In der Interims-Arbeitsgruppe wurden die Festlegungen des Ausführungsgesetzes<br />

<strong>zur</strong> Gewährung der Konsolidierungshilfen, insbesondere die Frage<br />

der vor- oder nachschüssigen Auszahlung der Hilfen, kontrovers diskutiert.<br />

Ihr Vorschlag für den Gesetzentwurf sah letztlich eine nachschüssige<br />

Auszahlung vor. Zudem sollte dem Stabilitätsrat die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, in begründeten Ausnahmefällen festzustellen, dass die<br />

Abweichung eines Empfängerlandes vom vorgegebenen Abbaupfad der<br />

Auszahlung der Hilfe nicht entgegenstehe. 279<br />

274 Protokoll 18. Sitzung, S. 557 B<br />

275 Protokoll 18. Sitzung, S. 553C<br />

276 Protokoll 18. Sitzung, S. 556D<br />

277 Protokoll 18. Sitzung, S. 578 B <strong>und</strong> D<br />

278 Zu ihrer Zusammensetzung siehe Teil I 4.7<br />

279 Staatssekretär Werner Gatzer (BMF), Protokoll 19. Sitzung, S. 599 B<br />

131

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!