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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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Aufgaben des Stabilitätsrats<br />

Der Vorschlag des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums 325 sah die Hauptaufgaben des<br />

Stabilitätsrats in der regelmäßigen Haushaltsüberwachung <strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern (einschließlich Gemeinden) im Hinblick auf die drohende Gefahr<br />

einer Haushaltsnotlage <strong>und</strong> in der Durchführung <strong>von</strong> Sanierungsverfahren<br />

in zwei Stufen bei drohender bzw. eingetretener Haushaltsnotlage. Weitere<br />

Aufgaben, z. B. die Überwachung der Einhaltung <strong>von</strong> Verpflichtungen bei<br />

Gewährung <strong>von</strong> Konsolidierungshilfen oder finanzstatistisches Benchmarking,<br />

sollten ihm durch Gesetz übertragen werden können.<br />

In Abweichung hier<strong>von</strong> schrieben die Vorschläge aus Berlin, Hamburg,<br />

Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> <strong>von</strong> MdB Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) 326<br />

als Hauptaufgabe des Stabilitätsrats die Überwachung der Einhaltung der<br />

neuen Schuldenregel vor. Darüber hinaus wurde auch die Überwachung<br />

der gesamtstaatlichen Einhaltung der europäischen Vorgaben („Maastricht-<br />

Kriterien“) als Aufgabe vorgeschlagen. Nordrhein-Westfalen 327 erwartete<br />

Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanung <strong>von</strong> B<strong>und</strong>, Ländern<br />

<strong>und</strong> Gemeinden. Seitens Rheinland-Pfalz 328 wurde das Aufgabenspektrum<br />

neben der Vermeidung krisenhafter Entwicklungen in den Haushalten<br />

<strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern <strong>und</strong> der Einhaltung der europäischen Vorgaben um<br />

die Vereinbarung <strong>und</strong> Überwachung <strong>von</strong> Übergangspfaden für Gebietskörperschaften,<br />

die eine mögliche neue Schuldengrenze nicht unmittelbar<br />

einhalten könnten, erweitert.<br />

Handlungsinstrumente <strong>und</strong> Sanktionen<br />

Der Vorschlag des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums 329 beinhaltete als ein Handlungsinstrument<br />

zunächst die regelmäßige Überwachung <strong>und</strong> jährliche<br />

Beratung über die aktuelle Haushaltslage <strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern (einschließlich<br />

Gemeinden). Dazu sollten die jeweiligen Gebietskörperschaften<br />

Berichte vorlegen, die die Darstellung bestimmter Kennziffern <strong>zur</strong> aktuellen<br />

Haushaltslage <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Finanzplanung, eine Aussage über die Einhaltung<br />

der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der<br />

mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen<br />

enthalten sollten, wobei der Stabilitätsrat die geeigneten Kennziffern noch<br />

festlegen sollte. Vorgelegte Haushaltskennziffern <strong>und</strong> Schlussfolgerungen<br />

des Stabilitätsrats sollten veröffentlicht werden.<br />

325 AG 1 - 06 <strong>und</strong> AG 1 - 18.<br />

326 AG 1 - 02; AG 1 - 05; AG 1 - 08; AG 1 - 10.<br />

327 AG 1 - 08<br />

328 AG 1 - 20<br />

329 AG 1 - 06 <strong>und</strong> AG 1 - 18.<br />

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