(NTH) Bericht 2011–2012 - TU Clausthal
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Hinsichtlich der Ausgestaltung der Kompetenzen<br />
des <strong>NTH</strong>-Rates stehen zwei Modelle zur Diskussion:<br />
Während Modell A neben den Kernkompetenzen<br />
die Überantwortung der Zuteilung der<br />
Landesmittel für die Mitgliedshochschulen an den<br />
<strong>NTH</strong>-Rat vorsieht, beschränkt sich Modell B ausschließlich<br />
auf die Kernkompetenzen. Durch die<br />
Ressourcenverteilung nimmt die <strong>NTH</strong> in Modell A<br />
also eine Zwischenstellung zwischen dem Ministerium<br />
für Wissenschaft und Kultur und den einzelnen<br />
Mitgliedsuniversitäten ein.<br />
Unabhängig von beiden Modellen sollen die folgenden<br />
Kernkompetenzen beim <strong>NTH</strong>-Rat angesiedelt<br />
werden:<br />
– Freigaberecht für alle Professuren der <strong>NTH</strong>-<br />
Mitgliedshochschulen<br />
– Mitwirkung bei der Berufung von Professoren<br />
(Bestätigung der Berufungsvorschläge der Mitgliedshochschulen)<br />
– Beschlussfassung über den <strong>NTH</strong>-Entwicklungsplan,<br />
den <strong>NTH</strong>-Gleichstellungsplan, den<br />
<strong>NTH</strong>-Wirtschaftsplan, die Einrichtung, Änderung<br />
und Aufhebung von <strong>NTH</strong>-Studiengängen<br />
sowie Zulassungsbeschränkungen bei Studiengängen<br />
der <strong>NTH</strong> und den Mitgliedshochschulen<br />
– Schließung von Zielvereinbarungen mit den<br />
Mitgliedshochschulen über die Einrichtung,<br />
Änderung und Aufhebung ihrer Studiengänge<br />
– Genehmigung der <strong>NTH</strong>-Ordnungen und der<br />
Grundordnungen der Mitgliedshochschulen<br />
– Ernennung, Bestellung und Abberufung der<br />
Präsidiumsmitglieder der Mitgliedshochschulen<br />
nach Wahl durch die Senate<br />
– Umfassendes Informationsrecht gegenüber<br />
den Mitgliedshochschulen<br />
– Bauherreneigenschaft (dezentralisiert durch<br />
Delegation auf die Mitgliedshochschulen)<br />
– Festlegung der Grundzüge der <strong>NTH</strong>-Organisation<br />
(z.B. Einrichtung und Entscheidung über<br />
die Struktur von <strong>NTH</strong>-Zentren; Einbeziehung<br />
außeruniversitärer Einrichtungen unter das<br />
Dach der <strong>NTH</strong>)<br />
– Mitwirkung an dem Abschluss von Zielvereinbarungen<br />
mit dem MWK (in Modell A schließen die<br />
Mitgliedshochschulen Zielvereinbarungen nur mit<br />
dem <strong>NTH</strong>-Rat ab, in Modell B schließen die Mitgliedshochschulen<br />
Zielvereinbarungen mit dem<br />
MWK unter Einbeziehung des <strong>NTH</strong>-Rates ab)<br />
Das vorgelegte Zukunftskonzept zur Weiterentwicklung<br />
der <strong>NTH</strong> sieht zugleich vor, dass der<br />
<strong>NTH</strong>-Rat an die Stelle der Hochschulräte der<br />
Mitgliedshochschulen tritt. Darüber hinaus wird<br />
die Aufnahme aller Fächer der einzelnen Mitgliedshochschulen<br />
sowie ein fester Sitz der <strong>NTH</strong>-<br />
Geschäftsstelle als unerlässlich angesehen.<br />
Inzwischen haben die Gremien der Mitgliedshochschulen<br />
dieses Konzept intensiv diskutiert. Senat<br />
und Hochschulrat der <strong>TU</strong> Braunschweig sowie der<br />
Leibniz Universität Hannover haben das Zukunftsmodell<br />
grundsätzlich befürwortet und sich für die<br />
Verfolgung von Modell A ausgesprochen. Ein entsprechender<br />
Beschluss der Gremien in <strong>Clausthal</strong><br />
ist noch nicht erfolgt.<br />
AG ZUKUNFTSKONZEPT<br />
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