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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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Ländern beschlossene „Masterplan <strong>zur</strong> Reform der amtlichen Statistik“<br />

halte an der tradierten Arbeitsteilung fest <strong>und</strong> sei deshalb nicht ausreichend.<br />

Durch Standardisierung, Automatisierung <strong>und</strong> Bündelung der<br />

Statistikproduktion sollten erhebliche Kosteneinsparungen, Qualitätsverbesserungen<br />

für die Nutzer der amtlichen Statistik sowie Entlastungen bei<br />

Bürgern <strong>und</strong> Wirtschaft durch möglichst flächendeckende Online-Datenerhebung<br />

<strong>und</strong> elektronische Veröffentlichung erzielt werden. <strong>Die</strong> Selbstbestimmung<br />

der Länder bleibe trotzdem erhalten, da die Gesetzgebungskompetenzen<br />

<strong>und</strong> Entscheidungen über die Inhalte der Statistikproduktion<br />

einschließlich länderspezifischer Ausprägungen <strong>und</strong> der regionalen Tiefengliederung<br />

unberührt gelassen würden.<br />

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung unterschieden sich die Vorstellungen<br />

<strong>von</strong> SPD- <strong>und</strong> CDU/CSU-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion. Letztere plädierte für eine<br />

Bündelung der statistischen Arbeitsprozesse in einem <strong>Die</strong>nstleistungszentrum<br />

Statistik. 624 Der Vorschlag der SPD-Fraktion sah die Bündelung der<br />

Statistikproduktion beim Statistischen B<strong>und</strong>esamt vor. 625<br />

b) Geoinformationswesen/Geodäsie<br />

Im Bereich der Geodäsie sprachen sich die <strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktionen der SPD 626<br />

sowie der CDU/CSU 627 <strong>und</strong> die CDU/CSU-Mitglieder der B<strong>und</strong>esregierung<br />

in der <strong>Kommission</strong> für eine bessere Zusammenarbeit zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern aus. 628 Dafür sollten u. a. Behörden zusammengelegt werden, um<br />

Parallelstrukturen zu beseitigen. Außerdem sprachen sie sich für ein<br />

<strong>gemeinsame</strong>s Geobasisdatenmanagement durch die Landesbehörden <strong>und</strong><br />

das B<strong>und</strong>esamt für Kartographie <strong>und</strong> Geodäsie aus, ggf. in Form eines<br />

<strong>gemeinsame</strong>n <strong>Die</strong>nstleistungszentrums für Geodaten. Dadurch sollten die<br />

Harmonisierung bzw. Sicherstellung der Interoperabilität im Bereich Daten,<br />

<strong>Die</strong>nste <strong>und</strong> Verfahren sowie Qualitätsverbesserungen für Nutzer <strong>und</strong> auch<br />

Kosteneinsparungen erreicht werden. <strong>Die</strong>se Änderungen seien zudem für<br />

die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie 629 erforderlich, für welche die<br />

Vernetzung aller Geoinformationen nötig werde.<br />

Auch die B<strong>und</strong>esregierung schloss sich diesen Vorschlägen an. 630<br />

624 K-Drs. 123, S. 9<br />

625 K-Drs. 127, S. 24 f.<br />

626 K-Drs. 127, S. 25<br />

627 K-Drs. 123, S. 9<br />

628 AU 042, S. 36 f.<br />

629 Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2007 <strong>zur</strong><br />

Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)<br />

630 K-Drs. 098, S. 14 ff.<br />

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