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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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– Das BMF <strong>und</strong> die obersten Finanzbehörden der Länder werden sich<br />

für ihre Abteilungs- <strong>und</strong> Referatsleitergremien unter Berücksichtigung<br />

des Ergebnisses der Föderalismuskommission II eine <strong>gemeinsame</strong><br />

Geschäftsordnung geben. Ziel der Geschäftsordnung soll<br />

insbesondere eine Beschleunigung der fachlichen Entscheidungsfindungsprozesse<br />

sein.<br />

d) Ausbau der Mitwirkungsrechte <strong>und</strong> personelle Aufstockung<br />

der B<strong>und</strong>esbetriebsprüfung<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen 548 <strong>und</strong> die SPD-<strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion<br />

sowie prinzipiell auch die <strong>B<strong>und</strong>estag</strong>sfraktion der FDP 549 sprachen sich –<br />

bei gr<strong>und</strong>sätzlicher Beibehaltung des Steuervollzugs durch die Länder im<br />

Rahmen der B<strong>und</strong>esauftragsverwaltung – für eine Übertragung der Groß-<br />

<strong>und</strong> Konzernbetriebsprüfung auf den B<strong>und</strong> aus. Mit Hilfe b<strong>und</strong>eseinheitlicher<br />

Prüfungsstrategien <strong>und</strong> zentral geleiteter Prüfungstätigkeiten könne<br />

ein gleichmäßigerer Steuervollzug gewährleistet <strong>und</strong> effizienteres Arbeiten<br />

erreicht werden.<br />

<strong>Die</strong> Mehrheit der Länder 550 sah diesen Vorteil als nicht belegt an. Bereits<br />

heute finde eine Koordinierung bei länderübergreifenden Prüfungen statt<br />

<strong>und</strong> sehe die Betriebsprüfungsordnung Mitwirkungsmöglich keiten des<br />

B<strong>und</strong>es vor. Bayern 551 sprach sich dagegen aus, dass eine Abweichung der<br />

Veranlagung vom Prüfbericht des B<strong>und</strong>esprüfers nur noch mit schriftlicher<br />

Zustimmung des B<strong>und</strong>eszentralamtes für Steuern (BZSt) möglich sein solle.<br />

Rheinland-Pfalz 552 forderte insoweit, dass der B<strong>und</strong> die Kosten aus eventuellen<br />

Rechtsstreitigkeiten tragen müsse, die auf der abweichenden Feststellung<br />

des BZSt beruhten.<br />

MdB Antje Tillmann (CDU/CSU) 553 schlug vor, die B<strong>und</strong>esbetriebsprüfung<br />

(B<strong>und</strong>esBp) personell aufzustocken.<br />

Im Ergebnis konnten sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder unter den genannten Vorbehalten<br />

darauf verständigen, folgende Maßnahmen umzusetzen:<br />

– Schaffung der Befugnis für das BZSt, Art <strong>und</strong> Umfang seiner Mitwirkung<br />

selbst zu bestimmen,<br />

548 AG 2 - 08<br />

549 AU 041, S. 18<br />

550 AU 041, S. 19<br />

551 AG 2 - 17<br />

552 AG 2 - 15<br />

553 AG 2 - 11<br />

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