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De AWBZ internationaal bekeken - Rvz

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Hilfe. Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Beitrag<br />

pflegender Angehçriger besonders gewürdigt. Zugleich zeigen<br />

Studien und Gutachten, dass Angehörige dazu neigen, ihr<br />

Belastungspotenzial zu überschätzen.<br />

24 Abbau von Versorgungsbrüchen, <strong>De</strong>sintegration und<br />

Schnittstellenproblemen. Besondere Aufmerksamkeit muss nach<br />

Ansicht der Kommission zukünftig die Sicherung einer integrierten<br />

und kontinuierlichen Versorgung erfahren. Versorgungsbrüche,<br />

<strong>De</strong>sintegration und Schnittstellenprobleme gehören nach über 20jähriger<br />

Diskussion über integrierte Versorgung immer noch zu den<br />

nahezu typischen Erscheinungen im deutschen Gesundheitswesen.<br />

25 Konzeptionelle und qualifikatorische Weiterentwicklung der<br />

ambulanten Pflege. Auch künftig ist aus Sicht der Kommission<br />

notwendig, Schritte zu unternehmen, umder bis in die jüngste<br />

Vergangenheit vorherrschenden Minderbewertung der ambulanten<br />

Pflege zu begegnen. Dies verlangt Maßnahmen auf finanzieller und<br />

struktureller, doch ebenso auf professioneller Ebene. Für viele der<br />

mit dem Bedeutungszuwachs des ambulanten Sektors auf die<br />

ambulante Pflege zukommenden Aufgaben und Verantwortungen<br />

fehlt es bislang an den erforderlichen konzeptionellen und<br />

qualifikatorischen Voraussetzungen. Damit gesetzte Reformanreize<br />

ihre intendierte Wirkung entfalten können, bedarf daher aus Sicht<br />

der Kommission die Frage der Professionalität künftig verstärkter<br />

Aufmerksamkeit. Nicht weniger wichtig sind Schritte, um bestehende<br />

Konzept- und Qualifikationsdefizite angehen zu können.<br />

26 Integriertes Beratungs- und Case-Management. Ein integriertes<br />

Beratungs- und Case-Management ist Voraussetzung für die<br />

Unterstützung und Stabilisierung von häuslichen Arrangements<br />

in unterschiedlichen Netzwerkkonstellationen.<br />

27 Kein “Ambulante Dienste Gesetz”. <strong>De</strong>nnoch übt die Kommission<br />

Zurückhaltung bei der Forderung nach einem weiteren Gesetz für<br />

die Pflege. Die möglichen Vorteile eines “Ambulante Dienste<br />

Gesetzes” sind vor dem Hintergrund der bestehenden Tendenz zur<br />

überregulierung des pflegerischen Bereichs kritisch zu bewerten.<br />

Erst nach eingehender Prüfung kann entschieden werden, ob die<br />

bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das<br />

ordnungsrechtliche Instrumentarium, nicht bereits genügen, um<br />

den ausreichenden Schutz der Nutzer ambulanter Pflegedienste zu<br />

gewährleisten. <strong>De</strong>r stärkste Schutz vor schlechter Leistung resultiert<br />

aus einem uneingeschränkten Recht der Pflegebedürftigen, sich den<br />

ambulanten Dienst ihres Vertrauens auszuwählen. Es gibt kein<br />

aufsichtsrechtliches “Ambulante Dienste Gesetz”, das vergleichbar<br />

dem Heimgesetz ordnungsrechtliche Vorgaben aber auch<br />

Aufsichtregelungen für ambulante Pflegedienste enthält. Dies<br />

führt dazu, dass immer wieder in der politischen Diskussion die<br />

Forderung nach solch einem Gesetz auftaucht. Die möglichen<br />

RVZ<br />

Langdurige zorg in het buitenland, lessen voor Nederland? 127

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