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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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2.13 Börsenaufsicht<br />

2.13.1 Ausgangslage <strong>und</strong> Problemstellung<br />

<strong>Die</strong> Börsenaufsicht ist in Deutschland dezentral strukturiert. <strong>Die</strong> Länder<br />

üben die Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Börsen <strong>und</strong> ihre<br />

Organe aus (Institutsaufsicht) <strong>und</strong> überwachen die ordnungsgemäße <strong>und</strong><br />

faire Feststellung <strong>von</strong> Börsenpreisen an den börslichen Marktplätzen<br />

(Marktaufsicht). <strong>Die</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) beaufsichtigt die Akteure am Finanzplatz u. a. im Hinblick auf<br />

mögliche Verstöße gegen das Wertpapierhandelsrecht (z. B. die Verbote des<br />

Insiderhandels <strong>und</strong> der Marktmanipulation). Außerdem obliegt ihr seit dem<br />

1. Juli 2005 die Prüfung der Börsenzulassungsprospekte.<br />

Nach Auffassung des B<strong>und</strong>esministeriums der Finanzen führt die Zersplitterung<br />

der Börsenaufsicht in der Praxis zu einer uneinheitlichen Rechtsauslegung,<br />

die unter dem Gesichtspunkt einer ordnungsgemäßen Aufsicht<br />

nicht hinnehmbar sei. Ausländische Investoren würden dadurch verunsichert<br />

<strong>und</strong> <strong>von</strong> einem verstärkten Engagement in Deutschland abgehalten.<br />

<strong>Die</strong>se Situation stelle einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen großen<br />

Kapitalmärkten dar. <strong>Die</strong> EU-Gesetzgebung habe die Schaffung eines integrierten<br />

europäischen Finanzmarkts zum Ziel, <strong>und</strong> die verschiedenen<br />

Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (z. B.<br />

EU-Transparenzrichtlinie, EU-Marktmissbrauchsrichtlinie, EU-Prospektrichtlinie<br />

<strong>und</strong> Finanzmarktrichtlinie) sähen daher eine europaweit weitgehend<br />

einheitliche Umsetzung <strong>und</strong> Anwendung der betreffenden EU-Vorgaben<br />

vor. 811<br />

2.13.2 Empfehlung der <strong>Kommission</strong><br />

Empfehlungen der <strong>Kommission</strong> kamen nicht zu Stande.<br />

2.13.3 Beratungsverlauf<br />

Nachdem zunächst in der 9. Sitzung der <strong>Kommission</strong> vom 6. Dezember<br />

2007 B<strong>und</strong>esminister Peer Steinbrück (SPD) 812 für eine einheitliche Börsenaufsicht<br />

geworben hatte <strong>und</strong> Ministerpräsident Roland Koch (Hessen) 813<br />

dem entgegengetreten war, schlug das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen <strong>zur</strong><br />

811 AU 041, S. 39<br />

812 Protokoll 9. Sitzung, S. 274 D f.<br />

813 Protokoll 9. Sitzung, S. 275 B f.<br />

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