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De AWBZ internationaal bekeken - Rvz

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RVZ<br />

Vorteile eines “Ambulante Dienste Gesetzes” sind angesichts der<br />

bestehenden Tendenz zur überregulierung des pflegerischen<br />

Bereichs allerdings kritisch zu bewerten. Besonders vor dem<br />

Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

und der Kontrollmöglichkeiten durch den MDK spricht sich die<br />

Kommission gegen solch ein Gesetz aus. Im übrigen sieht die<br />

Kommission für den größten Teil der Pflegebedürftigen den stärksten<br />

Schutz vor schlechter Leistung in dem uneingeschränkten<br />

Recht der Pflegebedürftigen, sich den ambulanten Dienst ihres<br />

Vertrauens auszuwählen. <strong>De</strong>r Gesetzgeber sollte besonders im<br />

Bereich des SGB XI den Pflegebedürftigen im Bereich der<br />

Sachleistungen eine größere Wahlfreiheit einräumen (Änderung<br />

des § 36 Abs. 2).<br />

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

28 Ausbau der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege<br />

Stationäre Pflegeeinrichtungen<br />

29 Quantitativer und qualitativer Ausbau der stationären<br />

Versorgung<br />

30 Modernisierungsbedarf in stationären Einrichtungen<br />

31 Konzeptionelle Weiterentwicklung der vollstationären Pflege<br />

32 Wissenschaftlich gestützte Konzeptentwicklung in der<br />

vollstationären pflegerischenVersorgung<br />

33 Bemessung des Personalbedarfs. Die Kommission holt eine<br />

fachlich angemessene und ausreichende Personalausstattung für<br />

eine wichtige Voraussetzung, um den aktuellen und zukünftigen<br />

Bedarfslagen entsprechend eine Modernisierung und Umgestaltung<br />

der Heime zu erreichen. Hierbei könnte ein objektives und vor<br />

allem transparentes Personalbemessungsinstrument eventuell<br />

hilfreich sein. Sinnvoll ist zudem die Umsetzung von Arbeitszeitmodellen,<br />

die es Einrichtungen besser als bisher ermöglichen auf<br />

den individuellen Bedarf der Heimbewohnerinnen und Bewohner<br />

inzugehen. In diesem Zusammenhang sind auch nachhaltige<br />

Verbesserungen im Management und in der Arbeitsorganisation<br />

der Einrichtungen anzustreben. Die Kommission fordert die<br />

Einrichtungen deshalb dazu auf, alle Möglichkeiten des<br />

Personalmanagements auszuschöpfen, um die fachlichen<br />

Ressourcen zu optimieren und insbesondere die Voraussetzungen<br />

für eine kompetente Pflege und Begleitung von Menschen mit<br />

<strong>De</strong>menz oder anderen psychischen Veränderungen zu schaffen.<br />

34 Qualitätsmanagement<br />

35 Verbesserung der medizinischen Versorgung<br />

in der stationären Pflege<br />

36 Ausreichende nächtliche Versorgung. In Pflegeheimen muss auch<br />

<strong>De</strong> <strong>AWBZ</strong> <strong>internationaal</strong> <strong>bekeken</strong>: langdurige zorg in het buitenland 128

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