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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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(2) 1 Bei negativem Saldo ist auf einen<br />

Ausgleich des Kontrollkontos hinzuwirken.<br />

Der negative Saldo des Kontrollkontos<br />

soll einen Schwellenwert <strong>von</strong> 1,5 vom<br />

H<strong>und</strong>ert im Verhältnis zum nominalen<br />

Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.<br />

2 Das maßgebliche Bruttoinlandsprodukt<br />

bestimmt sich nach § 4.<br />

(3) Ist der Saldo des Kontrollkontos<br />

negativ <strong>und</strong> überschreitet der Betrag des<br />

Saldos 1 vom H<strong>und</strong>ert im Verhältnis zum<br />

nominalen Bruttoinlandsprodukt, verringert<br />

sich die Kreditermächtigung nach § 2<br />

Absatz 1 Satz 2 jeweils im nächsten Jahr<br />

um den überschießenden Betrag, höchstens<br />

aber um 0,35 vom H<strong>und</strong>ert im Verhältnis<br />

zum nominalen Bruttoinlandsprodukt;<br />

die Verringerung wird nur wirksam<br />

in Jahren mit positiver Veränderung der<br />

Produktionslücke.<br />

§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen<br />

zum Haushaltsgesetz <strong>und</strong> zum<br />

Haushaltsplan<br />

1 Bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz<br />

<strong>und</strong> zum Haushaltsplan kann die nach § 2<br />

Absatz 1 Satz 2 ermittelte zulässige Kreditaufnahme<br />

bis zu einem Betrag in Höhe<br />

<strong>von</strong> 3 vom H<strong>und</strong>ert der veranschlagten<br />

Steuereinnahmen überschritten werden.<br />

70<br />

<strong>Die</strong> Regelung in Absatz 2 zielt darauf ab,<br />

dass der negative Saldo des Kontrollkontos<br />

einen Schwellenwert <strong>von</strong> 1,5 vom<br />

H<strong>und</strong>ert im Verhältnis zum nominalen<br />

Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten<br />

soll. Daher ist generell auf einen Ausgleich<br />

des Kontrollkontos hinzuwirken.<br />

<strong>Die</strong> in Absatz 3 geregelte Abbauverpflichtung<br />

wird so konjunkturunschädlich<br />

wie möglich gestaltet, damit die durch<br />

§ 2 Absatz 2 gewährleistete konjunkturgerechte<br />

Finanzpolitik in möglichst<br />

geringem Umfang durch die Belastungen<br />

aus der Abbauverpflichtung überlagert<br />

wird. <strong>Die</strong>s wird dadurch sichergestellt,<br />

dass einerseits eine Abbauverpflichtung<br />

nur in Jahren mit positiver Veränderung<br />

der Produktionslücke eintritt <strong>und</strong> diese<br />

auf einen Anteil <strong>von</strong> 0,35 vom H<strong>und</strong>ert im<br />

Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt<br />

limitiert wird, andererseits die<br />

Abbauverpflichtung bereits bei Überschreitung<br />

eines Schwellenwertes <strong>von</strong><br />

1 vom H<strong>und</strong>ert im Verhältnis zum nominalen<br />

Bruttoinlandsprodukt einsetzt, also<br />

deutlich vor Erreichen des in Artikel 115<br />

Absatz 2 Satz 4 Gr<strong>und</strong>gesetz normierten<br />

Schwellenwertes. <strong>Die</strong> Abbauverpflichtung<br />

kann sowohl durch einnahmeseitige als<br />

auch ausgabeseitige Maßnahmen erfüllt<br />

werden.<br />

Durch diese Vorschrift werden die Regelungen<br />

des Artikels 115 Absatz 2 Satz 4<br />

<strong>und</strong> 5 Gr<strong>und</strong>gesetz zum Kontrollkonto für<br />

den Fall konkretisiert, dass im Haushaltsvollzug<br />

ein Nachtragshaushalt erforderlich<br />

wird. Denn die tatsächliche Inanspruchnahme<br />

dieser im Rahmen des Vollzugs<br />

erforderlich gewordenen zusätzlichen Kreditermächtigung<br />

wird nach der Systematik<br />

des Artikels 115 Absatz 2 Satz 4 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

auf dem Kontrollkonto verbucht.<br />

Satz 1 erlaubt eine beschränkte Ermächtigung<br />

<strong>zur</strong> Überschreitung der nach<br />

Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

zulässigen Obergrenze für die Kreditermächtigung<br />

im Rahmen eines Nachtragshaushaltes,<br />

der aufgr<strong>und</strong> einer nicht<br />

vorhergesehenen Entwicklung der Einnahmen<br />

oder Ausgaben erforderlich werden<br />

kann, ohne dass eine Ausnahmesituation<br />

nach Absatz 2 Satz 6 vorliegt. <strong>Die</strong>s setzt<br />

voraus, dass der Entwicklung durch

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