(NTH) Bericht 2011–2012 - TU Clausthal
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Thomas Gawron (links) und Ralf Ramin kommentieren das <strong>NTH</strong>-Gesetz.<br />
Um das umfangreiche juristische Werk dennoch<br />
möglichst lesefreundlich zu gestalten, haben die<br />
beiden Juristen darauf geachtet, einen ausführlichen<br />
Dokumentationsteil anzufügen. So werden<br />
Ordnungen, die im Kommentar zitiert werden, im<br />
fast 300 Seiten starken Anhang aufgeführt – etwa<br />
die Grundordnungen der drei Mitgliedsuniversitäten<br />
und der gesamten <strong>NTH</strong>-Allianz. „Das erspart<br />
dem Nutzer unnötiges Recherchieren“, betont<br />
Gawron.<br />
Erleichtert und stolz sind die beiden Rechtswissenschaftler,<br />
dass sie die Mammutaufgabe nun<br />
gelöst haben. Und je tiefer sie in die Besonderheiten<br />
des deutschlandweit einmaligen Konstrukts<br />
der <strong>NTH</strong> eingedrungen sind, desto mehr hat sie<br />
Sinn und Zweck der Kooperation innerhalb der<br />
Universitätsallianz überzeugt. Und so lautet das<br />
juristische Fazit folgerichtig: „Die Kompetenzen<br />
der drei Standorte zusammen zu führen, war auf<br />
jeden Fall der richtige Ansatz.“<br />
<strong>NTH</strong>-HIGHLIGHTS<br />
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