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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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1 Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> politische Initiativen<br />

Der föderale Staatsaufbau zählt zu den f<strong>und</strong>amentalen Strukturprinzipien<br />

des Gr<strong>und</strong>gesetzes <strong>und</strong> hat sich seit Gründung der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland bewährt. Gleichzeitig stellt der Föderalismus die Politik aber<br />

ständig vor neue Herausforderungen. Effizienzlücken, wachsende finanzielle<br />

Divergenzen zwischen den Ländern <strong>und</strong> veränderte Rahmenbedingungen<br />

erfordern Nachjustierungen <strong>und</strong> Verbesserungen bei der Verteilung <strong>von</strong><br />

Aufgaben <strong>und</strong> politischer Verantwortung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern.<br />

In einem ersten Schritt, den deutschen Föderalismus zu reformieren,<br />

beschlossen der Deutsche <strong>B<strong>und</strong>estag</strong> <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrat im Oktober 2003<br />

die Einsetzung einer „<strong>Kommission</strong> <strong>von</strong> <strong>B<strong>und</strong>estag</strong> <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat <strong>zur</strong><br />

Modernisierung der b<strong>und</strong>esstaat lichen Ordnung“ (Föderalismuskommission<br />

I). Ziel dieser <strong>Kommission</strong> war es, Vorschläge <strong>zur</strong> Steigerung der<br />

Zweckmäßigkeit <strong>und</strong> Effizienz bei der Aufgabenerfüllung <strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern zu erarbeiten, die Gesetzgebungskompetenzen auf B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Länder neu zu verteilen sowie die Finanzbeziehungen zu überprüfen.<br />

<strong>Die</strong> Föderalismuskommission I stand unter Vorsitz des damaligen SPD-<br />

<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfrak tionsvorsitzenden Franz Müntefering <strong>und</strong> des seinerzeitigen<br />

bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edm<strong>und</strong> Stoiber. <strong>Die</strong> <strong>Kommission</strong><br />

konnte sich in ihrer letzten Sitzung am 17. Dezember 2004 nicht auf eine<br />

<strong>gemeinsame</strong> Linie für eine Gr<strong>und</strong>gesetzänderung verständigen. Jedoch<br />

gelang es, bei der Bildung der großen Koalition zu Beginn der 16. Wahl -<br />

periode, die noch strittigen Punkte aus<strong>zur</strong>äumen <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Vorarbeiten der <strong>Kommission</strong> die bis dahin erarbeiteten Vorschläge für<br />

eine Föderalismusreform als Teil des Koalitionsvertrags <strong>von</strong> CDU, CSU <strong>und</strong><br />

SPD vom 11. November 2005 zu vereinbaren.<br />

Zu deren Umsetzung wurde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren<br />

eingeleitet, nach dessen Abschluss Verfassungsänderungen in Kraft treten<br />

konnten, die zu einer Entflechtung der Finanzierungs- <strong>und</strong> Aufgabenverantwortlichkeiten<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern beitrugen sowie zu einer<br />

Stärkung der Gesetzgebungsbefugnisse der Länder <strong>und</strong> einer Neuregelung<br />

der Zustimmungsbedürftigkeit <strong>von</strong> B<strong>und</strong>esgesetzen führten. Ein Einstieg<br />

bei der Entmischung der Finanzierungsverantwortlichkeiten gelang durch<br />

die Änderungen bei den Gemeinschaftsaufgaben <strong>und</strong> den Finanzhilfen<br />

nach Artikel 104a Gr<strong>und</strong>gesetz.<br />

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