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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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gung für die Gr<strong>und</strong>steuer oder die Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer einigten, würde die<br />

<strong>Kommission</strong> das Thema nochmals auf die Tagesordnung setzen.<br />

In der 18. <strong>Kommission</strong>ssitzung legten die drei Länder Bayern, Nordrhein-<br />

Westfalen <strong>und</strong> Baden-Württemberg 400 einen Antrag vor, die Gesetzgebungskompetenz<br />

für die den Kommunen zustehende Gr<strong>und</strong>steuer auf die Landtage<br />

zu übertragen. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Vorschlag bei<br />

keinem der A-Länder Unterstützung fand 401 , somit keinerlei Aussicht auf<br />

das Erreichen einer <strong>zur</strong> Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes notwendigen Mehrheit<br />

gegeben war. Daraufhin verfolgte die Föderalismuskommission das<br />

Thema Stärkung der Steuerkompetenzen der Länder nicht weiter.<br />

1.5 Finanzhilfen des B<strong>und</strong>es nach Artikel 104b Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

1.5.1 Ausgangslage <strong>und</strong> Problemstellung<br />

Durch die Föderalismusreform I sind die Zuständigkeiten <strong>von</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern teilweise entflochten, Mischfinanzierungstatbestände abgebaut<br />

<strong>und</strong> die Möglichkeiten des B<strong>und</strong>es, Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen<br />

der Länder <strong>und</strong> Gemeinden zu gewähren, stark eingeschränkt worden.<br />

Danach darf der B<strong>und</strong> Finanzhilfen nur noch dann gewähren, wenn er für<br />

die geförderten Bereiche über Gesetzgebungsbefugnisse verfügt. <strong>Die</strong>se<br />

Begrenzung wurde teilweise gerade unter den Bedingungen der Wirtschafts-<br />

<strong>und</strong> Finanzkrise als zu strikt angesehen, da sie die Möglichkeiten des<br />

B<strong>und</strong>es zu sehr einschränke, die Investitionstätigkeit der Länder <strong>und</strong><br />

Kommunen in zentralen Investitionsbereichen zu beleben.<br />

1.5.2 Empfehlung der <strong>Kommission</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Kommission</strong> schlug eine Anpassung des Artikels 104b Gr<strong>und</strong>gesetz vor.<br />

400 Vorsitzender Ministerpräsident Günther H. Oettinger (Baden-Württemberg), Protokoll<br />

18. Sitzung, S. 553 B<br />

401 Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-Pfalz) für die A-Länder, Protokoll<br />

18. Sitzung, S. 590 D<br />

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