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Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur ...

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über den Zivilschutz <strong>und</strong> die Katastrophenhilfe des B<strong>und</strong>es (Zivilschutz-<br />

<strong>und</strong> Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) vom 2. April 2009 837 abgeschlossen.<br />

2.17 B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

2.17.1 Ausgangslage <strong>und</strong> Problemstellung<br />

<strong>Die</strong> B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit (BA), eine Selbstverwaltungskörperschaft<br />

unter der Rechtsaufsicht des B<strong>und</strong>esministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Soziales,<br />

ist zuständig für die Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes<br />

Buch (SGB III), insbesondere für die Gewährung <strong>von</strong> Arbeitslosengeld,<br />

Kurzarbeitergeld, Eingliederungsleistungen <strong>und</strong> Gründungszuschüssen für<br />

Selbständige sowie für die Förderung der Berufsausbildung, der beruf ichen<br />

Weiterbildung <strong>und</strong> der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeits leben.<br />

Daneben ist die BA u. a. Träger des Arbeitslosengelds II, jedoch ohne die<br />

darin enthaltenen Kosten der Unterkunft <strong>und</strong> über die Familienkassen<br />

zuständig für die Auszahlung des Kindergelds.<br />

In der <strong>Kommission</strong> wurde die Aufösung der B<strong>und</strong>esagentur in ihrer<br />

derzeitigen Form diskutiert.<br />

2.17.2 Empfehlung der <strong>Kommission</strong><br />

Empfehlungen der <strong>Kommission</strong> kamen nicht zu Stande.<br />

2.17.3 Beratungsverlauf<br />

Stellvertretend für die FDP brachte MdB Ernst Burgbacher (FDP) in den<br />

Fachdiskurs 2 den Vorschlag ein, die B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit aufzulösen.<br />

838 Zur Begründung wurde u. a. vorgetragen: 839 <strong>Die</strong> strukturellen<br />

Probleme des Arbeitsmarktes erforderten auch eine durchgreifende Reform<br />

der Arbeitsverwaltung. In ihrer jetzigen Form nehme die BA neben den<br />

Aufgaben einer Versicherungsanstalt <strong>und</strong> den Vermittlungsaufgaben eine<br />

Vielzahl weiterer Aufgaben wahr <strong>und</strong> sei durch die gr<strong>und</strong>sätzliche Zuständigkeit<br />

für das Arbeitslosengeld II mit neuen Aufgaben belastet worden. Es<br />

gebe eine unüberschaubare Fülle <strong>von</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumenten.<br />

Hierunter litten insbesondere die Vermittlungstätigkeit <strong>und</strong> die Betreuung<br />

der Arbeitslosen. Um das Versicherungsprinzip zu stärken, müsse sich<br />

837 BGBl. I S.693<br />

838 AU 040 (neu), Anlage 4<br />

839 Vgl. Darstellung in AU 040 (neu), S. 36 f.<br />

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