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(NTH) Bericht 2011–2012 - TU Clausthal

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Thomas Gawron (links) und Ralf Ramin kommentieren das <strong>NTH</strong>-Gesetz.<br />

Um das umfangreiche juristische Werk dennoch<br />

möglichst lesefreundlich zu gestalten, haben die<br />

beiden Juristen darauf geachtet, einen ausführlichen<br />

Dokumentationsteil anzufügen. So werden<br />

Ordnungen, die im Kommentar zitiert werden, im<br />

fast 300 Seiten starken Anhang aufgeführt – etwa<br />

die Grundordnungen der drei Mitgliedsuniversitäten<br />

und der gesamten <strong>NTH</strong>-Allianz. „Das erspart<br />

dem Nutzer unnötiges Recherchieren“, betont<br />

Gawron.<br />

Erleichtert und stolz sind die beiden Rechtswissenschaftler,<br />

dass sie die Mammutaufgabe nun<br />

gelöst haben. Und je tiefer sie in die Besonderheiten<br />

des deutschlandweit einmaligen Konstrukts<br />

der <strong>NTH</strong> eingedrungen sind, desto mehr hat sie<br />

Sinn und Zweck der Kooperation innerhalb der<br />

Universitätsallianz überzeugt. Und so lautet das<br />

juristische Fazit folgerichtig: „Die Kompetenzen<br />

der drei Standorte zusammen zu führen, war auf<br />

jeden Fall der richtige Ansatz.“<br />

<strong>NTH</strong>-HIGHLIGHTS<br />

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