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(NTH) Bericht 2011–2012 - TU Clausthal

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Hinsichtlich der Ausgestaltung der Kompetenzen<br />

des <strong>NTH</strong>-Rates stehen zwei Modelle zur Diskussion:<br />

Während Modell A neben den Kernkompetenzen<br />

die Überantwortung der Zuteilung der<br />

Landesmittel für die Mitgliedshochschulen an den<br />

<strong>NTH</strong>-Rat vorsieht, beschränkt sich Modell B ausschließlich<br />

auf die Kernkompetenzen. Durch die<br />

Ressourcenverteilung nimmt die <strong>NTH</strong> in Modell A<br />

also eine Zwischenstellung zwischen dem Ministerium<br />

für Wissenschaft und Kultur und den einzelnen<br />

Mitgliedsuniversitäten ein.<br />

Unabhängig von beiden Modellen sollen die folgenden<br />

Kernkompetenzen beim <strong>NTH</strong>-Rat angesiedelt<br />

werden:<br />

– Freigaberecht für alle Professuren der <strong>NTH</strong>-<br />

Mitgliedshochschulen<br />

– Mitwirkung bei der Berufung von Professoren<br />

(Bestätigung der Berufungsvorschläge der Mitgliedshochschulen)<br />

– Beschlussfassung über den <strong>NTH</strong>-Entwicklungsplan,<br />

den <strong>NTH</strong>-Gleichstellungsplan, den<br />

<strong>NTH</strong>-Wirtschaftsplan, die Einrichtung, Änderung<br />

und Aufhebung von <strong>NTH</strong>-Studiengängen<br />

sowie Zulassungsbeschränkungen bei Studiengängen<br />

der <strong>NTH</strong> und den Mitgliedshochschulen<br />

– Schließung von Zielvereinbarungen mit den<br />

Mitgliedshochschulen über die Einrichtung,<br />

Änderung und Aufhebung ihrer Studiengänge<br />

– Genehmigung der <strong>NTH</strong>-Ordnungen und der<br />

Grundordnungen der Mitgliedshochschulen<br />

– Ernennung, Bestellung und Abberufung der<br />

Präsidiumsmitglieder der Mitgliedshochschulen<br />

nach Wahl durch die Senate<br />

– Umfassendes Informationsrecht gegenüber<br />

den Mitgliedshochschulen<br />

– Bauherreneigenschaft (dezentralisiert durch<br />

Delegation auf die Mitgliedshochschulen)<br />

– Festlegung der Grundzüge der <strong>NTH</strong>-Organisation<br />

(z.B. Einrichtung und Entscheidung über<br />

die Struktur von <strong>NTH</strong>-Zentren; Einbeziehung<br />

außeruniversitärer Einrichtungen unter das<br />

Dach der <strong>NTH</strong>)<br />

– Mitwirkung an dem Abschluss von Zielvereinbarungen<br />

mit dem MWK (in Modell A schließen die<br />

Mitgliedshochschulen Zielvereinbarungen nur mit<br />

dem <strong>NTH</strong>-Rat ab, in Modell B schließen die Mitgliedshochschulen<br />

Zielvereinbarungen mit dem<br />

MWK unter Einbeziehung des <strong>NTH</strong>-Rates ab)<br />

Das vorgelegte Zukunftskonzept zur Weiterentwicklung<br />

der <strong>NTH</strong> sieht zugleich vor, dass der<br />

<strong>NTH</strong>-Rat an die Stelle der Hochschulräte der<br />

Mitgliedshochschulen tritt. Darüber hinaus wird<br />

die Aufnahme aller Fächer der einzelnen Mitgliedshochschulen<br />

sowie ein fester Sitz der <strong>NTH</strong>-<br />

Geschäftsstelle als unerlässlich angesehen.<br />

Inzwischen haben die Gremien der Mitgliedshochschulen<br />

dieses Konzept intensiv diskutiert. Senat<br />

und Hochschulrat der <strong>TU</strong> Braunschweig sowie der<br />

Leibniz Universität Hannover haben das Zukunftsmodell<br />

grundsätzlich befürwortet und sich für die<br />

Verfolgung von Modell A ausgesprochen. Ein entsprechender<br />

Beschluss der Gremien in <strong>Clausthal</strong><br />

ist noch nicht erfolgt.<br />

AG ZUKUNFTSKONZEPT<br />

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