De AWBZ internationaal bekeken - Rvz
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RVZ<br />
Vorteile eines “Ambulante Dienste Gesetzes” sind angesichts der<br />
bestehenden Tendenz zur überregulierung des pflegerischen<br />
Bereichs allerdings kritisch zu bewerten. Besonders vor dem<br />
Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
und der Kontrollmöglichkeiten durch den MDK spricht sich die<br />
Kommission gegen solch ein Gesetz aus. Im übrigen sieht die<br />
Kommission für den größten Teil der Pflegebedürftigen den stärksten<br />
Schutz vor schlechter Leistung in dem uneingeschränkten<br />
Recht der Pflegebedürftigen, sich den ambulanten Dienst ihres<br />
Vertrauens auszuwählen. <strong>De</strong>r Gesetzgeber sollte besonders im<br />
Bereich des SGB XI den Pflegebedürftigen im Bereich der<br />
Sachleistungen eine größere Wahlfreiheit einräumen (Änderung<br />
des § 36 Abs. 2).<br />
Teilstationäre Pflegeeinrichtungen<br />
28 Ausbau der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege<br />
Stationäre Pflegeeinrichtungen<br />
29 Quantitativer und qualitativer Ausbau der stationären<br />
Versorgung<br />
30 Modernisierungsbedarf in stationären Einrichtungen<br />
31 Konzeptionelle Weiterentwicklung der vollstationären Pflege<br />
32 Wissenschaftlich gestützte Konzeptentwicklung in der<br />
vollstationären pflegerischenVersorgung<br />
33 Bemessung des Personalbedarfs. Die Kommission holt eine<br />
fachlich angemessene und ausreichende Personalausstattung für<br />
eine wichtige Voraussetzung, um den aktuellen und zukünftigen<br />
Bedarfslagen entsprechend eine Modernisierung und Umgestaltung<br />
der Heime zu erreichen. Hierbei könnte ein objektives und vor<br />
allem transparentes Personalbemessungsinstrument eventuell<br />
hilfreich sein. Sinnvoll ist zudem die Umsetzung von Arbeitszeitmodellen,<br />
die es Einrichtungen besser als bisher ermöglichen auf<br />
den individuellen Bedarf der Heimbewohnerinnen und Bewohner<br />
inzugehen. In diesem Zusammenhang sind auch nachhaltige<br />
Verbesserungen im Management und in der Arbeitsorganisation<br />
der Einrichtungen anzustreben. Die Kommission fordert die<br />
Einrichtungen deshalb dazu auf, alle Möglichkeiten des<br />
Personalmanagements auszuschöpfen, um die fachlichen<br />
Ressourcen zu optimieren und insbesondere die Voraussetzungen<br />
für eine kompetente Pflege und Begleitung von Menschen mit<br />
<strong>De</strong>menz oder anderen psychischen Veränderungen zu schaffen.<br />
34 Qualitätsmanagement<br />
35 Verbesserung der medizinischen Versorgung<br />
in der stationären Pflege<br />
36 Ausreichende nächtliche Versorgung. In Pflegeheimen muss auch<br />
<strong>De</strong> <strong>AWBZ</strong> <strong>internationaal</strong> <strong>bekeken</strong>: langdurige zorg in het buitenland 128