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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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nicht überschritten. Eine höhere Verschuldung in Abschwungphasen sollte<br />

in Aufschwungphasen symmetrisch ausgeglichen werden. Ausnahmen<br />

sollten nur in Fällen <strong>von</strong> Naturkatastrophen <strong>und</strong> anderen außergewöhnlichen<br />

Notsituationen erlaubt sein. <strong>Die</strong> nähere Ausgestaltung dieser Vorgaben<br />

aus Artikel 109 Gr<strong>und</strong>gesetz -neu- sollten die Länder im Rahmen ihrer<br />

verfassungsrechtlichen Kompetenzen regeln.<br />

Für den Verantwortungsbereich des B<strong>und</strong>es schlugen die Vorsitzenden<br />

Änderungen in Artikel 115 Gr<strong>und</strong>gesetz vor. Hiernach sollte der B<strong>und</strong> <strong>von</strong><br />

der in Artikel 109 Gr<strong>und</strong>gesetz normierten Kreditobergrenze (0,5 Prozent<br />

des BIP) 0,35 Prozent in Anspruch nehmen dürfen. Eine erhöhte Verschuldung<br />

im Falle <strong>von</strong> Notsituationen sollte einen Beschluss der Mehrheit der<br />

Mitglieder des <strong>B<strong>und</strong>estag</strong>es sowie die gleichzeitige Verabschiedung einer<br />

Rückführungsverpflichtung erfordern. Sollte die tatsächliche Kreditaufnahme<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>von</strong> der zulässigen Kreditobergrenze abweichen, sollten<br />

diese Abweichungen auf einem Kontrollkonto fortlaufend erfasst werden<br />

<strong>und</strong> bei Überschreiten eines Schwellenwerts <strong>von</strong> 1,5 Prozent des BIP<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen sein.<br />

<strong>Die</strong> Vorsitzenden 127 machten klar, dass sie ihre o. g. Vorschläge als Ausgleich<br />

der heterogenen Interessenlagen <strong>und</strong> damit als Gr<strong>und</strong>lage für einen<br />

Konsens in der Föderalismuskommission betrachteten. Der Vorsitzende Dr.<br />

Peter Struck, MdB (SPD) 128 , verdeutlichte überdies für den Fall, dass keine<br />

Konsenslösung gef<strong>und</strong>en werde, dass der B<strong>und</strong> für sich eigene Regelungen<br />

beschließen könnte. MdB Volker Kröning (SPD) 129 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esminister Peer<br />

Steinbrück (SPD) 130 stellten die Notwendigkeit <strong>zur</strong> Einführung einer neuen<br />

Schuldenregel in engen Zusammenhang mit der Neuverschuldung <strong>zur</strong><br />

Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen des aktuellen Konjunkturpakets<br />

II. Auch MdB Antje Tillmann 131 vertrat für die CDU/CSU-Fraktion die<br />

Auffassung, der Vorschlag der Vorsitzenden stelle einen tragfähigen Kompromiss<br />

dar, weil sie sehe, dass die <strong>von</strong> ihr eigentlich bevorzugte strikte<br />

Null-Verschuldungsgrenze in der <strong>Kommission</strong> keine Mehrheit finde. Umso<br />

wichtiger sei die Verpflichtung, bei positivem Konjunkturverlauf Schulden<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen. Allerdings halte sie insgesamt die zulässige strukturelle<br />

Verschuldung zusammen mit dem Schwellenwert zum Abbau des Ausgleichskontos<br />

<strong>und</strong> der Verschuldungsmöglichkeit in Notsituationen für zu<br />

großzügig bemessen. Auch Minister Dr. Helmut Linssen (Nordrhein-<br />

127 Protokoll 17. Sitzung, S. 497 A <strong>und</strong> S. 499 B<br />

128 Protokoll 17. Sitzung, S. 497 B<br />

129 Protokoll 17. Sitzung, S. 499 D<br />

130 Protokoll 17. Sitzung, S. 506 C<br />

131 Protokoll 17. Sitzung, S. 501 C<br />

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