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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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Hier konnten sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder nach kontroverser Diskussion auf<br />

verschiedene, nachfolgend dargestellte Einzelmaßnahmen verständigen. 543<br />

c) Ausbau der Mitwirkungsrechte des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

Zusammenarbeit beim Verwaltungsvollzug<br />

Nach Auffassung der Mehrheit der Länder <strong>und</strong> <strong>von</strong> MdB Jochen-Konrad<br />

Fromme (CDU/CSU) 544 sollte als Ziel einer Reform eine möglichst weitgehende<br />

Kooperation der Länder unter verstärkter Koordination durch den<br />

B<strong>und</strong> angestrebt werden. <strong>Die</strong> Mehrheit der Länder schlug eine Optimierung<br />

der Ländersteuerverwaltungen <strong>und</strong> einen Ausbau der länderübergreifenden<br />

Kooperation in der Steuerverwaltung vor, mit den Schwerpunkten: verstärkte<br />

Nutzung der Informationstechnologie, Einsatz effektiver Risikomanagementsysteme<br />

sowie zeitgemäße Verwaltungssteuerung. Zudem sollte<br />

der B<strong>und</strong> <strong>von</strong> den ihm bereits gemäß § 21a FVG eingeräumten Kompetenzen<br />

verstärkt Gebrauch machen. Rheinland-Pfalz 545 war der Ansicht, bereits<br />

jetzt biete § 21a FVG eine ausreichende Gr<strong>und</strong>lage dafür.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen 546 begrüßte die Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Verbesserung der Kooperation zwischen den Ländern, sah aber insgesamt<br />

eine b<strong>und</strong>eseinheitliche Praxis noch nicht ausreichend sichergestellt. Auf<br />

der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des § 21a FVG sei es bisher nicht im wünschenswerten<br />

Umfang gelungen, die Länder <strong>zur</strong> Vereinbarung verbindlicher qualitativer<br />

<strong>und</strong> quantitativer Vollzugsziele im Rahmen eines länderübergreifenden<br />

Verwaltungscontrollings unter Leitung des B<strong>und</strong>esministeriums der<br />

Finanzen zu bewegen. 547<br />

Im Ergebnis verständigten sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder, folgende Maßnahmen<br />

umzusetzen:<br />

– Das BMF <strong>und</strong> die jeweils zuständige oberste Finanzbehörde des<br />

Landes schließen hinsichtlich der im Auftrag des B<strong>und</strong>es verwalteten<br />

Steuern bilaterale Vereinbarungen über Ziele auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines abgestimmten, einheitlichen Rahmenkatalogs maßgebender<br />

Leistungsparameter (Kennzahlen), der durch die B<strong>und</strong>-Länder-<br />

Arbeitsgruppe Kernkennzahlen unter Leitung des BMF erarbeitet<br />

wird.<br />

543 Zusammenfassend AG 2 - 12 neu, S. 6 - 14<br />

544 AU 041, S. 10 ff.<br />

545 AG 2 – 15<br />

546 AG 2 – 08<br />

547 Vgl. die Darlegungen in K-Drs. 109<br />

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