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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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nach Artikel 104a Absatz 5 Satz 2 Gr<strong>und</strong>gesetz erfolgen. Zum Regelungsinhalt<br />

schlug das B<strong>und</strong>esfinanzministerium 863 sechs Eckpunkte vor.<br />

Aus Sicht der Länder 864 bestand aufgr<strong>und</strong> der Entwicklung der Rechtsprechung<br />

kein weiterer Handlungsbedarf. <strong>Die</strong> <strong>von</strong> den obersten B<strong>und</strong>esgerichten<br />

zum Haftungskern entwickelte Rechtsprechung gewähre dem B<strong>und</strong> eine<br />

ausreichende Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Durchsetzung ihm zustehender Ansprüche,<br />

wohingegen die Entscheidung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zu den<br />

Anlastungen wegen der gemeinschaftsrechtlichen Besonderheiten des<br />

entschiedenen Einzelfalls nicht verallgemeinert werden könne.<br />

Ein Konsens konnte in der Föderalismuskommission nicht gef<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

2.18.9 Einführung doppischer Haushaltssysteme (Fachdiskurs 3)<br />

<strong>Die</strong> Haushaltswirtschaft in B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern wird auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />

kameralistischen Haushaltssystems geführt. Aus der Sicht der Vertreter des<br />

Deutschen Städtetages <strong>und</strong> des Deutschen Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong>es ist<br />

die Kameralistik eine un<strong>zur</strong>eichende Gr<strong>und</strong>lage für finanzpolitische<br />

Planungsprozesse, da sie insbesondere den tatsächlichen Ressourcenverbrauch<br />

nicht abbildet. Sie schlugen, unterstützt <strong>von</strong> MdB Jochen-Konrad<br />

Fromme (CDU/CSU), den Übergang <strong>zur</strong> doppischen Haushaltsführung in<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern vor.<br />

Einen <strong>gemeinsame</strong>n Vorschlag gab die <strong>Kommission</strong> nicht ab. B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Länder erklärten, die Anforderungen an eine Einführung doppischer<br />

Haushaltssysteme in die staatliche Haushaltswirtschaft würden derzeit <strong>von</strong><br />

einer B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppe untersucht. Erst danach wolle man über<br />

das weitere Vorgehen entscheiden. Der B<strong>und</strong> ergänzte, die Frage, welches<br />

Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen auf den Gebietskörperschaftsebenen<br />

angewandt werden solle, müsse letztlich für jede Ebene nach ihren Spezifika<br />

gesondert analysiert <strong>und</strong> entschieden werden. 865<br />

863 AU 041, S. 43 f.; siehe auch K-Drs. 098, S. 33ff.<br />

864 AU 041, S. 44<br />

865 AU 041, S. 44 f. <strong>und</strong> MdB Dr. Axel Troost (DIE LINKE.), Protokoll 12. Sitzung, S.<br />

346 C, Roland Schäfer, Protokoll 7. Sitzung, S. 203 B.<br />

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