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Didaktische Dimensionen der Erwachsenenbildung - Deutsches ...

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<strong>der</strong> Verwaltungsarbeiter muß die didaktische Relevanz organisatorischer<br />

Regelungen berücksichtigen.<br />

Für viele Tätigkeiten eines Mitarbeiters <strong>der</strong> <strong>Erwachsenenbildung</strong> hat sich <strong>der</strong><br />

Begriff „disponieren“ durchgesetzt. Er kennzeichnet die planenden und organisierenden<br />

Aufgaben zur Realisierung von Bildungsangeboten. Ein großer<br />

Teil dieses Disponierens bezieht sich auf die Programmplanung. Diese Programmplanung<br />

erfor<strong>der</strong>t Entscheidungen über 1. Zielsetzungen und thematische<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Einrichtung, 2. die Zuordnung, Differenzierung und<br />

Stufung von Veranstaltungen (z. B. Grund- und Aufbaukurse, Verbindung von<br />

politischer und beruflicher Bildung), 3. die Lernvoraussetzungen <strong>der</strong> Zielgruppe<br />

und die Teilnehmerwerbung, 4. die Auswahl und Beratung <strong>der</strong> Dozenten, 5.<br />

die Veranstaltungsformen, 6. die Auswahl aus vorhandenen überörtlichen<br />

Richtlinien, Zertifikatskursen und curricularen Empfehlungen.<br />

Eine solche Programmplanung kann <strong>der</strong> Makrodidaktik zugeordnet werden –<br />

im Unterschied zur Mikrodidaktik, die eher die Vorbereitung eines Seminars<br />

und die eigentliche Lehrtätigkeit bezeichnet. Die Programmplanung stellt das<br />

Bindeglied zwischen dem Lehren und Lernen von Erwachsenen einerseits und<br />

bildungspolitischen, betriebswirtschaftlichen und institutionellen Entscheidungen<br />

an<strong>der</strong>erseits dar. Der für die Programmplanung verantwortliche Mitarbeiter muß<br />

deshalb sowohl mit den Teilnehmern und Kursleitern als auch mit dem Verwaltungspersonal,<br />

den Politikern und „Beiräten“ zusammenarbeiten können.<br />

Die eingangs skizzierte Vielfalt didaktischen Handelns läßt sich auch als eine<br />

Taxonomie verschiedener Handlungsebenen beschreiben. Flechsig und Haller<br />

haben eine solche Stufung für eine schulische Didaktik entwickelt (Flechsig/<br />

Haller 1975, 14). Ihre Glie<strong>der</strong>ung läßt sich nicht ohne weiteres auf <strong>Erwachsenenbildung</strong><br />

übertragen, da dieser vierte Bildungssektor weniger institutionalisiert,<br />

standardisiert und „verstaatlicht“ ist als das öffentliche Schulwesen.<br />

Dennoch sind vergleichbare Ebenen didaktischen Handelns unterscheidbar:<br />

1. implizite didaktische Entscheidungen <strong>der</strong> Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik<br />

(z. B. <strong>Erwachsenenbildung</strong>s-, Bildungsurlaubs-, Betriebsverfassungsund<br />

Arbeitsför<strong>der</strong>ungsgesetz; die Finanzierung von Maßnahmen und Modellversuchen<br />

für Arbeitslose, Aussiedler u.a., kulturelle und bildungspolitische<br />

Grundsatzprogramme von Gewerkschaften, Kirchen und an<strong>der</strong>en Trägern <strong>der</strong><br />

<strong>Erwachsenenbildung</strong> …)<br />

2. Selbst- und Aufgabenverständnis von Einrichtungen und Verbänden <strong>der</strong><br />

<strong>Erwachsenenbildung</strong> (z.B. „Stellung und Aufgabe <strong>der</strong> Volkshochschule“ des<br />

Deutschen Volkshochschul-Verbandes, Konzeptionen gewerkschaftlicher Bildungsarbeit,<br />

die Frage nach dem „Proprium“ konfessioneller <strong>Erwachsenenbildung</strong>,<br />

inhaltliche Koordination und Kooperation freier und öffentlicher Träger<br />

…)<br />

3. Programmplanung (z.B. Erstellung eines Arbeitsplans <strong>der</strong> Volkshochschule,<br />

Festlegung von Grund- und Mindestangeboten, Entscheidung von jährlichen<br />

Schwerpunktthemen bei kirchlichen o<strong>der</strong> gewerkschaftlichen Einrichtungen,<br />

Motivierung benachteiligter und lernungewohnter Zielgruppen …)<br />

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