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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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setzlich abgesicherte, staatsvertragliche Ausgestaltung der IT-Zusammenarbeit<br />

gewahrt. 463<br />

Der Vorschlag der B<strong>und</strong>esseite 464 sah in Weiterverfolgung des entsprechenden<br />

gr<strong>und</strong>gesetzlichen Vorschlags aus dem Fachdiskurs 1 eine Ergänzung<br />

des Gr<strong>und</strong>gesetzes um einen Artikel 91d Gr<strong>und</strong>gesetz -neu- <strong>zur</strong> Zusammenarbeit<br />

beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen <strong>von</strong><br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern vor. Danach sollten B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder bei Planung,<br />

Errichtung <strong>und</strong> Betrieb der für die Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen<br />

Systeme zusammenwirken. Der B<strong>und</strong> sollte eine Kompetenz<br />

für Errichtung <strong>und</strong> Betrieb eines zentralen IT-Koppelnetzes <strong>zur</strong><br />

Gewährleistung einer sicheren, ebenenübergreifenden Kommunikation<br />

erhalten. B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder sollten die notwendigen Standards für die<br />

Kommunikation ihrer informationstechnischen Systeme festlegen. Das<br />

Nähere, auch <strong>zur</strong> <strong>gemeinsame</strong>n Finanzierung, sollte durch zustimmungsbedürftiges<br />

B<strong>und</strong>esgesetz geregelt werden. Hierzu wurde als Ausführungsgesetz<br />

das Gesetz über die Zusammenarbeit <strong>und</strong> Mindestabstimmung beim<br />

Einsatz der Informationstechnik in den Behörden <strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern<br />

vorgelegt.<br />

<strong>Die</strong> Vertreter der Länderseite 465 legten als <strong>gemeinsame</strong>n Vorschlag der<br />

Länder mit Schreiben vom 4. September 2008 in der Arbeitsgruppe 3 einen<br />

eigenen Vorschlag <strong>zur</strong> öffentlichen IT vor, der den freiwilligen <strong>und</strong> kooperativen<br />

Charakter der Zusammenarbeit betonte. Danach sollten B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Länder bei ihren informationstechnischen Systemen aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Vereinbarungen<br />

bei Planung <strong>und</strong> Betrieb <strong>von</strong> Verbindungsnetzen zusammenwirken<br />

sowie Standards <strong>und</strong> Sicherheitsanforderungen verbindlich festlegen<br />

können. Verträge über die Gr<strong>und</strong>lagen der Zusammenarbeit könnten für<br />

einzelne Aufgaben vorsehen, dass nähere Regelungen schon bei Zustimmung<br />

einer im Vertrag zu bestimmenden qualifizierten Mehrheit für den<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> alle Länder in Kraft treten (Abweichung vom sonst üblichen<br />

Prinzip der Einstimmigkeit). <strong>Die</strong> Kostentragung sollte in den Vereinbarungen<br />

geregelt werden. Der Vorschlag 466 umfasste eine Ergänzung des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

(Einfügung <strong>von</strong> Artikel 91c -neu-) <strong>und</strong> darauf bezogen den Entwurf<br />

eines IT-Gr<strong>und</strong>lagenstaatsvertrags sowie das Muster einer Vereinbarung<br />

über den <strong>gemeinsame</strong>n Betrieb eines IT-Koppelnetzes.<br />

463 AG 3 - 08, vgl. B<strong>und</strong>esminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) <strong>und</strong> Staatsminister<br />

Georg Fahrenschon (Bayern), Protokoll 17. Sitzung, S. 495 B bis 496 A.<br />

464 AG 3 - 01 <strong>und</strong> AG 3 - 07; im Fachdiskurs 1 (AU 042) Vorschlag der Mitglieder<br />

der B<strong>und</strong>esregierung in der <strong>Kommission</strong>, CDU/CSU-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion,<br />

SPD-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion.<br />

465 AG 3 - 03, S.1 f. <strong>und</strong> Anlage.<br />

466 Anlage zu AG 3 - 03<br />

202

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