Kelch der Wahrheit
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<strong>Kelch</strong> <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong> 75<br />
auch als Mann seid ihr als Euresgleichen (Menschen) ins Leben getreten, also unter euch nur <strong>der</strong><br />
Leib (Körper), das Geschlecht und die Eigenarten (Gedankenwelt/Gefühlswelt/Charakter), das<br />
Handeln und das Benehmen, die Eindrücke (Gefühle), die Kraft, die Anziehung (Reize) und die<br />
Tüchtigkeit (Fähigkeit) <strong>der</strong> Beifügung (Schwangerschaft) verschieden sind; wahrlich, wie Weib<br />
und Mann in diesen Dingen und in Ungleichheit (Verschiedenheit) sind, haben sie im Dasein<br />
doch die gemeinsamen Pflichten und Rechte, so we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mann in irgendwelchen Dingen über<br />
dem Weib stehe noch das Weib über dem Mann; und so Mann und Weib gleiche Arbeit verrichten,<br />
so sollen sie gleichsam ihren Lohn empfangen, auf dass <strong>der</strong> Mann o<strong>der</strong> das Weib für<br />
die gleiche Befleissigung nicht mehr gelohnt (belohnt) werde als <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e.<br />
3) Wahrlich, Billigkeit (Gerechtigkeit) ist, dass sich Mann und Weib gleiche Pflichten und Rechte zugestehen,<br />
wobei es jedoch des Rechtens sein soll, dass jener Teil für bestimmte Pflichten und<br />
Rechte mehr hinzugezogen sein möge, dem dafür eine bessere Fertigkeit (Befähigung) gegeben<br />
ist.<br />
4) Und es sei des Rechtens, dass das Eingehen (Beischlaf) zwischen Mann und Weib nur gegeben<br />
sein darf, wenn gegenseitige Billigung (Einverständnis) gewährt ist; wird aber das Weib o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Mann durch Gewalt zum Eingehen (Beischlaf) gebracht, dann wird dadurch eine Schändung<br />
(Vergewaltigung) getan (vollzogen), die durch Recht und Gesetz mit einer Massnahmevollziehung<br />
(Ahndung) bezeiht (belangt) werden soll.<br />
5) Und so durch euch Nachkommenschaft gezeugt wird, soll es im Mass <strong>der</strong> Einsicht (Vernunft)<br />
sein, auf dass das Richtmass <strong>der</strong> Anzahl aller Völker (Menschheit) nicht in Masslosigkeit (Überbevölkerung)<br />
ausarte und die Welt und ihre Wetter, das Aussehen (Natur) und alles Leben, das<br />
auf Erden ist, nicht grossen und fortwährenden Schaden (Umweltzerstörung/Klimazerstörung/<br />
Ausrottung von Lebewesen/Kriege/Verbrechen usw.) erleiden; also sei das Gebot <strong>der</strong> Einsicht<br />
(Vernunft) und <strong>der</strong> Masshaltung zur Beugung (Befolgung) gegeben, auf dass kein Unheil über<br />
euch und eure Welt komme; also sei geboten, dass ihr euch in Beschränkung (Grenzen) haltet<br />
und das Richtmass <strong>der</strong> Anzahl aller Völker verwaltet (überwacht) und in einer bestimmten Folge<br />
von Jahren eine Messung (Volkszählung) ausrichtet (durchführt), auf dass das Mass aller<br />
Bewohner <strong>der</strong> Erde nicht überfüllt werde und in <strong>der</strong> Anzahl des zu Haltenden (Tragbaren) und<br />
Schadenlosen in Begrenzung bleibe (529 Millionen).<br />
6) Und habt ihr Waisen, dann gebt ihnen ihren Besitz, wie er ihnen gehört, und vertauscht nicht<br />
Gutes mit Schlechtem, und zehrt (stehlt) nicht von ihrem Besitz zusammen, um es mit dem<br />
eurigen zu vermengen, denn solches Tun ist des Unrechts und abscheulich und zeichnet euch<br />
als Ungerechte (Verantwortungslose) und Unrechtschaffene (Gewissenlose), wenn ihr es tut.<br />
7) Fürchtet ihr, den Waisen nicht gerecht zu werden und falsch gegen sie zu handeln, dann lernt<br />
aus den Gesetzen und Geboten <strong>der</strong> Quelle <strong>der</strong> Liebe (Schöpfung) und aus <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong>slehre<br />
<strong>der</strong> wahrlichen Propheten, welchen Weg ihr gehen und welches Handeln ihr anwenden sollt,<br />
um den Waisen gerecht zu werden; und sind da Waisen, die von Bündnisleuten (Ehepaar) o<strong>der</strong><br />
von einem Weib o<strong>der</strong> Mann allein als eigen (adoptiert) genommen werden können, dann ist das<br />
des Rechtens, wenn die Kin<strong>der</strong> des Rechtens mit allem Notwendigen versorgt und angewiesen<br />
(erzogen) werden können, was durch die Obrigkeit ausgefragt (überprüft) werden soll; sind da<br />
aber Halbwaisen, ohne Vater o<strong>der</strong> Mutter, dann seid edel und nehmt die Halbwaisen als eigen,<br />
wenn ihr ein Bündnis (Ehe) mit <strong>der</strong> Mutter o<strong>der</strong> dem Vater eingeht, auf dass die Kin<strong>der</strong> in Liebe<br />
einen wahrlichen Vater o<strong>der</strong> eine wahrliche Mutter haben; und bindet (ehelicht) ihr die Mutter<br />
o<strong>der</strong> den Vater von Halbwaisen, dann seien euch die Kin<strong>der</strong> gleichermassen ohne Unterschied,<br />
als ob ihr sie selbst gezeugt hättet; wenn ihr aber fürchten müsst, dass ihr unbillig handelt, dann<br />
unterlasst sowohl das Bündnis (Eheschliessung) wie auch das Eigennehmen (Adoptieren) <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>, denn das ist <strong>der</strong> einfachste Weg für euch, Unrecht zu vermeiden.<br />
8) Und habt ihr Waisen, die in Stätten <strong>der</strong> Waisen (Waisenhäuser) wohnen o<strong>der</strong> die ihr ihnen Zieheltern<br />
(Pflegeeltern) seid und die bei euch aufwachsen und versorgt und angehalten (erzogen)<br />
werden, dann behütet sie, bis sie <strong>der</strong> Jugend entwachsen (erwachsen) sind; und wenn ihr bei<br />
ihnen im entwachsenen Alter (Erwachsensein) in gutem Mass Verständigkeit und Schuldigkeit