De AWBZ internationaal bekeken - Rvz
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Hilfe. Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Beitrag<br />
pflegender Angehçriger besonders gewürdigt. Zugleich zeigen<br />
Studien und Gutachten, dass Angehörige dazu neigen, ihr<br />
Belastungspotenzial zu überschätzen.<br />
24 Abbau von Versorgungsbrüchen, <strong>De</strong>sintegration und<br />
Schnittstellenproblemen. Besondere Aufmerksamkeit muss nach<br />
Ansicht der Kommission zukünftig die Sicherung einer integrierten<br />
und kontinuierlichen Versorgung erfahren. Versorgungsbrüche,<br />
<strong>De</strong>sintegration und Schnittstellenprobleme gehören nach über 20jähriger<br />
Diskussion über integrierte Versorgung immer noch zu den<br />
nahezu typischen Erscheinungen im deutschen Gesundheitswesen.<br />
25 Konzeptionelle und qualifikatorische Weiterentwicklung der<br />
ambulanten Pflege. Auch künftig ist aus Sicht der Kommission<br />
notwendig, Schritte zu unternehmen, umder bis in die jüngste<br />
Vergangenheit vorherrschenden Minderbewertung der ambulanten<br />
Pflege zu begegnen. Dies verlangt Maßnahmen auf finanzieller und<br />
struktureller, doch ebenso auf professioneller Ebene. Für viele der<br />
mit dem Bedeutungszuwachs des ambulanten Sektors auf die<br />
ambulante Pflege zukommenden Aufgaben und Verantwortungen<br />
fehlt es bislang an den erforderlichen konzeptionellen und<br />
qualifikatorischen Voraussetzungen. Damit gesetzte Reformanreize<br />
ihre intendierte Wirkung entfalten können, bedarf daher aus Sicht<br />
der Kommission die Frage der Professionalität künftig verstärkter<br />
Aufmerksamkeit. Nicht weniger wichtig sind Schritte, um bestehende<br />
Konzept- und Qualifikationsdefizite angehen zu können.<br />
26 Integriertes Beratungs- und Case-Management. Ein integriertes<br />
Beratungs- und Case-Management ist Voraussetzung für die<br />
Unterstützung und Stabilisierung von häuslichen Arrangements<br />
in unterschiedlichen Netzwerkkonstellationen.<br />
27 Kein “Ambulante Dienste Gesetz”. <strong>De</strong>nnoch übt die Kommission<br />
Zurückhaltung bei der Forderung nach einem weiteren Gesetz für<br />
die Pflege. Die möglichen Vorteile eines “Ambulante Dienste<br />
Gesetzes” sind vor dem Hintergrund der bestehenden Tendenz zur<br />
überregulierung des pflegerischen Bereichs kritisch zu bewerten.<br />
Erst nach eingehender Prüfung kann entschieden werden, ob die<br />
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das<br />
ordnungsrechtliche Instrumentarium, nicht bereits genügen, um<br />
den ausreichenden Schutz der Nutzer ambulanter Pflegedienste zu<br />
gewährleisten. <strong>De</strong>r stärkste Schutz vor schlechter Leistung resultiert<br />
aus einem uneingeschränkten Recht der Pflegebedürftigen, sich den<br />
ambulanten Dienst ihres Vertrauens auszuwählen. Es gibt kein<br />
aufsichtsrechtliches “Ambulante Dienste Gesetz”, das vergleichbar<br />
dem Heimgesetz ordnungsrechtliche Vorgaben aber auch<br />
Aufsichtregelungen für ambulante Pflegedienste enthält. Dies<br />
führt dazu, dass immer wieder in der politischen Diskussion die<br />
Forderung nach solch einem Gesetz auftaucht. Die möglichen<br />
RVZ<br />
Langdurige zorg in het buitenland, lessen voor Nederland? 127